
„Die Presse“, Print-Ausgabe, 28.01.2013
Wien: Der Start in die neuartige Kontrolle der Verwaltung durch zwei Verwaltungsgerichte des Bundes und neun der Länder läuft in Wien nicht rund. Die Oppositionsparteien FPÖ und ÖVP wollen das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien mit einem Drittelantrag aus dem Landtag beim Verfassungsgerichtshof anfechten. Das Gericht wird ab 2014 den Unabhängigen Verwaltungssenat ablösen. Seine Unabhängigkeit ist nach Einschätzung der Opposition aber nicht gewährleistet.
Für die Abgeordneten Dietbert Kowarik (FP) und Wolfgang Ulm (VP) reichen die Probleme von der Führung des Gerichts bis zu den Rechtspflegern. Die beiden kritisieren, dass der vierköpfige Geschäftsverteilungsausschuss vom politisch bestellten Präsidium beherrscht werde: Der Präsident kann bei Stimmengleichheit mit seinem Dirimierungsrecht im Verein mit dem Vizepräsidenten die beiden anderen Richter überstimmen und die Geschäftsverteilung provisorisch erlassen; dann folgt eine Neuwahl der gewählten Mitglieder. „Präsident und Vizepräsident entscheiden im Alleingang, wer für welche Agenden zuständig ist“, sagt Ulm zur „Presse“. Außerdem stößt er sich an der „großen Macht der Rechtspfleger“, die faktisch viele Verfahren dominieren würden. Dabei unterstünden sie dienst- und besoldungsrechtlich weiter dem Magistrat, dessen Entscheidungen sie zu überprüfen hätten. Diese Mitarbeiter würden nicht einmal aus den bisherigen Magistratsabteilungen ins Gebäude der Richter übersiedeln, sondern nur ihr Briefpapier austauschen. „Die SPÖ und der Magistrat wollen ihre Macht nicht aufgeben“, so Ulm.

Graz: Ein 49-jähriger Grazer Magistratsbeamter ist am Donnerstag von einem 21-Jährigen mit einem Messer attackiert und schwer verletzt worden. Hintergrund des Angriffs dürfte die Abweisung eines Mindestsicherungsantrags sein.
Frauen sind besonders nachdrücklich zur Bewerbung eingeladen.
In einer Spendenerklärung verzichten die Flüchtlinge auf den vom UVS zugesprochenen Kostenersatz in der Höhe von 660,80 Euro zugunsten des Diakonie Flüchtlingsdienstes. Anzeige wegen Betruges – die Diakonie spricht von unterschiedlicher Rechtsauffassung.
Landesverwaltungsgericht wird zügig umgesetzt. Gestern wurden von der Landesregierung die personellen Weichen gestellt.
Wiens gebührenpflichtige Kurzparkzonen könnten laut dem namhaften Juristen Martin Kind verfassungswidrig sein. Die Stadt Wien hätte einen Formalfehler beim Parkometergesetz 2006 begangen.
Das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung wird auch sehr stark vom Anschein mitbestimmt.