Maiforum 2016 (5): Grundrechtsschutz durch Verwaltungsgerichte

Der Schutz von Grund- und Freiheitsrechten hat für die Verwaltungsgerichte eine besondere Bedeutung, war doch das Erfordernis einer gerichtlichen Kontrolle verwaltungsbehördlicher Entscheidungen so etwas wie der Geburtshelfer sowohl für die Unabhängigen Verwaltungssenate im Hinblick auf Art 6 EMRK als auch für die Verwaltungsgerichte im Hinblick auf Art 47 der EU-Grundrechtecharta. Aber auch in der ordentlichen …

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Maiforum 2016 (4): Quantität versus Qualität – oder geht beides?

Maiforum 2016 BannerAls ein mit Anlegerverfahren befasster Richter ging Harald Wagner, Obmann der Wiener Sektion der Richtervereinigung, in seinem Vortrag der Frage nach, ob bzw. wie im richterlichen Alltag der Spagat zwischen hohen Qualitätsanforderungen und hohem „Output“ gelingen kann.

Er griff dazu auf die Erfahrungen aus Massenverfahren, welche in den letzten Jahren beim Handelsgericht anhängig geworden waren, zurück. So zeigten die Erfahrungen am HG Wien, dass eine Bewältigung des Arbeitsanfalls ein hohes Maß an Spezialisierung der befassten Richterinnen und Richter notwendig macht.

Um einen laufenden Informationsaustausch unter den RichterInnen zu gewährleisten, wurden interne Datenbanken eingerichtet und zur Sicherstellung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung wurde versucht, zusammengehörige Verfahren durch Verfahrensverbindung zu konzentrieren, wobei diese Maßnahme nicht immer den gewünschten Erfolg brachte.

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Maiforum 2016 (3): Öffentlichkeitswirkung und Akzeptanz von Gerichtsentscheidungen

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Friedrich Forsthuber Photo: Michaela Bruckberger
Friedrich Forsthuber
Photo: Michaela Bruckberger

In seinem Vortrag betonte der Präsident des Wiener Straflandesgerichts, Friedrich Forsthuber, das Erfordernis der Verständlichkeit gerichtlicher Entscheidungen.

Denn bei einem „Nichtverständnis“ nehme der Respekt vor der Rechtsprechung ab und die Gerichte seien Angriffen, insbesondere von Verfahrensparteien, ausgesetzt, die sich in ihren Rechten beschwert erachten. Gerade die freie Beweiswürdigung stehe dabei nach den Erfahrungen der Strafgerichte im Mittelpunkt der Kritik.

Um dem entgegen zu wirken, bedürfe es nachvollziehbarer und für die Allgemeinheit (sprachlich) verständlicher Urteile.

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Maiforum 2016 (2): Überpruefbarkeit und Leitfunktion richterlicher Entscheidungen

Maiforum 2016 BannerMit den unterschiedlichen Aufgaben und damit Herausforderungen der Begründung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen hat sich HR Mag. Peter Nedwed, Richter am Verwaltungsgerichtshof, bei seinem Vortrag beim diesjährigen MAI-Forum auseinandergesetzt.

Die Rolle des Verwaltungsgerichtshofes im neuen Revisionsverfahren liegt zwar auch nach seiner Rechtsprechung in der Beantwortung von Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Verwaltungsgerichtshof schlechthin nicht mehr für die Wahrung der Einzelfallgerechtigkeit zuständig wäre.

Vielmehr betonte Mag. Nedwed, dass zur Wahrung der Rechtssicherheit dieser Aspekt auch in Zukunft weiter Bedeutung für die Arbeit des Verwaltungsgerichtshofes hat. Den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes soll darüber hinaus grundsätzlich eine Leitfunktion sowohl für die Verwaltungsgerichte, als auch die Verwaltungsbehörden zukommen. Diese Leitfunktion besteht sowohl in der Frage der rechtlichen Auslegung, als auch darin, welche Feststellungen für eine nachvollziehbare rechtliche Würdigung erforderlich sind. Eine Korrektur verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen durch den Verwaltungsgerichtshof soll daher im Regelfall nur dann erfolgen, wenn die Verwaltungsgerichte diesen Leitlinien nicht folgen.

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Maiforum 2016 (1): Eröffnungsvortrag von Nikolaus Forgó

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Nikolaus Forgó

Maiforum 2016 BannerDer Eröffnungsvortrag von Nikolaus Forgó (Universität Hannover) näherte sich in ganz besonderer Weise dem Generalthema der Qualität richterlicher Entscheidungen.

von Wolfgang Helm

In Form von „Zeitsprüngen“ über die letzten 80 Jahre beleuchtete der Vortragende die Irrungen der deutschen Rechtslehre, die Diskussion über Zielvorgaben für das Jurastudium und dessen aktuellen Zustand (Stichwort: Verteidigungsminister zu Guttenberg). Dabei spannte er einen großen Bogen von den Vertretern eines – im Gegensatz zum allgemeinen Verständnis von Wissenschaftlichkeit stehenden – formalistischen „Falllösungstrainings“ im Studium bis hin zur Frage einer künftigen Automatisierbarkeit von richterlichen Entscheidungen.

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Das war das Maiforum 2016

P1030631Dass die Themenstellung „Contemporary judgement writing“ auf sehr großes Interesse stieß, zeichnete sich schon vor Beginn der Veranstaltung ab.

Letztlich waren im voll besetzten Sitzungsaal des Niederösterreichischen Landtags RichterInnen aller Verwaltungsgerichte – ausgenommen Vorarlberg – vertreten und erstmals auch eine Reihe von JustizrichterInnen, darunter Sabine Matejka, Vizepräsidentin der Richtervereinigung.

Die Tagung ist ihrem Anspruch, die Anforderungen an eine zeitgemäße richterliche Tätigkeit zu formulieren und Herausforderungen zu benennen, voll gerecht geworden. Gerade der Vortrag von Prof. Forgo, der aus Sicht der Rechtsphilosophie die traditionellen juristischen Denk- und Arbeitsweisen hinterfragte, bot ungewohnte Denkanstöße.

Die vom Präsidenten des Wiener Straflandesgerichts, Friedrich Forsthuber, aufgezeigten Probleme der Verständlichkeit und Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen haben weitestgehend auch für die Verwaltungsgerichte Bedeutung.

Harald Wagner machte deutlich, welche Auswirkungen komplexe und grenzüberschreitende Sachverhalte auf die richterliche Arbeitsweise haben und welche organisatorischen und verfahrensrechtlichen Maßnahmen getroffen werden müssen, um Massenverfahren sachgerecht bewältigen zu können.

 

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VRV: Standesvertretung tagte

Vollversammlung im LVwG NÖ

VRV-Logo IVBereits in einer im Jahr 2012 verabschiedeten Resolution hat der Nationalrat die Schaffung eines einheitlichen Richterbildes eingemahnt. In ihrer jährlich stattfindenden Vollversammlung hat die Verwaltungsrichter-Vereinigung nun den aktuellen Stand erörtert.

Dabei musste festgestellt werden, dass zentrale Forderungen wie eine einheitliche Ausbildung oder die Förderung der Durchlässigkeit zwischen Verwaltungs- und Justizrichtern bis heute nicht umgesetzt wurden. Allerdings soll in einer geplanten Novelle zum Dienstrecht der Justizrichter demnächst die Möglichkeit vorgesehen werden, dass Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichtes nach fünfjähriger Funktionsdauer zu Richterinnen und Richtern an einem Zivil- oder Strafgericht ernannt werden können. Richterinnen und Richter der Landesverwaltungsgerichte wurden in der Novelle noch nicht berücksichtigt. Zu dieser Novelle ist eine gemeinsame Stellungnahme aller richterlichen Standesvertretungen geplant.

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Richterliche Netzwerke und europäisches Recht

Bogady
Armin von Bogdandy

285px-Vilnius_university_logo.svgZu einer gemeinsamen Konferenz am 6.5.2016 in Vilnius luden die Universität von Vilnius, das Litauische Parlament, die Richter-Vereinigung, das Rechtsinstitut und der Justizrat Litauens sowie die Vereinigung Europäischer Verwaltungsrichter.

Als „Key-speaker“ beschäftigte sich Prof. Dr. Armin von Bogdandy (Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg)mit der Bedeutung von Europäischen Netzwerken am Beispiel des institutionalisierten Netzwerkes der Verfassungsgerichte.

Die Rolle von derartigen Netzwerken liegt laut Bogdandy zum einen darin, den Europäischen Rechtsraum zu entfalten und anderseits auch um für ein besseres Verständnis von Europäischem Recht zu sorgen. Grundlegend ist nach Bogdandy davon auszugehen, dass Europäisches Recht nicht nur Unionsrecht umfasst, sondern viel breiter und umfassender ist und nicht nur von der Idee der Förderung einer stetig wachsenden Integration getragen ist. Denn das Europäische Recht vereint in sich verschiedene Normen, Doktrinen, Judikatur und auch wissenschaftliche Beiträge, welche aus verschiedenen Rechtsregimen stammen.

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Generalversammlung der Europäischen Verwaltungsrichter im Zeichen der Krise

2016-05-03-41-logo_aeaj_rgb_v2An der 17. Generalversammlung der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ), die letzte Woche in Vilnius (Litauen) stattfand, haben VertreterInnen aus 20 Ländern teilgenommen.

Neben organisatorischen Fragen waren die zentralen Themen die aktuellen Entwicklungen in Europa, welche auf die Arbeit der Verwaltungsgerichte unmittelbaren Einfluss haben.

So bestehen derzeit in Deutschland äußerst umstrittene Pläne, die hohe Anzahl von Rechtsmittel in Asylverfahren durch den Einsatz sogenannter „Richter auf Zeit“ zu bewältigen. In Frankreich wurde die Kontrolle der Notstandmaßnahmen auf die Verwaltungsgerichte übertragen, ohne dafür ein entsprechendes Verfahrensrecht vorzusehen.

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Asylnovelle (1): Verfassungs- und unionsrechtliche Bedenken der Verwaltungsrichtervereinigungen

DVVR Logo KopieDas Vorhaben der Bundesregierung, ein Asylschnellverfahren in Form eines „Maßnahmenbeschwerde“- Verfahrens einzuführen, stößt auf erheblich juristische Bedenken.

Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hält es in seiner Stellungnahme für äußerst fraglich, ob der Ausschluss wesentlicher Garantien des Asylverfahrens durch die in § 36 AsylG vorgesehenen Verordnung der Bundesregierung (iSd Art 55 Abs. 4 B- VG) zulässig ist. Ebenso sei es fraglich, ob die „Notstandklausel“ des Art. 72 AEUV eine taugliche Grundlage dafür abgebe, geltendes Unionsrecht zurückzudrängen.

Das vorgesehene Sonderverfahren steht nach der Rechtsmeinung der Verwaltungsrichter aber auch in einem Spannungsverhältnis zum Anspruch auf ein Asylverfahren nach Art. 18 der EU- Grundrechtecharta, zumal gegen jede Beschränkung des Rechtsschutzes eine nachprüfende gerichtliche Kontrolle im Sinne des Art. 47 EU- Grundrechtecharta bestehen müsse.

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