Verwaltungsgerichte nicht vor 2010

Die rot-schwarze Expertengruppe zur Staats- und Verwaltungsreform hat heute ihr erstes Gesetzespaket vorgestellt. Inhalt: zehn neue Verwaltungsgerichte in Bund und Ländern, ein „Justizanwalt“ für Beschwerden gegen Missstände in der Justiz, ein erster Schritt zur „Verfassungsbereinigung“ und mehr Kontrollrechte für die Volksanwaltschaft.

Quelle: news.orf.at

SPÖ-Verhandlungsführer Peter Kostelka spricht von einer „Generalsanierung“ der Verfassung, laut seinem ÖVP-Gegenüber Andreas Khol ist auch die Regierungsspitze mit den Plänen einverstanden: „Ohne ihr grünes Licht säßen wir heute nicht hier.“

Keine Einsparungen

Einsparungen sind von dem ersten Paket vorerst nicht zu erwarten – mit Zusatzkosten durch die neuen Verwaltungsgerichte rechnet Georg Lienbacher vom Verfassungsdienst im Kanzleramt aber auch nicht.

Weil die zehn neuen Gerichte (neun in den Ländern, eines auf Bundesebene) an die 70 Sonderbehörden ersetzen, die sich derzeit mit Berufungen gegen Verwaltungsbescheide beschäftigen (z. B. Finanzsenate, Bundesasylsenat), rechnet er mit einer „gewissen Kostenneutralität“ der Reform sowie mit der Entlastung des darüber angeordneten Verwaltungsgerichtshofes als letzte Instanz.

Kommen werden die neuen Gerichte laut Lienbacher aber (politische Einigung und Beschluss im Herbst vorausgesetzt) erst nach einer langen Übergangsfrist: „2010 ist die Untergrenze.“

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