Noch im Dezember 2012 hatten sich die Bundesländer darauf geeinigt, im Bereich des Jugendschutzes nach jahrzehntelanger Diskussion für eine einheitliche Gesetzgebung zu sorgen.
Verschiedene Gesetze in den einzelnen Bundesländer erschienen nicht mehr zeitgemäß und hatten mitunter zu grotesken Situationen geführt. Jetzt steigt die Steiermark aus der Ländervereinbarung zum Jugendschutz aus.
Am 29. Juni 2013 wurde die neue Dublin-VO im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie ist am 19. Juli 2013 in Kraft getreten gemäß ihrem Art. 49 ab dem 1. Januar 2014 unmittelbar anzuwenden.
Neben der Straffung des Verfahrens und der Stärkung der Verfahrensrechte bringt die Verordnung auch eine Einschränkung für die Verhängung der Schubhaft zum Zweck der Überstellung eines Asylwerbers. Hält ein ersuchender Mitgliedstaat die Fristen für die Stellung eines Aufnahme- oder Wiederaufnahmegesuchs nicht ein oder findet die Überstellung nicht innerhalb des Zeitraums von sechs Wochen statt, darf die Person nicht länger in Haft gehalten werden.
Im Vergaberecht stehen Änderungen an. Mit dem Bundesvergabegesetz wird das Verfahren an die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit mit 1.Jänner 2014 angepasst. Auf Ebene des Unionsrechts sollen die Allgemeine Vergaberichtlinie und die neue Sektorenrichtlinie die Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG als Kernstücke des Rechtsrahmens der Europäischen Union im Bereich des öffentlichen Auftragswesens ersetzen. Wenn alles nach Plan geht, werden …
Kommt es in Glücksspielverfahren künftig zu einer Verurteilung, gibt es auch eine Vorstrafe
foto: apa/epa/federico gambarini
Günther Oswald, Der Standard
Für die Anwälte ist es ein gutes Geschäft: Fast 1800 Verwaltungsstrafverfahren gab es im Vorjahr wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Glücksspielgesetz. Es geht dabei in aller Regel um die Beschlagnahmung von Spielautomaten, die aus Sicht der Finanz illegal betrieben werden.
Ein neues Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) beschäftigt nun die ganze Branche – und auch die für die Materie zuständigen Ministerien. Künftig ist für die Ermittlungsarbeit nämlich nicht mehr nur die Finanzpolizei zuständig. Immer dann, wenn die theoretische Möglichkeit besteht, dass auf einem Automaten pro Spiel mehr als zehn Euro eingesetzt werden können (Grenze für kleines Glücksspiel), muss das Verfahren an die Staatsanwaltschaft übertragen werden. Es handelt sich dann um kein Verwaltungs-, sondern um ein Strafverfahren, für das in weiterer Folge ein Bezirksgericht zuständig ist.
Transparenz, Objektivität und Kontrolle. Das sind die Zielbestimmungen des § 1 des Objektivierungsgesetzes des Bundes aus dem Jahr 2001. Ein Gesetz, das nie in Kraft getreten ist. Als Regierungsvorlage ist es allerdings nach wie vor auf der Homepage des Parlaments zu finden. Mit diesem Gesetz wollte man im Jahr 2001 endlich weitere Schritte zur Objektivierung …
Mit dem am 11. Juli 2013 kundgemachten BGBl. I Nr. 122/2013 wurde u.a. die Bestimmung des § 3 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG) über die örtliche Zuständigkeit der neuen Verwaltungsgerichte weitreichend geändert.
Die nunmehr ersetzte Fassung des § 3 VwGVG sah in Abweichung der bisherigen Systematik vor, dass sich die Gerichtszuständigkeit nicht mehr nach dem Sitz der erstinstanzlichen Behörde richtet, sondern nach den Zuständigkeitsbestimmungen des § 3 AVG. Damit hätten sich vor allem im Bereich der Verwaltungsstrafverfahren (siehe: Richter auf Reisen) und auch im Bereich der landesrechtlichen Bestimmungen gravierende Vollzugsprobleme ergeben. Dies wurde nun korrigiert.
Das Verwaltungsgerichtsbarkeits- Ausführungsgesetz 2013 (BGBl. Nr. I 33/2013) enthält eine Reihe von Bestimmungen, die bereits mit 1. Juli 2013 in Kraft getreten sind.
So ist im Verwaltungsstrafverfahren die Bestimmung des § 21 VStG (Ermahnung) außer Kraft getreten. Sie wurde inhaltlich neu in § 45 VStG geregelt. Weiters ist die Bestimmung über die Strafbemessung in § 19 Abs. 1 VStG neu formuliert worden. Auch die Verjährungsbestimmungen sind neu gefasst worden.
Der Rechtsausschuss des Landtags hat sich Mittwoch mit dem „Landesverwaltungsgerichts-Anpassungsgesetz“ beschäftigt. Außer der ÖVP waren alle gegen dieses Gesetz, das Fragen wie Berufungen gegen negative Baubescheide von Bürgermeistern regelt.
Die ÖVP will die Berufung gegen Baubescheide in den Gemeinden belassen. Die Opposition ist dagegen. In den Gemeinden sind Berufungskommissionen für die Berufung in zweiter Instanz zuständig. Damit fahre man eine Zusatzschlaufe, so FPÖ-Obmann Dieter Egger, bevor man zu Gericht komme, wo dann unabhängige Richter in der Sache entscheiden.
ÖAMTC befürchtet, dass die neuen Möglichkeiten beim Strafrahmen auch bald ausgeschöpft werden Verwaltungsstrafen können ab kommendem Montag, den 1. Juli, theoretisch erhöht werden. Eine Änderung im Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz tritt in Kraft und bringt höhere Strafrahmen für Anonymverfügungen und Organmandate mit sich. „Konkret wird der Strafrahmen bei Anonymverfügungen von derzeit 220 auf 365 Euro und bei Organmandaten …
Der Wiener Landtag beschäftigt sich in seiner Sitzung am Donnerstag, den 27. Juni ab 9 Uhr zu einem großen Teil mit Novellen von Landesgesetzen im Rahmen des Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetzes. Konkret in den Bereichen Dienstrecht und innere Verwaltung, Gesundheit und Soziales, Landeskultur, Umweltschutz und Veranstaltungswesen sowie Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung. wien.gv.at …
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