Schluss mit „im Zweifel zugunsten des Fiskus“

Der UFS ist nicht gerichtsähnlich. Er steht sogar hinter den Unabhängigen Verwaltungssenaten (UVS) zurück, die ebenfalls durch Verwaltungsgerichte ersetzt werden sollen. So ist die feste Geschäftsverteilung beim UFS nur ansatzweise verwirklicht. Der weitere Ausbau des Rechtsschutzes ist daher unbedingt erforderlich. Für das Steuerrecht dürfen keine niedrigeren Standards maßgebend sein als für das sonstige Verwaltungsrecht.

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. MICHAEL LANG (Die Presse)

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