ZUV Editorial

 Liebe Leserinnen und Leser,

in den Ämtern der Landesregierungen und im Bundeskanzleramt wird derzeit mit Hochdruck an der Umsetzung der unlängst beschlossenen Schaffung von Verwaltungsgerichten erster Instanz gearbeitet. Es handelt sich dabei um eine der bedeutendsten Verwaltungsreformen der zweiten Republik, erfolgt doch damit – wie es Prof. Öhlinger in seinem in der Letzten Ausgabe der ZUV veröffentlichten Beitrag auf den Punkt brachte – der Umbau Österreichs von einem Verwaltungsstaat zum Justizstaat. Für das Gelingen dieser Reform ist daher von besonderer Bedeutung, unter welchen Rahmenbedingungen die Verwaltungsgerichte ihre Aufgaben wahrnehmen sollen. Besonders gefordert sind dabei die Landesgesetzgeber, sind doch die Bundesländer erstmals in ihrer Geschichte nun auch Träger der Gerichtsbarkeit.

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Öhlinger: Landesgesetzgeber müssen Unabhängigkeit der Verwaltungsrichter gewährleisten

Univ-Prof. Dr. Öhlinger

In dieser Entschließung, die von allen Parlamentsparteien unterstützt wurde, wird die Ausarbeitung gemeinsamer Standards zur Herstellung eines einheitlichen Richterbildes in Österreich gefordert, um so die Unabhängigkeit der Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen sowie die Einheitlichkeit des Organisations- und Dienstrechts der Verwaltungsgerichte des Bundes und der Länder zu gewährleisten.

Univ-Prof. Dr. Öhlinger, einer der renommiertesten Verfassungsexperten in Österreich, hat sich dankenswerter Weise bereit erklärt, in einem Online-Interview mit der „Zeitschrift der Unabhängigen Verwaltungssenate“ (ZUV) zu den wesentlichsten Fragen der richterlichen Unabhängigkeit Stellung zu nehmen.

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Wiener Politik will Zugriff auf neue Gerichte

Die Bundesländer tun sich schwer, unabhängige Verwaltungsgerichte zu akzeptieren. Insbesondere Wien nützt die Reform zum Versuch, Einfluss zu nehmen: Ein politisch bestellter Präsident soll zentrale Aufgaben erhalten.

INGO RISS (Die Presse)

Die Erfahrungen der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern, die – je nach Bundesland – oft jahrelang um ihre Unabhängigkeit gegenüber den mächtigen Landesverwaltungen kämpfen mussten, dürften den Abgeordneten im Nationalrat noch gut in Erinnerung gewesen sein. Denn in einer Entschließung forderten alle fünf Parlamentsparteien einstimmig Maßnahmen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz. Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit den Bundesländern dafür gemeinsame Standards zu erarbeiten. Mit anderen Worten, der Nationalrat will, dass dort, wo „Gericht“ draufsteht, auch „Gericht“ drin ist. Man wollte vermeiden, dass die Länder zur Achillesferse der Verfassungsreform werden.

Sieht man die bisher vorliegenden Entwürfe der Länder zur Organisation der neuen Verwaltungsgerichte durch, stellt man fest: Die Bedenken des Nationalrates waren berechtigt.

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ZUV – Zeitschrift der Unabhängigen Verwaltungssenate

Zeitschrift der Unabhängigen Verwaltungssenate

Beiträge und Entscheidungen zum öffentlichen Recht

Herausgeber: VUVS

Die Informationsplattform für jene Rechtsbereiche, mit denen die Unabhängigen Verwaltungssenate im Speziellen befaßt sind und ein Ort für standespolitische Anliegen.

Aktuelle Ausgabe  2012/ Nr. 3

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Öhlinger: Landesgesetzgeber müssen Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte gewährleisten

Auf Grund der parlamentarischen Diskussion über die Organisation der zukünftigen Verwaltungsgerichte sah sich der Nationalrat veranlasst, zeitgleich mit der B-VG-Novelle zur Einrichtung der Verwaltungsgerichte eine Entschließung über die „ Sicherstellung der höchsten Unabhängigkeit und Einheitlichkeit der Organisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz“ zu verabschieden. In dieser Entschließung, die von allen Parlamentsparteien unterstützt wurde, wird die Ausarbeitung …

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Öhlinger: Abschied von den UVS im Volltext

Der Artikel von Univ.-Prof. Dr. Theo Öhlinger   „Abschied von den UVS,  Die UVS: Gestern – heute – morgen“ , erschienen in ZUV 2/2012, jetzt im Volltext auf VUVS-online „Den Mitgliedern der UVS wird in den künftigen Verwaltungsgerichten der Länder eine Leitfunktion zukommen. Denn in den UVS ist das richterliche Selbstbewusstseinchon heute sehr ausgeprägt.“ Den Artikel …

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EU-Kommission stellt neue Förderprogramme für Justiz und Grundrechte vor

Die Weiterentwicklung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gehöre weiterhin zu den Prioritäten der Europäischen Union. Dies betonten die Berichterstatter Luigi Berlinguer und Philip Claeys bei einer gemeinsamen Sitzung des Rechtsausschusses (JURI) und des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) am 21. Juni 2012.

Nach Maßgabe des – zum Kommissionsvorschlag KOM(2011) 759 über die Auflegung eines Justizprogramms für den Zeitraum 2014-2020 diskutierten – Berichtsentwurfs, solle dabei die Stärkung einer einheitlichen europäischen Rechtskultur im Vordergrund stehen. Insofern könne der Weg nur über die Angehörigen der Rechtsberufe führen. Da es ihnen obliege, die betreffenden Rechtsvorschriften anzuwenden, müsse deren Aus- und Weiterbildung auch besonders gefördert werden.

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Editorial ZUV 2012/2

Mit den in dieser Ausgabe der ZUV erscheinenden Fachbeiträgen widmen wir uns gleichermaßen der Vergangenheit und der Zukunft.

Mit der nunmehr in Angriff genommenen Einrichtung einer umfassenden Verwaltungsgerichtsbarkeit beenden die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern ihre seit 20 Jahren währende Tätigkeit. Ein Anlass Rückschau zu halten. Kein Geringerer als der renommierte Verfassungsrechtsexperte Prof. Theo Öhlinger zieht in seinem Beitrag eine – wie ich meine – Bilanz, die sich sehen lassen kann. Die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern wurden in Österreich zu einer Zeit eingerichtet, zu der das Bewusstsein für eine unabhängige Kontrolle des Verwaltungsgeschehens noch – nennen wir es – wenig entwickelt war. Durch die Fortentwicklung sowohl der organisatorischen Rahmenbedingungen, unter denen ein gegenüber der weisungsgebundenen Verwaltung unabhängiges Judizieren möglich wurde, als auch die Entscheidungspraxis der UVS hat sich dies fundamental gewandelt. Heute zweifelt kaum noch jemand an der Notwendigkeit einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle der staatlichen Verwaltung.

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Routinemäßiger Einsatz der „Ramme“ bei Hausdurchsuchungen rechtswidrig

Der UVS Wien hat das Aufbrechen der Türe bei einer gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung für rechtswidrig erklärt, weil weder die Sicherheit der Beamten noch andere wichtige Gründe den Einsatz der Ramme erfordert hätten. Als idR von der gerichtlichen Anordnung nicht gedeckter Exzess bedürfe ein solcher Entschluss der ausführenden Polizeiorgane einer besonderen Begründung, welche etwa im notwendigen Schutz der Kriminalbeamten vor bekannt aggressiven oder mutmaßlich bewaffneten Tatverdächtigen liegen könne (was hier nicht der Fall war).

Dagegen rechtfertigt die durch keine konkreten Anhaltspunkte gestützte Befürchtung, der Verdächtige könnte die Türe absichtlich nicht öffnen, um während einer schonenden Nachsperrung der Eingangstüre Zeit zur Vernichtung von Belastungsmaterial zu gewinnen, kein zerstörerisches Eindringen. Der Einsatz einer Ramme – welcher laut Aussagen eines der Beamten in vergleichbaren Fällen durchaus schon Routine sei – wurde als unverhältnismäßig beurteilt.

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