Gesetzesentwurf des BMUKK: Schüler und Eltern müssen bei Beschwerden nicht mehr zum Landesschulrat, sondern zum unabhängigen Verwaltungsgericht.
Was tun, wenn es Probleme in der Schule gibt, die weder der Lehrer noch der Direktor lösen können? Bisher konnten sich Schüler und Eltern an die Schulinspektoren wenden. Da diese fast alle selbst ehemalige Lehrer sind, sind sie nicht immer objektiv. Beim KURIER-Schüleranwalt beschweren sich viele Eltern, dass ihre Argumente bei den Behörden gar nicht gehört werden. Ab 2014 soll das anders werden. Dann soll eine unabhänigige Instanz geschaffen werden, an die sich Betroffene wenden können. Statt zum Inspektor gehen sie dann zum Verwaltungsgericht.
Bildungsministerin Claudia Schmied hat nun einen Ministerratsvortrag zur Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit für Schulen eingebracht. Damit sei eine wesentliche Etappe für eine Vereinfachung und Verkürzung des Instanzenzuges und für den Ausbau des Rechtsschutzes absolviert worden. Schmied: „Die Bundesregierung schafft damit schlankere Strukturen und eine Effizienzsteigerung in der Verwaltung. Gleichzeitig wird ein rascher Zugang zu den unabhängigen Verwaltungsgerichten im Schulbereich für Schülerinnen und Schüler sowie für Eltern gewährleistet. Diese Reform deckt sich mit den langjährigen Wünschen vieler Eltern sowie Schülerinnen und Schüler nach leichterem Zugang zum Recht. Insgesamt sorgen wir so für besseren Rechtsschutz für Schülerinnen und Schüler.“