Wien: Wesentliche Teile des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien beim Verfassungsgerichtshof angefochten

Die Oppositionsparteien im Wiener Landtag haben ihre Ankündigung wahrgemacht und eine umfangreiche Anfechtung des Organisationsgesetzes des Verwaltungsgerichtes Wien beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.

Es wurde nicht nur – wie bereits medial angekündigt – die Verfassungskonformität der Bestimmung über die Geschäftsverteilung in Zweifel gezogen, sondern darüber hinaus auch die Verfassungskonformität weiterer wesentlicher Organisationsbestimmungen, deren Überprüfung durch den VfGH auch für die Organisationsgesetze anderer Verwaltungsgerichte von Bedeutung sein könnte .

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Verwaltungsgerichte: Rechtsschutz nicht gefährdet!

Die Standesvertretung der UVS-Richter reagiert auf jüngste Medienberichte „Es wäre unaufrichtig zu leugnen, dass es bei der Umsetzung einer unabhängigen Verwaltungsgerichtsbarkeit verschiedentlich Probleme gibt“, erklärt die Bundesvorsitzende der UVS-Vereinigung, Christa Hanschitz, in Reaktion auf Medienberichte in den letzten Tagen, zuletzt in der Wiener Zeitung. „Dabei geht es aber um allgemeine verfassungsrechtliche und europarechtliche Fragen. Der …

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ZUV als Ausbildungsunterlage an der Wiener Verwaltungsakademie

Der Informationsbedarf zur Verwaltungsreform schlägt sich nunmehr auch in einem gesteigerten Interesse an der Zeitschrift der UVS nieder. Insbesondere die letzte Ausgabe mit den Beiträgen zum Verfahren vor den neuen Verwaltungsgerichten ist besonders stark nachgefragt. Dies hängt offenbar mit der hohen Qualität der Veröffentlichungen zusammen, was sich auch  darin zeigt, dass  die Verwaltungsakademie der Stadt …

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Wien macht mit dem Sparen Ernst: UVS-Mitglieder sollen zu RechtspflegerInnen ernannt werden

Wien will im Sinne einer sparsamen Verwaltung ganz neue Wege gehen Der Magistrat der Stadt Wien  hat Planstellen für neue VerwaltungsrichterInnen ausgeschrieben (wir haben berichtet). Die bisherigen Mitglieder des UVS-Wien sollen aber nicht zu Verwaltungsrichtern ernannt werden, sondern lediglich zu Rechtpflegerinnen und Rechtspflegern. Das hat die Magistratsdirektion heute im Wege der Rathauskorrespondenz bekanntgegeben.   Vorreiter …

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Editorial ZUV 1/2013

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

auf Bundes- und Landesebene laufen weiterhin die Vorbereitungen zur Errichtung der neuen Verwaltungsgerichte ab 1. Jänner 2014. Ein wesentlicher Schritt wurde mit der Beschlussfassung des Verfahrens- und der Übergangsrechts durch den Bundesgesetzgeber gemacht. Im Rahmen einer vom UVS Tirol durchgeführten Veranstaltung wurden in Vorträgen erstmals die wesentlichen Neuerungen erörtert. Die schriftlichen Fassungen finden Sie in der vorliegenden Ausgabe. Sie liefern ein erstes Bild von den einschneidenden Änderungen, die die gesamte staatliche Verwaltung durch die Reform erfährt. Anhand des Beispieles Tirol stellt der Präsident des UVS Tirol und künftige Präsident des Landesverwaltungsgerichtes in einem weiteren Beitrag dar, wie die künftigen Verwaltungsgerichte strukturiert und organisiert sein werden. Dazu gilt es jedoch darauf hinzuweisen, dass die Bundesländer nicht zu einer einheitlichen Gerichtsorganisation gefunden haben und einigen Organisationsgesetzen grobe Mängel, was die Unabhängigkeit der künftigen Gerichte anlangt, anhaften (siehe Editorial in ZUV 4/2012 ).

Abschließend darf ich Sie noch auf den Beitrag von Ludwig Weh zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung hinweisen. Der Verfassungsgerichtshof hat nämlich die diesbezüglichen Regelungen an den EuGH zur Prüfung auf ihre EU-Grundrechtskonformität herangetragen.

Arnold Zotter (Chefredakteur)

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Noch 300 Tage und viele ungelöste Probleme – ein Mängelkatalog

Die neuen Verwaltungsgerichte werden mit 1. Jänner 2014 ihre Arbeit aufnehmen. Das sind noch 300 Tage.

Während für das Bundesverwaltungsgericht und das Finanzgericht die Vorbereitungen auf Hochtouren laufen, alle Richterinnen und Richter bereits ernannt (oder ex lege übergeleitet) wurden, das Dienst- und Besoldungsrecht der RichterInnen beschlossen ist, die Gerichtsgebäude bereits fertiggestellt , die neuen Tätigkeitsfelder erhoben, das neue Verfahrensrecht und neue Arbeitsabläufe diskutiert werden, zeigen sich die Bundesländer mit der Einrichtung der Verwaltungsgerichte auf Länderebene mehr oder weniger überfordert.

Hier ein – keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebender – Mängelkatalog:

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VUVS – online: Besucherrekord

Der kürzeste Monat des Jahres brachte einen allzeitigen Besucherrekord! 6.945 Besuche konnten wir im Feber verzeichnen. Das ist die höchste monatliche  Besuchsfrequenz seit Einrichtung dieser Seite. Spitzenreiter im Interesse der Leser war unsere Dokumentation der legistischen Umsetzung  der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf der Seite VWG-GESETZE. In diesem Zusammenhang: Mitteilungen über Entwürfe, intressante Stellungnahmen und Kundmachungen die noch …

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19. Maiforum in Graz

Ganz im Zeichen der Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichten stehen die Vollversammlung der UVS-Vereinigung und das Maiforum am 25. und 26. April 2013 in Graz. Auf der Tagesordnung der Vollversammlung werden die Neuausrichtung der Vereinigung und die Beschlussfassung neuer Statuten stehen. Das Maiforum beschäftigt sich mit den Neuerungen im Verfahrensrecht. Dazu konnten hervorragenden Vortragende aus den …

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Politik – Hände weg von der Justiz

Das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung wird auch sehr stark vom Anschein mitbestimmt.

von Werner Zinkl

RZ Editorial 01/2013

Das war der Sukkus des Richtertages, der am 22. Und 23. November 2012 in Graz stattfand. Diese entsprechend unseren Satzungen alle fünf Jahre zu grundsätzlichen Fragen des Rechtsstaates und der Gerichtsbarkeit abzuhaltende Veranstaltung setzte sich diesmal mit dem Thema „Justiz und Politik, Justizpolitik, politische Justiz?“ auseinander.

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Von Wirkungen und unerwünschten Nebenwirkungen…

Jenseits des Gesetzes und der zur Rechtsumsetzung eingerichteten gesetzlichen Organe gibt es keinen Rechtsstaat.

von Klaus Schröder

Die Justiz ist eines der wichtigsten rechtsstaatlichen Instrumente. Dort wo jedoch der Wille zur Macht den Willen zum Recht verdrängt, geht auch die Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger eines Landes verloren. Die Justiz tut gut daran, sich nicht mit den Mächtigen zu verbünden, um so unbeeinflusst ihre Kontroll- und Rechtsschutzfunktion im Staat wahrzunehmen.

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