Umweltverträglichkeitsprüfung: Keine aufschiebende Wirkung von Beschwerden

StandardEin Initiativantrag der Koalitionsparteien zur Einschränkung des Rechtsschutzes in UVP-Verfahren soll noch heute vom Nationalrat beschlossen werden. Konkret geht es um eine Ausnahmebestimmung für Eisenbahnhochleistungsstrecken, deren Umweltverträglichkeits-Verfahren bereits vor dem 31. Dezember 2012 eingeleitet wurden.

Wie bei Schnellstraßenprojekten soll hier nun die automatische Zuerkennung aufschiebender Wirkung bei Beschwerden gegen Bescheide – ein Eckpunkt der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit – generell per Gesetz und nicht nur per Einzelfallentscheidung ausgeschlossen werden.

Diese Regelung dürfte in Widerspruch zum Unionsrecht stehen, welches insbesondere im Bereich des Umweltrechts vorläufigen Rechtsschutz gewährt, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Genehmigungsentscheidung bestehen.

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Datenschutz am Arbeitsplatz: Kernfragen offen

presse-logoSchwierig ist das Spannungsfeld von interner Revision und Compliance zum Arbeitnehmerdatenschutz: Wie kann ein Unternehmen überwachen und untersuchen, ohne Datenschutz- und Arbeitsverfassungsrechte der Mitarbeiter zu gefährden?

Von Rainer Knyrim (Die Presse)

Vier knappe Sätze im Arbeitsverfassungsrecht zur Arbeitnehmerdatenverarbeitung stammen aus den 1970er- und 1980er-Jahren und geben vielfach keine Antworten auf aktuelle Fragen der Datenverarbeitungstechnologie.

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Novelle zum Glückspielgesetz: Nur mehr Verwaltungsübertretungen statt gerichtlich strafbarer Handlungen?

Auf Grund der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zur Zl. B 422/2013 vom 13. Juni 2013 über die Abgrenzung der Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden und Strafgerichten wird jetzt der Gesetzgeber tätig. Die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2014 sieht unter anderem vor, die gerichtliche Strafbarkeit wegen Glücksspiels nach §168 Strafgesetzbuch (StGB) gegenüber der verwaltungsrechtlichen Strafbarkeit nach dem Glücksspielgesetz (GSpG) radikal …

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Wien bessert beim Landesverwaltungsgericht nach

StandardHäupl: Aufstockung der Anzahl der gewählten Mitglieder soll „so bald wie möglich“ beschlossen werden

Wien – Die Stadt Wien bessert in Sachen Landesverwaltungsgericht nach: Mitte Jänner hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Teile des Gesetztes als verfassungswidrig aufgehoben. „Wir werden dem Urteil ohne Wenn und Aber nachkommen und die Neufassung so bald wie möglich dem Landtag vorlegen“, erklärte der Wiener Landeshauptmann Michael Häupl (SPÖ) am Freitag im Wiener Landtag.

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Frank/Wessely: Führerscheingesetz

Das Führerscheingesetz wurde in den letzten Jahren in einigen wichtigen Bereichen novelliert. An den Bedürfnissen der Praxis orientiert, stellt das vorliegende Werk in 3. Auflage die Rechtslage zum 1.1.2014 dar. Dabei gibt es dem Leser neben einer auf den Materialien und der einschlägigen höchstgerichtlichen Rechtsprechung aufbauenden prägnanten Kommentierung des FSG selbst die Texte der praktisch …

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Justiz: Grabenkampf um Gerichtsgutachter

presse-logoGerichtsgutachter werden mitunter als „heimliche Richter“ bezeichnet. Im Strafverfahren sorgt ihre Bestellung regelmäßig für Aufruhr. Ein Symposium griff die Probleme auf.

von MANFRED SEEH (Die Presse)

Kurz die Grundproblematik: Seit der Staatsanwalt Leiter der Ermittlungen ist (eine Aufgabe, die früher in großen Fällen dem – mittlerweile abgeschafften – U-Richter zukam), bestellt folgerichtig auch der Staatsanwalt den Gutachter. Er ist es auch, der die Fragestellung ausarbeitet und somit den Gutachter führt. Nach Abschluss der Ermittlungen kommt es (wenn die Sache nicht eingestellt wird) zur Verhandlung. In aller Regel wird dann der Gutachter – also jene Person, die dem Staatsanwalt das Schreiben einer Anklage ermöglicht hat – vom Gericht zum offiziellen Gerichtsgutachter geadelt.

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Glücksspielgesetz: Im Zweifelsfall von den Verwaltungsbehörden anstatt von den ordentlichen Gerichten

tiroler-tageszeitungKritik gibt es am Plan der Regierung, Verstöße gegen das Glücksspielgesetz im Zweifelsfall von den Verwaltungsbehörden anstatt von den ordentlichen Gerichten verfolgen zu lassen.

Illegales Glücksspiel kann derzeit sowohl nach den Verwaltungsstrafbestimmungen des Glücksspielgesetzes (§52) als auch nach den gerichtlichen Strafbestimmungen des Strafgesetzbuches (§168) verfolgt werden. Weil nur eines von beiden angewandt werden darf (Doppelbestrafungsverbot), will die Regierung nun im Zweifelsfall den Verwaltungsstrafbestimmungen im Glücksspielgesetz Vorrang vor Polizei und Justiz einräumen.

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Verfassungsausschuss: Gang durch Raucherraum zumutbar

orf-atNichtrauchern ist der Weg durch Raucherbereiche in Lokalen, etwa auf dem Weg zum WC, zumutbar

Diese von der Regierung angestrebte „Klarstellung“ in Form einer „authentischen Interpretation“ des Tabakgesetzes hat der Verfassungsausschuss gestern Abend abgesegnet. Dagegen stimmten die Grünen und NEOS, die ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie fordern, so die Parlamentskorrespondenz.

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Zugänglichkeit zu allen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte gefordert

Die uneinheitliche Rechtslage hinsichtlich der Veröffentlichung der Entscheidungen der Verwaltungsgerichte ist Gegenstand einer aktuellen parlamentarischen Anfrage.

Die „GRÜNEN“ kritisieren, dass in einigen Bundesländern die Entscheidungen der Gerichte nur auf eigenen Homepages veröffentlicht werden sollen, nicht aber über das RIS zugänglich gemacht werden sollen.

Die vollständige Veröffentlichung von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte sei jedoch sowohl im Sinne der interessierten und betroffenen Öffentlichkeit als auch im Sinne eines gesetzeskonformen Vollzugs wichtig – gerade eingedenk der großen Kompetenzzersplitterung zwischen Bund und Ländern.

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EU-Richtlinie über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen gilt auch für Verwaltungsgerichte

Die Richtlinie 2010/64/EU vom 20. Oktober 2010 legt gemeinsame Mindestvorschriften für die Mitgliedstaaten über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren fest. Sie tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen muss Personen gewährt werden, die die Verfahrenssprache nicht sprechen oder verstehen. Dieses Recht gilt für Personen ab dem …

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