EU-Justizbarometer (2): Erstmals Daten der österreichischen Verwaltungsgerichte enthalten

Für die seit dem Jahr 2014 bestehenden Verwaltungsgerichte waren  im Justizbarometer der EU-Kommission die Leistungsdaten bisher nicht oder nur unvollständig enthalten. Das hat sich mit dem Justizbarometer 2018 geändert. Nunmehr ist ab dem Jahr 2016 ein Vergleich mit anderen Systemen der Verwaltungsgerichtsbarkeit in der EU möglich.

Dabei zeigt sich, dass nur bei den Verwaltungsgerichten in Schweden, Deutschland, Finnland und den Niederlanden der Arbeitsanfall höher ist als in Österreich (Abbildung 6).  Von diesen Ländern ist die Verfahrensdauer in Schweden und den Niederlanden am kürzesten, Österreich liegt  gleichauf mit Deutschland im Mittelfeld (Abbildung 10). Die Dauer der Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof ist eine der kürzesten aller Höchstgerichte in der EU (Abbildung 11). Bei der Anzahl anhängiger Verwaltungsverfahren pro 100 Einwohner liegt Österreich im oberen Drittel der EU-Staaten (Abbildung 17).

Die Kriterien für die Finanzierung der Justizsysteme werden in den meisten Justizsystemen in Europa von der Exekutive vorgegeben oder es erfolgt die Finanzierung auf Grundlage bisheriger Erfahrungen, so auch in Österreich. Nur in 5 Mitgliedsstaaten werden bei der Finanzierung der Justizsysteme auch die Forderungen der Gerichte berücksichtigt (Abbildung 39).

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EU-Justizbarometer (1): Österreich bei Justizunabhängigkeit weiter auf Rang drei in EU

Österreich liegt bei der von der Öffentlichkeit wahrgenommenen Unabhängigkeit der Justiz auf Rang drei in der EU hinter Dänemark und Finnland. Wie aus dem gestern in Brüssel veröffentlichten „Justizbarometer 2018“ der EU-Kommission weiter hervorgeht, schneidet Kroatien in puncto Unabhängigkeit am schlechtesten ab.

Durchschnitt bei 56 Prozent

Dänemark liegt mit 87 Prozent Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Justiz an der Spitze der 28 EU-Staaten. Finnland kommt auf 82 Prozent, Österreich auf 81 Prozent. Der EU-Durchschnitt liegt bei 56 Prozent. Kroatien liegt mit nur 23 Prozent Vertrauen am Ende der Skala, gefolgt von der Slowakei (29 Prozent) und Bulgarien (30 Prozent).

Im Vergleich zu 2017 ist die wahrgenommene Unabhängigkeit der Justiz in Estland am meisten gestiegen (plus 14 Prozent), vor Spanien und Portugal (je plus acht Prozent) und Griechenland (plus sieben Prozent). Am stärksten abgenommen hat der Index in Kroatien (minus neun Prozent), Polen (minus acht Prozent) sowie Zypern und Malta (je minus fünf Prozent). Österreich wies 2017 noch einen Wert von 77 Prozent auf, dieser erhöhte sich um vier auf 81 Prozent.

Niedriger Anteil an Anwälten

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Judikatur VwGH / Rechtsprechung zum Diskriminierungsverbot wird präzisiert

Im Revisionsfall war über eine Lokalbetreiberin  mit Straferkenntnis der BH Gmunden eine Geldstrafe verhängt worden, weil diese zwei „Postings“ auf der öffentlich einsehbaren Facebook-Seite des von ihr betriebenen Lokals veröffentlicht hatte, in denen ausdrücklich die Rede davon war, dass das Lokal „wieder asylantenfrei“ sei. Laut VwGH stellt dies eine mittelbare Diskriminierung dar und ist verboten.

Der gegen dieses Straferkenntnis an der LVwG Oberösterreich erhobenen Beschwerde wurde Folge gegeben und das Straferkenntnis behoben. Das Gericht führt dazu aus, den „Postings“ sei zu entnehmen, dass eine für alle Gäste geltende Eintrittsgebühr in das in Rede stehende Lokal eingeführt wurde. Da diese Eintrittsgebühr nicht nur von Asylsuchenden,  sondern von sämtlichen Gästen eingehoben und  jeder zahlenden Person der Eintritt gewährt worden sei, sei im Hinblick auf diese Vorgehensweise eine unmittelbare Diskriminierung nicht erkennen.

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Asylverfahren in Deutschland: Fehlerhafte Behörden, überlastete Verwaltungsgerichte

Interview mit dem Vorsitzenden des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR), Robert Seegmüller, über mangelhafte Asylbescheide, irreführende Statistiken und überlastete Gerichte

Die deutschen Verwaltungsgerichte schieben derzeit einen Berg von 300.000 bis 400.000 Asylverfahren vor sich her. Mit der gegebenen Anzahl von Richtern können etwa 250.000 Fälle im Jahr abgeschlossen werden. Das heißt: Auch wenn ab sofort keine Klage mehr einginge, wären die Gerichte noch zwei Jahre voll ausgelastet. Zwar kann damit gerechnet werden, dass die Zahl neuer Klagen gegen Asylverfahren in den kommenden Jahren wieder rückläufig sein wird, weil auch die Zahl der ankommenden Flüchtlinge zurückgegangen ist.

Darüber hinaus ist aber damit zu rechnen, dass abgelehnte Asylbewerber versuchen, wenigstens eine Duldung zu bekommen oder einen Asylfolgeantrag stellen. Gelingt das ebenfalls nicht, kann das zu erneuten Klagen führen. Eine Lösung ist also noch nicht in Sicht, es wird nur nicht mehr schlimmer.

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Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist in Kraft – ein Überblick

Ab heute gilt die EU-Datenschutz Grundverordnung. Hinter dem Wortungetüm steht ein Gesetz, das EU-Bürgern das Recht auf die eigenen Daten wiedergeben will.

Ausnahmslos alle Firmen, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten, sind künftig zu deren strengem Schutz verpflichtet – von Facebook bis zum Einzelhändler nebenan. Bei Verstößen kann es zu Strafen kommen, die in die Millionen gehen. Die Strafhöhe wurde so angesetzt, dass sie auch große Konzerne empfindlich treffen würde.

Wie groß der Einfluss der EU-DSGVO auf Datensammler wie Google, Facebook, Amazon und Apple tatsächlich sein wird, ist derzeit nicht abzuschätzen. Theoretisch sind die Firmen künftig zu weitreichender Transparenz beim Umgang mit Daten verpflichtet – auch, was die plattformübergreifende Nutzung (beispielsweise im Dreieck Facebook, Instagram und WhatsApp) angeht.

Wie bei kaum einer anderen EU-Regelung im Digitalbereich waren die letzten Wochen von Panikmache und von falschen Infos geprägt. Zuletzt hatten der parlamentarische Berichterstatter Jan Albrecht und EU-Justizkommissarin Vera Jourova erneut vor Panikmache gewarnt. Der Grund für die Vielzahl zweifelhafter und überzogener Meldungen sind die Geschäftsinteressen der Verbreiter.

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Verwaltungsverfahrensgesetze: Stellungnahme des Dachverbandes der Verwaltungsrichter (DVVR)

Insgesamt drei Entwürfe hat der Verfassungsdienst (Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz) derzeit zur Begutachtung ausgesendet, welche Änderungen des AVG, des VStG und des VwGVG betreffen sowie die Erlassung eines Bundesgesetzes über die Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen.

Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hat in seinem Forderungsprogramm „Agenda Verwaltungsgerichtsbarkeit 2022“ bereits festgestellt, dass für die  Rechtsanwender durch das Nebeneinander verschiedener  Verfahrensordnungen  eine   Gemengelage entstanden ist, welche nur schwer zu überblicken ist.

Durch jede  weitere Novelle  der Verfahrensgesetze  oder  neue  verfahrensrechtliche Sonderbestimmungen  in Materiengesetzen wird diese Entwicklung weiter vorangetrieben.  Es wurde daher zur  Vereinheitlichung  der  Verfahren vor den Verwaltungsgerichten gefordert, das VwGVG  zu  einer  abschließend geregelten, eigenständigen Verwaltungsprozessordnung auszubauen.

Neuregelung bringt keine Beschleunigung

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Richter wollen mehr „Rechtsfrieden“

Die Einführung eines Vergleichs zwischen Behörde und Bürger könnte Verfahren vereinfachen.

Das könnte die verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Österreich ungemein vereinfachen und beschleunigen: Der Abgeordnete Alfred Noll von der Liste Pilz bringt einen Gesetzesentschließungsantrag im Parlament ein, mit dem auch vor den Verwaltungsgerichten eine Vergleichsmöglichkeit geschaffen werden soll.

In der Mitte treffen

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Fremdenrechts-Novelle: Bundesverwaltungsgericht droht weitere Mehrbelastung

Das vom Innenminister vorgelegte Fremdenrechtspaket verursacht den Behörden mehr Arbeit und mehr Kosten. Das ohnehin überlastete Bundesverwaltungsgericht erwartet einen starken Anstieg der Beschwerdeverfahren.

Das Innenministerium selbst rechne (laut Vorblatt) mit zwischen 5.000 und 15.000 oder noch mehr zusätzlichen Verfahren. Für das Bundesverwaltungsgericht würde das – niedrig geschätzt – zehn Prozent mehr neu anhängige Fälle bedeuten. Damit würde der „Rucksack“ vergrößert, warnt Präsident Harald Perl. Schon jetzt übersteigen die anhängigen Verfahren die Abschlüsse bei weitem: Aktuell verzeichne das BVwG (durch den Rückstandsabbau des Bundesamts für Asylwesen) 38.000 offene Verfahren, für heuer seien weitere 40.000 bis 42.000 zu erwarten – weit mehr als die 29.200 Verfahren, die das BVwG 2017 abschließen konnte.

Finanzierung nicht vorgesehen

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Deutschland: Verwaltungsrichter auf Zeit sind mit der Verfassung vereinbar

In außergewöhnlichen Situationen, welche vorübergehend erhöhten Personalbedarf mit sich bringen,  dürfen Beamten auf Lebenszeit zu Richtern auf Zeit an den Verwaltungsgerichten erster Instanz ernannt werden.

Diese Entscheidung hat das  deutsche Bundesverfassungsgericht getroffen (Beschluss vom 22. März 2018, 2 BvR 780/16).

Die Möglichkeit Beamte zu Richtern auf Zeit (Mindestdauer zwei Jahre) zu ernennen, war mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20. Oktober 2015 in die deutsche Verwaltungsgerichtsordnung aufgenommen worden (§ 17 und § 18 VwGO).

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Deutscher Bundesgerichtshof lässt Auto-Videos als Beweismittel zu

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat die Aufnahmen sogenannter Dashcams als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt.

Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das Datenschutzrecht – da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, sei dies nachrangig. Das permanente Aufzeichnen bleibt dennoch unzulässig, die Richter verwiesen hier auf das Datenschutzgesetz. Diese Unzulässigkeit führt aber nicht dazu, dass die Bilder in Zivilprozessen nicht verwertet werden dürfen. Es sei immer eine Frage der Abwägung im Einzelfall.

In Österreich ist die Verwendung einer Dashcam an sich datenschutzrechtlich unzulässig“, so Martin Hoffer, Chefjurist des ÖAMTC.

Kameras sollen Aufnahmen selbst überschreiben

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