Ermittlungen gegen die Diakonie

In einer  Spenden­erklärung verzichten die Flüchtlinge auf den vom UVS zugesprochenen Kostenersatz in der Höhe von 660,80 Euro zugunsten des Diakonie Flüchtlingsdienstes. Anzeige wegen Betruges – die Diakonie spricht von unterschiedlicher Rechtsauffassung.

De Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ermittelt unter der Zahl 2 St 130/12g gegen den Diakonie-Flüchtlingsdienst wegen des Verdachtes des gewerbsmäßigen Betruges. Die Diakonie soll Flüchtlingsberatungen mehrfach verrechnet haben. Diakonie-Direktor Michael Chalupka spricht von unterschiedlichen Rechtsauffassungen.

Bei Fremdenverfahren stellt meistens die Diakonie den Rechtsberater für den Flüchtling. Das Innenministerium zahlt pro Fall eine Pauschale in der Höhe von 191 Euro. Am 27. Juni 2012 übermittelte das Innenministerium eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt. Es war bekannt geworden, dass die Flüchtlinge – auf Deutsch verfasste – Abtretungserklärungen zugunsten der Diakonie unterschreiben. Darin wird die Diakonie bevollmächtigt, die „zugesprochene Haftentschädigung von der Finanzprokuratur zu beheben, in Empfang zu nehmen und darüber zu quittieren“. Außerdem verzichtet der Flüchtling auf das Geld, wenn er nicht innerhalb eines Jahres um die Auszahlung vorstellig wird. Da geht es vor allem um jene, die unrechtmäßig in Schubhaft-Haft saßen. Pro Tag werden ihnen 100 Euro zugesprochen.

Betrugsverdacht

In einer weiteren Spenden­erklärung verzichten die Flüchtlinge auf den vom UVS zugesprochenen Kostenersatz in der Höhe von 660,80 Euro zugunsten des Diakonie Flüchtlingsdienstes. Das sei Betrug, vermuten die An­zeiger. Denn sämt­liche Leistungen seien bereits mit der Pauschale abgegolten. Demnach gehören die 660,80 Euro dem Flüchtling. Und Geld, das nicht abgeholt werde, müsse wieder der Republik zufallen – und nicht „unberechtigten Organisationen“.

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