Neuer Anlauf für Reform der Verwaltungsgerichte

Nach jahrelangen Vorarbeiten macht die Regierung nun Ernst mit der Einführung der neuen Verwaltungsgerichte. Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) hat den Entwurf für eine grundlegende Reform der Verwaltungsverfahren nun vorgelegt.

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Damit werden neun neue Verwaltungsgerichte in den Ländern und zwei auf Bundesebene geschaffen. Im Gegenzug werden rund 120 Sonderbehörden und Senate des Bundes und der Länder aufgelöst.

Oberste Instanz in allen Verwaltungsverfahren bleibt der Verwaltungsgerichtshof. Ausnahme: Asylwerber dürfen sich weiterhin nicht an das Höchstgericht wenden, der umstrittene Asylgerichtshof wird im Entwurf nicht angetastet.

Jabloner hofft auf Einbindung des Asylgerichts

Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH), Clemens Jabloner, begrüßte die geplanten neuen Verwaltungsgerichte. Er erwartet sich von der Reform eine höhere Qualität der Verwaltungsverfahren und damit eine Entlastung seines Höchstgerichts. Allerdings plädierte Jabloner im Gespräch mit der APA dafür, dass auch das Asylgericht in die Neuregelung eingebunden wird. Darauf hatte immer wieder auch der Verfassungsgerichtshof gedrängt, der den vorliegenden Entwurf aber vorerst nicht kommentieren wollte.

Die rot-schwarze Regierung hat Asylwerbern Mitte 2008 den Weg zum Verwaltungsgerichtshof versperrt. Seither ist für Flüchtlinge beim damals geschaffenen Asylgerichtshof Schluss – weiterführende Beschwerden an das für Verwaltungsverfahren zuständige Höchstgericht sind nicht mehr möglich.

Opposition signalisiert Zustimmung

Grundsätzliche Bereitschaft zeigt auch die Opposition zu der geplanten Reform. Für die Umsetzung braucht die Koalition zumindest die Stimmen einer Oppositionspartei.

BZÖ-Verfassungssprecher Herbert Scheibner drängt allerdings auf zusätzliche Einsparungen, die grüne Verfassungssprecherin Daniela Musiol plädiert für eine stärkere Zentralisierung der Zuständigkeiten beim geplanten Bundesverwaltungsgericht zulasten der Landesgerichte. Die Begutachtungsfrist läuft bis 9. April – also bis nach Ende der „Verfassungsblockade“ der Oppositionsparteien.

Reform seit Jahren in Planung

Die Reform ist bereits seit Jahren in Planung. Die Grundidee: Wer gegen den Bescheid einer Behörde berufen möchte, soll sich dafür nicht mehr an die nächsthöhere Verwaltungsinstanz wenden, sondern mit seinem Anliegen gleich vor ein unabhängiges Gericht ziehen. Befürworter erwarten sich davon erstens eine höhere Entscheidungsqualität, zweitens eine Entflechtung des mittlerweile recht unübersichtlichen Behördendschungels in diesem Bereich.

Quelle: orf.at

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