Deutschland: Verwaltungsgerichte sichern Zugang zu Informationen

Während in Österreich – als einzigem Mitgliedsstaat der EU –noch  über die Abschaffung des Amtsgeheimnis und einen verbesserten Zugang der Bürger zu Informationen diskutiert wird, haben in Deutschland BürgerInnen schon seit dem Jahr 2006 ein allgemeines Informationszugangsrecht zu Unterlagen von Bundesbehörden (Informationsfreiheitsgesetz).

Elf Bundesländer haben für ihre Behörden Informationsfreiheitsgesetze geschaffen (nicht so der Freistaat Bayern).

Einige deutsche Bundesländern und Kommunen sind bereits einen Schritt weiter gegangen und haben sogenannte „Transparenz-Gesetze“ oder „Transparenzsatzung“  beschlossen, durch die die Behörden verpflichtet werden, bestimmte Unterlagen „von Amtswegen“ zugänglich zu machen. Das betrifft insbesondere Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften, öffentliche Pläne oder Geodaten.

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Digitale Amtswege: Neues Angebot mit Jahresanfang

Bild: (c) FABRY Clemens - Die Presse
Bild: (c) FABRY Clemens – Die Presse

Es ist bereits der zweite Anlauf, die Digitalisierung in der Verwaltung in dieser Weise auszubauen und die Österreicher damit auf den elektronischen Amtsweg zu führen.

Ab 2005 hat es bereits das Angebot gegeben, mittels Bürgerkarte davon Gebrauch zu machen, was aber damals noch nicht im erhofften Ausmaß Anklang gefunden hat.

Jetzt setzt der Staat freilich darauf, dass nicht zuletzt durch den Siegeszug der Mobiltelefone auch die Online-Amtswege nunmehr ungleich häufiger mittels Handy-Signatur abgewickelt werden. Rund 580.000 aktive Nutzer der Handy-Signatur gibt es inzwischen. Täglich kommen im Schnitt nach Angaben des Kanzleramtes 1000 weitere Freischaltungen dazu. An Werktagen wird die Handysignatur im Schnitt pro Stunde für 1000 bis 1500 Anwendungen genützt.

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Richter wollen Beschuldigte sehen, bevor sie ihr Urteil fällen

Foto: KURIER/Jürg  Christandl
Foto: KURIER/Jürg Christandl

Strafverfügungen: Das neue Modell des Mandatsverfahrens ohne Prozess kommt nicht an.

Ricardo Peyerl (Kurier)

Das so genannte Mandatsverfahren wurde vom Justizministerium gegen heftigen Widerstand von Richter und Rechtsanwälten durchgesetzt. Das Modell beschneide die Rechte von Beschuldigten und unterbinde den persönlichen Eindruck, den sich die Richter von diesen machen.

Das Mandatsverfahren ist „eine Totgeburt“, wie es Richterpräsident Werner Zinkl ausdrückt. Bis Oktober wurden von der Anklagebehörde 433 Anträge auf Erledigung ohne Verhandlung eingebracht. 52 Mal folgten die Richter dem Antrag und erließen ein Strafmandat, statt sich das Käppi aufzusetzen und mündlich ein Urteil auszusprechen.

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Länder bremsen bei Informationsfreiheit

StandardDie Bundesländer fordern weitere Einschränkungen beim geplanten Informationsfreiheitsgesetz.

So plädiert die steirische Landesregierung in ihrer Stellungnahme für die Einschränkung der Auskunftspflichten der Rechnungshöfe, damit über diesen Umweg keine Regierungsunterlagen öffentlich werden. Völlig ausgenommen werden möchte die Volksanwaltschaft.

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Kritik an Amtsgeheimnis-Reform: Zu viele Ausnahmen

D5E510C3-C9D8-4C6E-B329-A9096D89CEC9_v0_h„Wir begrüßen die grundsätzlichen Bemühungen der Regierung um eine gesetzliche Verankerung der Informationsfreiheit“, so Franz Fiedler, Ehrenpräsident des Beirats von Transparency International – Austrian Chapter (TI-AC).

„Jedoch sieht der Gesetzesentwurf derart viele Einschränkungen vor, dass sich diese in ihrer Gesamtheit nicht wesentlich von der gegenwärtigen Amtsverschwiegenheit unterscheiden.“ Daher werde die Neuregelung „de facto nichts an der gegenwärtigen Amtsverschwiegenheit ändern“.

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Misshandlungsvorwürfe gegen Polizei – Entscheidungen des Verwaltungsgerichts nicht berücksichtigt

presse-logoNach einem Bericht der „Presse“ zeigt sich das Anti-Folter-Komitee der UNO „besorgt“ über die „extrem niedrige Zahl an Anklagen“ nach Misshandlungsvorwürfen gegen die österreichische Polizei – und fordert unabhängige Ermittlungen.

Schlagzeilen hat der Umgang der Wiener Polizei mit Misshandlungsvorwürfen zuletzt im März dieses Jahres gemacht, als das Video eines massiven Polizeiübergriffs auf eine Wienerin in der Silvesternacht publik wurde (das betreffende Verfahren ist beim Verwaltungsgericht Wien noch anhängig). Zur Verteidigung seiner Behörde führte der Sprecher der Wiener Polizei damals die Tatsache an, dass es 2014 bei 250 Misshandlungsvorwürfen keine einzige Verurteilung gegeben habe. Die Anti-Folter-Experten der UNO interpretieren diese Zahlen offenbar anders und werten die geringe Zahl an Verurteilungen als Problem.

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Machtspiele enden in Verfassungschaos

StandardPolen: Der Versuch, das Verfassungsgericht mit genehmen Richtern zu besetzen, ruft Kritiker auf den Plan, die um Polens Demokratie fürchten

Gabriele Lesser/ der Standard

Früh am Morgen, noch vor der Sitzung des polnischen Verfassungsgerichts, vereidigte Polens Präsident Andrzej Duda am Mittwoch eine Verfassungsrichterin. Damit sind nun alle fünf neuen Verfassungshüter, die von der rechtsnationalen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) gewählt wurden, offiziell ernannt. Ein wenige Stunden später erwartetes Urteil des Verfassungsgerichts genau dazu interessiere ihn nicht, erklärte Duda.

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Auf dem Weg zum Polizeistaat ?

Staatsschutzgesetz, Flugdatenspeicherung oder Regeln für die Verhängung eines Ausnahmezustandes: Mit einer Reihe von Gesetzesmaßnahmen erwägt die Politik auf österreichischer und auf EU-Ebene, der Terrorgefahr zu trotzen. Doch gerade diese Maßnahmen könnten die Menschenrechte aushöhlen, warnen nun Vertreter von Rechtsanwälten und Richtern. Hier den Beitrag in der „Presse“ lesen … siehe dazu auch: Vorbild China – …

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Rechtsschutzbeauftragter als Beruhigungspille

In der Regierungsvorlage für ein neues Staatsschutzgesetz ist  als Beruhigungspille vorgesehen, dass der bisherige sogenannte Rechtsschutzbeauftragte im Innenministerium zu einer neuen unabhängigen Behörde aufgewertet werden soll. Peter Bußjäger Dabei würde gar keine neue Rechtsschutzbehörde im Dunstkreis der Polizei benötigt, es würde vielmehr genügen, das Bundesverwaltungsgericht mit dieser Zuständigkeit zu betrauen. Schließlich muss ja der Staatsanwalt …

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