In Österreich haben die Bürger und Steuerzahler kaum Rechte zu erfahren, wofür der Staat ihr Geld ausgibt.
In einem international anerkannten Ranking ist Österreich mit seinem Auskunftspflicht-Gesetz sogar Schlusslicht unter 95 vergleichbaren Staaten. Autoren dieses Rankings kritisieren nun, dass dadurch Korruption und intransparente Verwendung von Steuergeld begünstigt werden.
Morgenjournal, 7.11.2013
Österreich ist Schlusslicht und deshalb als einziges Land rot eingezeichnet – auf der Internet-Weltkarte des kanadischen Zentrums für Gesetz und Demokratie und der spanischen-britischen Organisation Access-Info Europe. Deren Direktorin Helen Darbishire sagt: „Es gibt bei Ihnen ein paar unglaublich schwache Regeln, die den Bürgern ein Auskunftsrecht ermöglichen sollten. Und auf der anderen Seite hat Österreich das Amtsgeheimnis in der Verfassung. Also insgesamt hat Österreich da die weltweit schlechteste Gesetzgebung.“
Die Wiener Landesregierung hat bereits zum zweiten Mal beim Verfassungsgerichtshof die Frist zur Erstattung einer Stellungnahme im Anfechtungsverfahren gegen das Organisationsgesetz des Verwaltungsgerichtes Wien beantragt und bewilligt erhalten.
Noch im Dezember 2012 hatten sich die Bundesländer darauf geeinigt, im Bereich des Jugendschutzes nach jahrzehntelanger Diskussion für eine einheitliche Gesetzgebung zu sorgen.
Mit dem am 11. Juli 2013 kundgemachten BGBl. I Nr. 122/2013 wurde u.a. die Bestimmung des § 3 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG) über die örtliche Zuständigkeit der neuen Verwaltungsgerichte weitreichend geändert.