Ex-Justizminister Clemens Jabloner nimmt in der Diskussion über die von vielen Juristen als problematisch eingestuften Maßnahmen zur Bekämpfung der CoV-Pandemie das ÖVP-geführte Bundeskanzleramt in die Pflicht.
„Es ist ja nicht der Gesundheitsminister ganz allein auf weiter Flur“, sagte er heute im Ö1-Morgenjournal, nachdem am Vorabend das Expertengremium zur Evaluierung getagt hatte.
Das Kanzleramt sei für die verfassungsgemäße Vorbereitung aller Rechtsakte zuständig. „Es gibt auch eine Verfassungsministerin sogar und einen Apparat, den Verfassungsdienst, der hier seit 100 Jahren tätig ist“, unterstrich Jabloner, der damit offensichtlich auf Ministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) reagierte, die gegenüber der APA die inhaltliche Verantwortung für die Verfassungskonformität der Maßnahmen beim jeweiligen Ressort und damit vor allem beim grünen Gesundheitsminister Rudolf Anschober verortet hatte.
Gesundheitsminister Anschober reagiert auf die Zweifel an der Verfassungskonformität der Corona-Maßnahmen. Eine Gruppe renommierter Verfassungsexperten werde die Maßnahmen daraufhin prüfen, ob sie repariert werden müssen.
Österreich muss auch in der Covid-Krise ein Rechtsstaat bleiben. Dem widerspricht die neue Art von Rechtssetzung via Pressekonferenz und Twitter.
Eine Pflicht-Tracking-App zur Coronavirus-Kontrolle wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte auf Datenschutz und Freiheit, stellen die Verwaltungsrichter fest. Sie appellieren an die Regierung, bei ihren Maßnahmen „die Grundsätze des Rechtsstaats nicht außer Kraft zu setzen“ und Verhältnismäßigkeit zu wahren. Besonders wichtig wäre ein rascherer Rechtsschutz, sagte Sprecher Markus Thoma.
Im Streit um die polnischen Justizreformen hat die Regierung in Warschau eine deutliche Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof erlitten. Die Luxemburger Richter gaben einem Antrag der EU-Kommission auf einstweilige Verfügung statt, wonach die Anwendung eines Gesetzes zur Disziplinierung von Richtern ausgesetzt werden muss (Rechtssache C-791/19 R). Ein endgültiges Urteil wird der EuGH zu einem späteren Zeitpunkt treffen.
Während gegen einen völlig freiwilligen Einsatz der App aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts einzuwenden wäre, würde eine Pflicht dazu in vielfältiger Weise die Grundrechte unzulässig beschränken, schreiben die Professoren Anna Gamper und Peter Bußjäger vom Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre in einer gemeinsamen Stellungnahme.