Geplant sei, mit der Schaffung von Verwaltungsgerichten noch heuer in Regierungsvorlage zu treten, im Jahre 2014 einheitlich in Bund und Länder operativ zu starten.
In Bezug auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit erklärte der Staatssekretär, dass es sich um die größte Reform des Rechtsschutzes seit Bestehen der österreichischen Bundesverfassung handle und die Debatte darüber seit zwanzig Jahren laufe. Die neue Struktur werde zweifelsohne raschere Verfahren und schlankere Strukturen bringen, da aus über 120 Sonderbehörden 11 Gerichte mit einer umfassenden Zuständigkeit entstehen und es demnach keine neuen Sonderbehörden mehr brauche.

Burgstaller: „Die derzeitige Diskussion über die Aufwertung der Unabhängigen Verwaltungssenate der Länder zu Landesverwaltungsgerichten zeigt eindrucksvoll, dass sich diese bewährt haben und die damals eingeschlagene Richtung richtig war.“
Rund 300 Fälle von Sozialbetrug durch Scheinfirmen gibt es im Jahr. Die Finanzpolizei setzt nun verstärkt auf Razzien.
Vertreter der Richter und Staatsanwälte, der Verwaltungssenate und Verwaltungsrichter haben die Vereinbarung über die Errichtung von Verwaltungsgeichten zum Anlass genommen und am Donnerstag in einem Schreiben an Regierung und Länder ein Zehn- Punkte- Forderungsprogramm übermittel.