Landesverwaltungsgerichte – der Teufel steckt im Detail

Vom Verfassungsausschuss vertagt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen, der auf die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich abzielt. Konkret schlagen die Grünen die Einrichtung von 9 Landesverwaltungsgerichten und eines Bundesverwaltungsgerichts, ein einheitliches Verfahrensgesetz für alle Verwaltungsgerichte, einen Rechtszug im Gemeindebereich vom Bürgermeister über den Gemeinderat an das Verwaltungsgericht und eine Beschwerdemöglichkeit in allen Materien an den Verwaltungsgerichtshof vor. Zudem sprechen sie sich dafür aus, dass die Verwaltungsgerichte grundsätzlich in der Sache selbst entscheiden sollen und es für Mitglieder strenge Qualifikationsanforderungen gibt.

Quelle: www.parlinkom.gv.at

Abgeordnete Daniela Musiol (G), die den Antrag ausführlich begründete, unterstrich die Dringlichkeit der Einführung von Landesverwaltungsgerichten. Auch die anderen Fraktionen anerkannten die Notwendigkeit dieser Einrichtungen, sahen aber noch einige ungelöste Probleme.

So hinterfragte etwa Abgeordneter Ewald Stadler (B), ob man tatsächlich neun Landesgerichtshöfe braucht. Er zeigte sich auch skeptisch hinsichtlich des Einsatzes von LaienrichterInnen, da dies seiner Meinung nach weder zur Beschleunigung noch zur Verbesserung der Entscheidungen führen würde. Er hielt es darüber hinaus für falsch, die Beschwerdemöglichkeit in allen Verfahren zu eröffnen. Die Einrichtung von Landesverwaltungsgerichten sei nur dann sinnvoll, wenn man den Zugang zum Bundesverwaltungsgerichtshof einschränkt, sagte er.

Ebenso vertrat Abgeordneter Wilhelm Molterer (V) die Auffassung, dass die heikle Frage der Relation zwischen Landesverwaltungsgericht und Bundesverwaltungsgericht noch auszudiskutieren sei. Den Vorschlag der Grünen, wonach das Landesverwaltungsgericht nur eine Art Durchgangsposten darstellt, sei wenig zielführend, merkte er an. Offen ist laut Molterer weiters die Frage des Finanzbereichs und der Schaffung eines eigenen Bundesfinanzgerichts. Es sei daher heute noch nicht der Zeitpunkt, dem Antrag zuzustimmen oder ihn abzulehnen, argumentierte Molterer.

Auch Abgeordneter Harald Stefan (F) hielt den Antrag der Grünen für grundsätzlich positiv, er gab aber seinen beiden Vorrednern insofern Recht, als der Bundesverwaltungsgerichtshof nur mehr Grundsatzentscheidungen treffen aber sich nicht mit Einzelfällen befassen sollte.

Staatssekretär Josef Ostermayer stellte einen Ministerialenentwurf zur Begutachtung für Anfang nächsten Jahres in Aussicht. Er bestätigte, dass die Frage eines eigenen Bundesfinanzgerichts noch offen ist, ebenso wie die Stellung des Asylgerichtshofs. Wahrscheinlich werde man ihn so belassen wie er ist, bis der Rückstau an Asylverfahren abgebaut ist, bemerkte Ostermayer, dann werde man sich eine Eingliederung in das Bundesverwaltungsgericht überlegen. Der Staatssekretär ging davon aus, dass es in Zukunft ein Bundesverwaltungsgericht und neun Landesverwaltungsgerichte geben wird und man zwei Gerichtsinstanzen vorsehen werde. Das Bundesverwaltungsgericht sollte nur mehr über grundsätzliche Rechtsfragen entscheiden. Andernfalls würde kein Entlastungseffekt eintreten, stellte Ostermayer fest. (Fortsetzung)

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