Burgenland: Weichen für Landesverwaltungsgericht gestellt

Manfred Grauszer
Manfred Grauszer

Ab 2014 wird ein Landesverwaltungsgericht den Unabhängigen Verwaltungssenat ablösen

Der Landtag hat am 24.1.2013 eine erste und wesentliche Entscheidung zur Vorbereitung der am 1.1.2014 vorgesehenen Aufnahme der Tätigkeit des Burgenländischen Landesverwaltungsgerichts getroffen. Er hat ein Landesverwaltungsgerichts-Übergangsgesetz beschlossen, das es der Landesregierung erlaubt, schon in Kürze den Präsidenten, Vizepräsidenten und die RichterInnen dieses neuen Gerichts zu bestellen. Sie sollen aus dem Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland (UVS) übernommen werden und wegen der personellen Kontinuität für ein hohes Qualitätsniveau der Rechtsprechung auch beim neuen Gericht sorgen. „Zusätzliche RichterInnen können auch schon heuer bestellt werden, damit sie sich auf ihre Aufgabe vorbereiten können“, erklärt Mag. Manfred Grauszer, Präsident des Unabhängigen Verwaltungssenats Burgenland.

Der Instanzenzug innerhalb der Verwaltung und bisherige Berufungsbehörden werden in ganz Österreich fast ausnahmslos abgeschafft. Gegen jede Verwaltungsentscheidung wird es nur mehr eine Beschwerde an ein Verwaltungsgericht geben. Sein Aufgabenbereich wird gegenüber dem UVS deutlich wachsen, weil zahlreiche Rechtsmittel, die bisher von der Landesregierung, dem Landeshauptmann und Gemeinde-Aufsichtsbehörden entschieden wurden, hinzukommen. „Das neue Gesetz sichert die schon heuer erforderlichen Vorbereitungen in organisatorischer und personeller Hinsicht für einen guten Start des Burgenländischen Verwaltungsgerichts“, so Grauszer.

burgenland.at/aktuell …

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