Vom Verfassungsausschuss vertagt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen, der auf die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich abzielt. Konkret schlagen die Grünen die Einrichtung von 9 Landesverwaltungsgerichten und eines Bundesverwaltungsgerichts, ein einheitliches Verfahrensgesetz für alle Verwaltungsgerichte, einen Rechtszug im Gemeindebereich vom Bürgermeister über den Gemeinderat an das Verwaltungsgericht und eine Beschwerdemöglichkeit in allen Materien an den Verwaltungsgerichtshof vor. Zudem sprechen sie sich dafür aus, dass die Verwaltungsgerichte grundsätzlich in der Sache selbst entscheiden sollen und es für Mitglieder strenge Qualifikationsanforderungen gibt.
Quelle: www.parlinkom.gv.at
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