UVS Wien: Bestrafung der Vorstandsmitglieder der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich – Prüfungsbeschluss des Verfassungsgerichtshofes

Wegen der mangelnden personellen und räumlichen Trennung zwischen Kunden‐ und Eigenhandel beim Wertpapierhandel wurden die Vorstandsmitglieder der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich vom Unabhängigen Verwaltungssenat Wien rechtskräftig bestraft.

Aus Anlass der gegen diese Entscheidungen erhobenen Beschwerden hat der Verfassungsgerichtshof nunmehr den Beschluss gefasst, die Verfassungskonformität der angewendeten Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes bzw. die Gesetzmäßigkeit der von der Finanzmarktaufsichtsbehörde erlassene Verordnung zur Bewältigung von Interessenkonflikten von amtswegen zu prüfen.

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Mit der Lizenz zur Berufung

james-bond_barrel_logoDer UVS prüft Beschwerden von Bürgern, die sich durch die „öffentliche Gewalt“ in ihren Rechten verletzt sehen.

Bregenz. (VN-reh) Am 7. Jänner 1991 wurde der damalige Präsident des Unabhängigen Verwaltungssenats des Landes Vorarlberg (UVS) auf seinem Weg zur Arbeit von einem Pkw erfasst und verletzt. Noch schneller als seine Genesung traf die Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft ein. Er habe die Straße gequert, ohne die nahegelegene Unterführung zu benutzen. Der Präsident war zwar von seiner Schuldlosigkeit überzeugt, sah aber von einem Einspruch ab, weil dieser Fall sonst mit großer Wahrscheinlichkeit zum ersten Strafberufungsverfahren vor dem UVS geführt hätte.

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Verfassungsrichter heben steirisches Bettelverbot wieder auf

„Ein jahrelanger Kampf hat zu einem positiven Ende geführt“, sagt Armenpfarrer Pucher über die Aufhebung des Bettelverbots in der Steiermark.

Graz – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Bettelverbot in der Steiermark aufgehoben. Ein derartiges Verbot ohne Ausnahme sei unsachlich und widerspreche der Menschenrechtskonvention, begründete der VfGH seine Entscheidung. Die „Erlaubniszonen“, die die Gemeinden erlassen könnten, würden daran nichts ändern.

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17. Deutscher Verwaltungsgerichtstag Münster 2013

5. bis 7. Juni 2013 Der Verwaltungsgerichtstag 2013 lädt ein zu einem fachlichen Austausch aktueller Themen aus einem breiten Spektrum. In 13 Arbeitskreisen werden Fragen  des öffentlichen Rechts teils grundsätzlicher, teils fachspezifischer Art behandelt.   Ebenso vertreten sein wird ein von der Vereinigung der Europäischen Verwaltungsrichter (VEV) betreuter Arbeitskreis in englischer Sprache, der das grenzüberschreitende …

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Uniformverbot: FPÖ-Mandatar will vor VfGH

Der oberösterreichische FPÖ-Abgeordnete und Hauptmann der Miliz, Elmar Podgorschek, will wegen des vom Verteidigungsministerium verhängten Uniformverbots beim Burschenschafterball bis zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) gehen.

orf wienDer Unabhängige Verwaltungssenat Wien (UVS) hat am Montag seine Berufung wegen der gegen ihn verhängten Verwaltungsstrafe  abgewiesen. Podgorschek sieht sich durch die Weisung von Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) ungleich behandelt.

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2013: Das letzte Jahr der Unabhängigen Verwaltungssenate

Damit stellen sich auch Fragen zur Beendigung der Funktion von Senatsmitgliedern. Antworten gibt eine Empfehlung des Europarates

Mit Ablauf dieses Jahres enden nach gut zwanzigjähriger Tätigkeit die Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) und werden diese durch Verwaltungsgerichte ersetzt. Damit endet auch die Funktion der, auf unbestimmte Zeit ernannten Senatsmitglieder.

Schon die UVS waren Tribunale, also Gerichte, im Sinne des Artikels 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die im Rahmen des Europarates ausgearbeitet und in Österreich als Verfassungsgesetz in Kraft gesetzt wurde. Die Mitglieder dieser Senate waren somit Richter im Sinne dieser Bestimmung.

Für die Mitglieder dieser aufzulösenden Tribunale sehen die meisten einfachgesetzlichen Überleitungsbestimmungen vor, dass diese bei persönlicher und fachlicher Eignung auf Antrag zu Richtern an den neuen Verwaltungsgerichten ernannt werden, in Wien ist eine Bewerbung vorgesehen.

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Verwaltungsgerichte: Opposition will in Wien Gesetz bekämpfen

Bis die Landesverwaltungsgerichte Anfang 2014 ihre Arbeit aufnehmen, müssen noch viele Fragen geklärt werden

DER STANDARD, 20.12.2012

Bis zuletzt versuchte die Wiener Opposition, das Gesetz für das neue Verwaltungsgericht zu verhindern, und blockierte vergangene Woche die Beschlusssitzung im Landtag.

Vor wenigen Tagen war es dennoch so weit: SP und Grüne beschlossen das Gesetz mit einfacher Mehrheit in einer außerplanmäßigen Sitzung. Freiheitliche und Volkspartei wollen nun gemeinsam den Verfassungsgerichtshof anrufen und das Gesetz weiter bekämpfen. Der Wiener Entwurf sei „demokratiepolitisch höchst bedenklich“, kritisiert VP-Chef Manfred Juraczka, die FP spricht sogar von Verletzung der Menschenrechte, „weil faire Verfahren nicht mehr gewährleistet sind“, so der Klubchef Johann Gudenus. Die Opposition ist mit ihrer Kritik nicht allein: Schon während der Begutachtungsfrist im Oktober hagelte es negative Kommentare von vielen Seiten.

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Wien: Verwaltungsgericht als Rückschritt?

Opposition will Gesetz beim VfGH bekämpfen, SPÖ versteht Kritik nicht.

Von Christian Rösner

Die Wiener Landtagsabgeordneten haben sich am Montag zu einer außerplanmäßigen Sitzung treffen müssen, um noch einmal über den Gesetzesentwurf zum Verwaltungsgericht Wien abzustimmen. Ursprünglich hätte das Regelwerk bereits am Donnerstag abgesegnet werden sollen, doch ÖVP und FPÖ lehnten es in der zweiten Lesung ab und verzögerten so den Beschluss.

Nach nun doch erfolgtem Beschluss will die Opposition jetzt das Gesetz beim Verfassungsgericht anfechten.

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VP-Juraczka: Opposition wird Wiener Verwaltungsgerichtsgesetz beim VfGH anfechten

Wien (OTS) – Das gestern im Wiener Landtag mit den Stimmen von SPÖ und Grünen in 2. Lesung beschlossene Gesetz für das neue Verwaltungsgericht Wien, welches den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) ablösen soll, ist nach Ansicht der Opposition wesentlichen Teilen verfassungswidrig. „Nicht nur, dass dieses Landesgesetz demokratiepolitisch höchst bedenklich ist, ist es auch unserer Ansicht nach …

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„Es ist schwer, eine regierende Königin zu überzeugen, dass die Monarchie keine optimale Regierungsform ist“

Die neue Chefin der Korruptions-Staatsanwaltschaft macht Tempo, die Banken freut’s nicht. Vrabl-Sandas Vorgänger, Walter Geyer, kritisierte am Montag erneut das Weisungsrecht der Ministerin: „Es ist schwer, eine regierende Königin zu überzeugen, dass die Monarchie keine optimale Regierungsform ist“. Seine Nachfolgerin sieht’s als eine Frage der Optik: „Die Staatsanwaltschaft gerät überall dort in ein schiefes Licht, …

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