Liebe Leserinnen und Leser,
in den Ämtern der Landesregierungen und im Bundeskanzleramt wird derzeit mit Hochdruck an der Umsetzung der unlängst beschlossenen Schaffung von Verwaltungsgerichten erster Instanz gearbeitet. Es handelt sich dabei um eine der bedeutendsten Verwaltungsreformen der zweiten Republik, erfolgt doch damit – wie es Prof. Öhlinger in seinem in der Letzten Ausgabe der ZUV veröffentlichten Beitrag auf den Punkt brachte – der Umbau Österreichs von einem Verwaltungsstaat zum Justizstaat. Für das Gelingen dieser Reform ist daher von besonderer Bedeutung, unter welchen Rahmenbedingungen die Verwaltungsgerichte ihre Aufgaben wahrnehmen sollen. Besonders gefordert sind dabei die Landesgesetzgeber, sind doch die Bundesländer erstmals in ihrer Geschichte nun auch Träger der Gerichtsbarkeit.