SP will 120 Sonderbehörden abschaffen

Faymann-Entwurf für umfassende Reform der Verwaltung liegt vor – Neun Verwaltungsgerichte geplant – Umstrittenes Asylgericht soll bleiben

Quelle: derStandard.at

Nach jahrelangen Vorarbeiten macht die Regierung nun ernst mit der Einführung der neuen Verwaltungsgerichte. Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) hat den Entwurf für eine grundlegende Reform der Verwaltungsverfahren nun vorgelegt. Damit werden neun neue Verwaltungsgerichte in den Ländern und zwei auf Bundesebene geschaffen. Im Gegenzug werden rund 120 Sonderbehörden und Senate des Bundes und der Länder aufgelöst. Oberste Instanz in allen Verwaltungsverfahren bleibt der Verwaltungsgerichtshof. Ausnahme: Asylwerber dürfen sich weiterhin nicht an das Höchstgericht wenden, der umstrittene Asylgerichtshof wird im Entwurf nicht angetastet.

Die Reform ist bereits seit Jahren in Planung. Die Grundidee: Wer gegen den Bescheid einer Behörde berufen möchte – wer also etwa mit einem Steuer- oder Baubescheid unzufrieden ist und Einspruch einlegen will – soll sich dafür nicht mehr an die nächst höhere Verwaltungsinstanz wenden, sondern mit seinem Anliegen gleich vor ein unabhängiges Gericht ziehen. Befürworter erwarten sich davon erstens eine höhere Entscheidungsqualität, zweitens aber auch eine Entflechtung des mittlerweile recht unübersichtlichen Behördendschungels in diesem Bereich.

Verwaltungsgerichte statt Verwaltungssenate

Der vom Kanzleramt erstellte Gesetzesentwurf sieht nun die Auflösung von insgesamt 120 weisungsfrei gestellten Berufungssenaten und Sonderbehörden vor: Anstelle der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) in den Bundesländern sollen neun „Verwaltungsgerichte der Länder“ treten. Auf Bundesebene sollen Bundesvergabeamt, Bundesumweltsenat, Datenschutzkommission und Co zu einem „Verwaltungsgericht des Bundes“ zusammengeführt werden. Der Unabhängige Finanzsenat wird zum „Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen“ umgewandelt.

Mit der Reform verbunden ist auch eine grundlegende Änderung des Instanzenzugs in Verwaltungsverfahren, da über Berufungen nicht mehr die nächsthöhere Verwaltungsinstanz entscheidet, sondern ein unabhängiges Verwaltungsgericht. Ein Beispiel: Wer gegen einen negativen Baubescheid beruft, dessen Verfahren läuft derzeit vom Gemeinderat zum Amt der Landesregierung. Künftig geht die Berufung an das Landesverwaltungsgericht, wodurch die Landesverwaltungen bzw. die Bundesministerien deutlich entlastet werden. Letzte Instanz bleibt der Verwaltungsgerichtshof, der Verfahren künftig aber verstärkt ablehnen darf (wenn es nicht um ein Grundsatzurteil oder nur um eine geringe Geldsumme geht oder wenn die Beschwerde kaum Aussicht auf Erfolg hat).

Asylgerichtshof soll bleiben

Nicht angetastet wird durch die Reform der umstrittene Asylgerichtshof: Flüchtlinge können negative Asylbescheide seit Mitte 2008 nur noch bei diesem Gericht anfechten, ein Instanzenzug zum Verwaltungsgerichtshof ist (bis auf Grundsatzentscheidungen) ausgeschlossen. Weil sich Tausende Asylwerber nun stattdessen an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden, hatte insbesondere dessen Präsident Gerhart Holzinger wiederholt auf die Einbindung des Asylgerichts in die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit gedrängt. Dies ist derzeit aber offenbar nicht geplant.

Lopatka und Schieder streiten

Während Faymann mit seinen Vorstellungen einer Verwaltungsreform an die Öffentlichkeit geht, herrscht zwischen den eigentlich für die Verwaltungsreform zuständigen Staatssekretären dicke Luft. Reinhold Lopatka von der ÖVP und sein SP-Gegenüber Andreas Schieder machen einander Vorwürfe. Lopatka hatte zuletzt öffentlich die hohen Pensionskosten der ÖBB kritisiert und eine Anhebung des Antrittsalters gefordert. Schieder wirft dem VP-Politiker nun vor, mit permanenten öffentlichen Querschüssen die Verhandlungen zu stören. „Da entsteht der Eindruck, es geht um persönliche Profilierung“, kritisiert Schieder. Lopatka weist das zurück: „Es geht uns um die Umsetzung. Da darf man sich weder vor starken Landeshauptleuten noch vor mächtigen Gewerkschaftsführern fürchten.“

Präsident des Verwaltungsgerichtshofs begrüßt Pläne

Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH), Clemens Jabloner, begrüßt die von der Regierung geplanten neuen Verwaltungsgerichte. Jabloner erwartet sich von der Reform eine höhere Qualität der Verwaltungsverfahren und damit eine Entlastung seines Höchstgerichts.

Kristiert hat Jabloner, dass das Asylgericht nicht in die Neuregelung eingebunden ist. Er hofft, dass der Instanzenzug vom Asylgerichtshof zum Verwaltungsgerichtshof künftig wieder ermöglicht wird, „da es nicht unterschiedliche rechtsstaatliche Standards für verschiedene Verwaltungsbereiche geben soll“.

Regierung braucht eine Oppositionspartei für Beschluss

Auch die Opposition signalisiert Zustimmung zur von der Regierung geplanten Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Für die Umsetzung braucht die Koalition zumindest die Stimmen einer Oppositionspartei. Die Begutachtungsfrist läuft bis 9. April – also bis nach Ende der „Verfassungsblockade“ der Oppositionsparteien.

Herbert Scheibner vom BZÖ kritisiert, dass es zusätzlich zum Bundesverwaltungsgerichtshof noch einen eigenen Finanzgerichtshof geben soll. Außerdem will er Garantien für eine objektivierte Bestellung der Richter im Gesetz verankert wissen. Die Grüne Verfassungssprecherin Daniela Musiol will den Asylgerichtshof gleich in die Reform eingliedern. Allerdings wollen die Grünen eine stärkere Zentralisierung der Zuständigkeiten der neuen Gerichte erreichen, um eine wegen der neun Landesverwaltungsgerichte zersplitterte Rechtsprechung zu verhindern. Grundsätzlich positiv beurteilt den Entwurf auch FP-Verfassungssprecher Harald Stefan. Auch ÖVP-Verfassungssprecher Wilhelm Molterer sprach von einem abgestimmten Entwurf und rechnet nicht mit Widerstand aus den Ländern.

Länder warnen vor Kostenabwälzung

Die Bundesländer haben grundsätzlich Unterstützung zu der von der Regierung geplanten Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit signalisiert. Der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, Kärntens Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK), warnte allerdings davor, von Bundesseite aus die Kosten auf die Länder abwälzen zu wollen. (APA)

Teilen mit: