Verwaltungsgerichte: Richter auf Reisen

Das neue Verfahrensrecht für die Verwaltungsgerichte beschert den Beiteiligten rege Reisetätigkeit

Die vom Parlament letztlich beschlossene Fassung des VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013, bringt hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit der Landesverwaltungsgerichte in Verwaltungsstrafverfahren eine bemerkenswerte Neuerung:

Die bislang bewährte Regelung hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit der UVS in Verwaltungsstrafverfahren nach § 51 Abs. 1 VStG, die an den Sitz der bescheiderlassenden Behörde anknüpft, sollte zunächst durch die Regierungsvorlage übernommen werden (vgl. § 3 VwGVG, RV 2009, GP XXIV). Anlässlich der parlamentarischen Behandlung wurde § 3 VwGVG einer umfassenden Änderung unterzogen, die dazu führte, dass sich die örtliche Zuständigkeit der Landesverwaltungsgerichte im Bescheidbeschwerdeverfahren und im Säumnisbeschwerdeverfahren nunmehr nach § 3 AVG richtet. Davon abweichende Bestimmungen in § 38 VwGVG wurden für das Verwaltungsstrafverfahren nicht getroffen. Demnach wird sich künftig die örtliche Zuständigkeit (sofern nicht § 3 Z 1 und 2 AVG zur Anwendung kommen) in der Mehrzahl der Fälle nach dem Hauptwohnsitz (Aufenthalt) des Beschuldigten (§ 3 Z 3 AVG) richten.

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Die Gesetze, die (angeblich) niemand wollte

Bild: (c) dapd (Hans Punz)
Bild: (c) dapd (Hans Punz)

Politiker schieben die Schuld für verpfuschte Gesetze gerne auf Legisten. Doch warum passieren Fehler? Und ist es wirklich immer nur ein Versehen?

PHILIPP AICHINGER (Die Presse)

Klar ist, es passieren Fehler, wie Legisten aus verschiedenen Ministerien im Gespräch mit der „Presse“ bestätigen. Vor allem dann, wenn der eigene Minister nach Verhandlungen mit dem Koalitionspartner kurzfristig noch Änderungen wünscht. „Man bekommt am Montag um 21 Uhr die Nachricht, dass bis zum Ministerrat Dienstagfrüh wieder alles geändert werden muss“, sagt etwa ein Legist zur „Presse“ (die befragten Juristen wollten allesamt anonym bleiben). Dazu kommt, dass viele Materien, vor allem im Sozialbereich, tatsächlich hochkomplex sind. „Manche Gesetze werden daher auch nicht besser, wenn man sie länger liegen lässt“, meint ein anderer Legist. Meist findet man die Fehler noch, bevor das Gesetz in Kraft tritt. Aber nicht immer, und manchmal kommen auch erst auf parlamentarischer Ebene die Fehler ins Gesetz, wenn die Ministeriumsvorlage noch einmal modifiziert wird.

 

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Besserer Rechtsschutz für Schüler

zeugnis Gesetzesentwurf des BMUKK: Schüler und Eltern müssen bei Beschwerden nicht mehr zum Landesschulrat, sondern zum unabhängigen Verwaltungsgericht.

Was tun, wenn es Probleme in der Schule gibt, die weder der Lehrer noch der Direktor lösen können? Bisher konnten sich Schüler und Eltern an die Schulinspektoren wenden. Da diese fast alle selbst ehemalige Lehrer sind, sind sie nicht immer objektiv. Beim KURIER-Schüleranwalt beschweren sich viele Eltern, dass ihre Argumente bei den Behörden gar nicht gehört werden. Ab 2014 soll das anders werden. Dann soll eine unabhänigige Instanz geschaffen werden, an die sich Betroffene wenden können. Statt zum Inspektor gehen sie dann zum Verwaltungsgericht.

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Regierungsvorlage: FNG-Anpassungsgesetz

Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grenzkontrollgesetz sowie das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (FNG-Anpassungsgesetz) als PDF …

Verwaltungsgerichtsbarkeits- Ausführungsgesetz 2013: Änderungen bereits in Kraft!

Mit dem Verwaltungsgerichtsbarkeits- Ausführungsgesetz 2013 wurde  nicht nur das VwGVG erlassen, sondern sind auch zahlreiche andere Gesetzesänderungen erfolgt. Einige Änderungen traten bereits mit Ablauf Februar 2013 in Kraft.

Insbesondere erfolgten Abänderungen von Bestimmungen des EGVG, des AVG, des VStG, des VVG und des ZustellG, welche bereits mit 1. März 2013 in Geltung stehen:

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Vorarlberg: Landesverwaltungsgericht nimmt ab 1. Jänner 2014 seine Arbeit auf

Am Vortag hatte sich der Konsens bereits abgezeichnet, gestern stimmten alle vier Landtagsparteien geschlossen für das neue Landesverwaltungsgericht.

von Andreas Dünser, VN

Der neue Gerichtshof wird damit ab 1. Jänner 2014 seine Arbeit aufnehmen – und, kraft Definition, über Beschwerden der Bürger gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörden im Land entscheiden. „Das ist ein rechtsstaatlicher und föderaler Fortschritt“, freute sich Landesrätin Bernadette Mennel gestern, stellvertretend auch für andere Politiker.

„Nicht mehr nach Wien“

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Noch 300 Tage und viele ungelöste Probleme – ein Mängelkatalog

Die neuen Verwaltungsgerichte werden mit 1. Jänner 2014 ihre Arbeit aufnehmen. Das sind noch 300 Tage.

Während für das Bundesverwaltungsgericht und das Finanzgericht die Vorbereitungen auf Hochtouren laufen, alle Richterinnen und Richter bereits ernannt (oder ex lege übergeleitet) wurden, das Dienst- und Besoldungsrecht der RichterInnen beschlossen ist, die Gerichtsgebäude bereits fertiggestellt , die neuen Tätigkeitsfelder erhoben, das neue Verfahrensrecht und neue Arbeitsabläufe diskutiert werden, zeigen sich die Bundesländer mit der Einrichtung der Verwaltungsgerichte auf Länderebene mehr oder weniger überfordert.

Hier ein – keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebender – Mängelkatalog:

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Vorarlberg: Grünes Licht für ein Gericht

Landeshauptmann Wallner (l.), FPÖ-Chef Egger: Doch noch Konsens in Sachen Landesverwaltungsgericht.
Landeshauptmann Wallner (l.), FPÖ-Chef Egger: Doch noch Konsens in Sachen Landesverwaltungsgericht.

Die Opposition, die zuvor vergebens auf die Pragmatisierung der neuen Richter gedrängt hatte, gibt die politische Gegenwehr auf. Und warum?

Weil, wie Grünen-Chef Johannes Rauch sagt, zwei wesentliche Verbesserungen vorgenommen worden seien, die die Unabhängigkeit des neuen Gerichts nun doch sicherstellen würden.

von Andreas Dünser, Vorarlberger Nachrichten

Doch breite Mehrheit im Landtag für Landesverwaltungsgericht. Gefahr droht aus Wien.

Bis zuletzt umstritten, gibt es nun doch einen Konsens in Sachen Landesverwaltungsgericht – im Landtag werden ÖVP, FPÖ und Grüne heute das entsprechende Gesetz beschließen. Dabei hatte sich die Opposition lange um die Unabhängigkeit des neuen Gerichtshofs gesorgt – der ja ab Jänner 2014 den bisherigen Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) ersetzen soll, angereichert mit neuen Kompetenzen.

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