EU-Richtlinien für eine kostengünstige und rasche außergerichtliche Streitbeilegung

presse-logoBereits das Grünbuch der EU-Kommission aus dem Jahr 2002 hatte die Forcierung außergerichtlicher Streitschlichtungsverfahren vor Augen.

Im Sommer 2013 haben nun EU-Kommission, Rat und das Europäische Parlament zwei Verordnungen zur kostengünstigen und raschen außergerichtlichen Streitbeilegung in Zivilverfahren erlassen. Dies vor dem Hintergrund, dass sich Streit-, Konflikt- und Verhandlungsparteien mittlerweile oft in unterschiedlichen Ländern mit unterschiedlichen Rechtssystemen und Rechtstraditionen befinden.

Es handelt sich dabei um die ADR-Richtlinie (Alternative Dispute Resolution) und die ODR-Verordnung (Online Dispute Resolution), welche neue Möglichkeiten zur außergerichtlichen Streitbeilegung ermöglichen sollen. Unter Beachtung der Veröffentlichungs- und Umsetzungsfristen wird eine Umsetzung bis Sommer 2015 erwartet.

Bereits jetzt läuft in Österreich das Pilotprojekt „Schlichtung für Verbrauchergeschäfte“. Projektleiterin ist Ex-OGH-Präsidentin Griss. In einem Interview mit der Presse zieht sie eine erste – positive –Zwischenbilanz.

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