Der Eu­ro­päi­sche Ge­richts­hof will den Zu­gang der Öf­fent­lich­keit zu sei­ner Recht­spre­chungs­tä­tig­keit er­leich­tern.

Zugang zum Recht: EuGH überträgt Urteilsverkündungen live im Internet

Hier­zu bie­tet er seit dem 26.04.2022 einen Strea­ming­dienst an. Die Ver­kün­dung der Ur­tei­le des EuGH und die Ver­le­sung der Schluss­an­trä­ge der Ge­ne­ral­an­wäl­te wer­den auf der Web­site des Ge­richts­hofs live über­tra­gen.  Die Übertragung startet laut EuGH jeweils zu Beginn der Sitzungen entsprechend den im Gerichtskalender angegebenen Zeiten. Die mündlichen Verhandlungen in Rechtssachen der Großen Kammer des Gerichtshofs werden während einer Pilotphase von sechs Monaten grundsätzlich ebenfalls – zeitversetzt – übertragen.

Die Sitzungen können entweder am selben Tag ab 14.30 Uhr (bei vormittags stattfindenden Sitzungen) oder am folgenden Tag ab 9.30 Uhr (bei nachmittags stattfindenden Sitzungen) verfolgt werden, sind jedoch anschließend nicht mehr abrufbar.

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Antikorruptionsvolksbegehren liegt zur Eintragung auf – Österreich hat GRECO-Empfehlungen nach wie vor nicht umgesetzt

Ab heute liegt das „Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehren“ online oder in Eintragungslokalen zur Unterschrift auf.

Die Verwaltungsrichter-Vereinigung hat sich bereits am Crowd-Funding für das Antikorruptionsvolksbegehren beteiligt, weil die meisten Problemfelder, zu denen das Volksbegehren ein „Umdenken und grundlegende Reformen“ fordert, bereits Gegenstand kritischer Berichte seitens des Europarats und der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) waren und zuletzt auch im Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission erwähnt wurden.

Apropos GRECO: Auch der zweite vorläufige Evaluierungsbericht vom Dezember letzten Jahres zeigt, dass Österreich bei der „Korruptionsprävention bei Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten“ nur eine von 19 Empfehlungen umgesetzt hat.

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Ukraine: Europarat richtet Selbsthilfe-Plattform zur Unterstützung ukrainischer RichterInnnen und StaatsanwältInnen ein

Die Generaldirektion für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit des Europarates möchte es RichterInnen und StaatsanwältInnen in ganz Europa ermöglichen, ihre ukrainischen KollegInnen zu unterstützten.

Dazu wurde die Selbsthilfe-Plattform „Basecamp“, eingerichtet, die auch über Mobilgeräte zugänglich ist. Die Plattform ermöglicht es, direkt mit ukrainischen KollegInnen in Kontakt zu treten, umgekehrt können ukrainische RichterInnen und StaatsanwältInnen in Not ihre  KollegInnen in Europa um Rat und Unterstützung ersuchen. Die Kommunikation erfolgt auf Englisch, der Moderator dieser Plattform stellt – wenn erforderlich – auch Übersetzungen ins Ukrainische zur Verfügung.

In einem offenen Brief laden die PräsidentInnen des „ Consultative Council of European Judges (CCJE)“, des „ Consultative Council of European Prosecutors (CCPE)“ und die „European Commission for the Efficiency of Justice (CEPEJ)“  alle RichterInnen und StaatsanwältInnen in Europa ein, dieser Plattform beizutreten, um so betroffene KollegInnen administrativ, informativ oder auch materiell unterstützen zu können.

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Grundrechte: Berichterstatter des EU-Parlaments fordern Verbot „vorausschauender Polizeiarbeit“ für künstliche Intelligenz

Im EU-Parlament wird aktuell die Verordnung zu „Künstlicher Intelligenz“ (KI) beraten. Die Berichterstatter des EU-Parlaments fordern dabei ein Verbot von „Predictive Policing‘“.

Methoden der Algorithmen-getriebenen „vorausschauenden Polizeiarbeit“ sollen in der EU untersagt werden. Für ein entsprechendes Verbot von Predictive Policing machen sich die beiden Berichterstatter im EU-Parlament für die geplante Verordnung für Künstliche Intelligenz (KI), der Sozialdemokrat Brando Benifei und der Liberale Dragoș Tudorache stark. Sie führen die Verhandlungen über das Dossier für die Ausschüsse für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie für Verbraucherschutz.

Auch die für Digitales zuständige Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, warnte davor, dass Migranten und Menschen, die bestimmten ethnischen Gruppen angehören, durch Techniken der vorausschauenden Polizeiarbeit ins Visier genommen werden könnten. Die Kommission selbst konnte sich aber nicht auf ein generelles Verbot von KI-Software wie PredPol oder Precobs verständigen.

Kampf um Gesichtserkennung im öffentlichen Raum

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Judikatur VfGH / Symbole-Gesetz: Die erwartete Verwendung eines verbotenen Symbols allein ist nicht ausreichend, um eine Versammlung zu untersagen

Die Landespolizeidirektion Wien hatte eine im März 2021 angezeigte „Kundgebung für Frieden und Demokratie in Kurdistan“ untersagt, da die öffentliche Zurschaustellung der vom Symbole-Gesetz verbotenen Symbole der PKK (Kurdischen Arbeiterpartei) zu erwarten sei und dieses Verbot auch von der Versammlungsbehörde zu beachten sei.

Die Beschwerde beim VfGH richtete sich gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien, in dem dieses die Untersagung für rechtmäßig befunden hatte. Das Verwaltungsgericht Wien war davon ausgegangen, dass das Symbole-Gesetz ein unmittelbar wirksames, auch von der Versammlungsbehörde zu beachtendes Verbot enthalte. Das Verbot nach dem Symbole-Gesetz, ein bestimmtes Symbol zu verwenden, habe für die Untersagung einer Versammlung eine bestimmte Indizwirkung.

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Judikatur VfGH / COVID-19-Schutzmaßnahmen: Lockdown für ungeimpfte/nicht genesene Personen im November 2021 war gerechtfertigt

Auch Zugangsregel für Nachtgastronomie verstieß nicht gegen Gleichheitsgrundsatz.

Die vom 15. bis zum 21. November 2021 geltende 5. COVID-19-Schutz­maßnahmenverordnung, die einen Lockdown für ungeimpfte und nicht genesene Personen sowie einen 2G-Nachweis für bestimmte Orte vorsah, war weder gesetz- noch verfassungswidrig. Er war sachlich gerechtfertigt und hat nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, stellte der Verfassungsgerichtshof in seinen jüngst veröffentlichten Erkenntnissen fest. Auch die Regelung für die Nachtgastronomie vom Sommer 2021 bestand vor dem VfGH.

Im April wird vom VfGH über den zweiten, längeren Lockdown für ungeimpfte Personen im vergangenen Winter beraten.

Durch Lockdown wurde Überlastung des Gesundheitssystems vermieden

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Tagung „Rechtsstaat und Demokratie unter Druck“ 24. bis 26. März 2022

Die Tagung „Rechtsstaat und Demokratie unter Druck – Perspektiven in der sozialen und ökologischen Krise“ findet von 24. bis 26. März 2022 an der rechtwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien statt. Die Veranstaltung setzt sich zum Ziel die gegenwärtigen Tendenzen zu autoritären Handlungsmustern im Kontext von sozialen und ökonomischen Verhältnissen zu analysieren.

Gegenwärtig erleben wir eine globale autoritäre Wende, in der demokratische Formen und der Rechtsstaat zwar nicht notwendigerweise aufgehoben werden, aber stark unter Druck geraten bzw. eingeschränkt werden. Die vielfältigen und grenzüberschreitenden Ausprägungen dieser Wende weisen darauf hin, dass ihr gesellschaftlicher Hintergrund durch raumdurchgreifende Krisenprozesse bestimmt wird, die sich im Anschluss an die Finanzkrise 2008 verstärkt zu entfalten begonnen haben. (Nähere Informationen dazu lassen sich dem Call der Tagung entnehmen).

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Wegen Ukraine-Krieg: Russland endgültig aus Europarat ausgeschlossen

Durch den Angriff auf die Ukraine hat Russland auch gegen seine Verpflichtungen beim Europarat verstoßen. Nach der – in der Geschichte des Europarats einmalig – Suspendierung der Mitgliedschaft wurde Russland nunmehr endgültig aus dem Europarat ausgeschlossen.

Keine Bindung an EMRK, Verfahren ausgesetzt

Um dem Ausschluss zuvorzukommen, hatte Russland zu Beginn der Woche formell seinen Austritt erklärt. Damit kündigte Russland auch die Bindung an die Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auf, womit das Land auch nicht mehr der Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unterliegt. Der Gerichtshof in Straßburg hat daher alle Verfahren gegen Russland vorerst ausgesetzt. Zunächst müssten die „rechtlichen Konsequenzen“ des Ausschlusses geprüft werden, teilte das Gericht mit. Nach Angaben des Gerichts vom Jänner wurden 24 Prozent der rund 70.000 beim EGMR anhängigen Verfahren von Russen und Russinnen angestrengt.

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Vereinte Nationen machen 10. März zum „Internationalen Tag der Richterinnen“

Am Donnerstag, den 10. März 2022, wird zum ersten Mal der „Internationale Tag der Richterinnen“ gefeiert. Das hat die UNO-Generalversammlung im Jahr 2021 mit der Resolution 75/274 beschlossen.

Den Anstoß für diesen internationalen Tag gab die Konferenz des Global Judicial Integrity Networkin Doha im Jahr 2020, welche das Ziel verfolgte, „Fragen der Vertretung von Frauen in die Justizsysteme zu integrieren“. Mit seinem Mandat, das auf dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption beruht, betonte das Globale Justizintegritätsnetz die entscheidende Rolle der Justiz bei der Korruptionsbekämpfung. Eine faire Vertretung der Geschlechter stärkt die Justiz. Richterinnen tragen zur Qualität der Entscheidungsfindung bei und zum Aufbau von Vertrauen in die Justiz. Die Bekämpfung von Korruption und anderer Verbrechen kann nur dann erfolgreich sein, wenn die Justiz inklusiv und vielfältig ist und unterschiedliche Geschlechterperspektiven bietet.

„Women in Justice, Women for Justice“

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Corona-Krise: Hat der „Lockdown für Ungeimpfte“ gewirkt?

Coronavirus

Ab 12. November 2021 galt in Österreich für Personen über 12 Jahren, die weder über ein gültiges Impfzertifikat verfügten noch nachweisen konnten, in den davorliegenden 180 Tagen eine Corona-Infektion überwunden zu haben, der sogenannte “Lockdown für Ungeimpfte”. Dieser führte zu vielen kontroversen Diskussionen, auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht.  

Neben der Frage, ob eine solche Regelung zu einer Spaltung der Gesellschaft beitrage, stand dabei vor allem die Frage der Wirksamkeit dieser Maßnahme im Raum, zumal ab 22. November 2021 der „Lockdown“ für alle in Kraft trat. Vor diesen Hintergrund untersuchte die Universität Wien das Verhalten von geimpften und ungeimpften Personen im Zeitraum bis Jänner 2022. Dabei wurde speziell das allgemeine Mobilitätsverhalten untersucht, das Einkaufen von Gütern jenseits der Grundversorgung sowie soziale Kontakte. Die Conclusio der Studie ergibt zusammengefasst Folgendes:

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