Neue Gerichte: Opposition in Wien will Gesetz anfechten

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Foto: PAP-Archiv

„Die Presse“, Print-Ausgabe, 28.01.2013

Wien: Der Start in die neuartige Kontrolle der Verwaltung durch zwei Verwaltungsgerichte des Bundes und neun der Länder läuft in Wien nicht rund. Die Oppositionsparteien FPÖ und ÖVP wollen das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien mit einem Drittelantrag aus dem Landtag beim Verfassungsgerichtshof anfechten. Das Gericht wird ab 2014 den Unabhängigen Verwaltungssenat ablösen. Seine Unabhängigkeit ist nach Einschätzung der Opposition aber nicht gewährleistet.

Für die Abgeordneten Dietbert Kowarik (FP) und Wolfgang Ulm (VP) reichen die Probleme von der Führung des Gerichts bis zu den Rechtspflegern. Die beiden kritisieren, dass der vierköpfige Geschäftsverteilungsausschuss vom politisch bestellten Präsidium beherrscht werde: Der Präsident kann bei Stimmengleichheit mit seinem Dirimierungsrecht im Verein mit dem Vizepräsidenten die beiden anderen Richter überstimmen und die Geschäftsverteilung provisorisch erlassen; dann folgt eine Neuwahl der gewählten Mitglieder. „Präsident und Vizepräsident entscheiden im Alleingang, wer für welche Agenden zuständig ist“, sagt Ulm zur „Presse“. Außerdem stößt er sich an der „großen Macht der Rechtspfleger“, die faktisch viele Verfahren dominieren würden. Dabei unterstünden sie dienst- und besoldungsrechtlich weiter dem Magistrat, dessen Entscheidungen sie zu überprüfen hätten. Diese Mitarbeiter würden nicht einmal aus den bisherigen Magistratsabteilungen ins Gebäude der Richter übersiedeln, sondern nur ihr Briefpapier austauschen. „Die SPÖ und der Magistrat wollen ihre Macht nicht aufgeben“, so Ulm.

Beschwerde soll einfach werden

Indes will der Nationalrat diese Woche das Verfahrensrecht für die neuen Verwaltungsgerichte beschließen. Gegenüber dem Entwurf wird nun klar festgehalten, dass Beschwerden ohne große Formerfordernisse eingebracht werden können. Das sei auch der Grund, warum es keine Verfahrenshilfe geben werde, heißt es aus dem Kanzleramt. Grünen-Verfassungssprecherin Daniela Musiol meint demgegenüber: Es sei aus grundrechtlichen Gründen nötig, Verfahrenshilfe zu ermöglichen.

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