Bei ihrer jährlichen Vollversammlung hat die UVS-Vereinigung eine umfangreiche Änderung ihrer Statuten beschlossen.
Ziel war es, die Arbeit der Interessenvertretung den geänderten Rahmenbedingungen, welche durch das Inkrafttreten der B-VG-Novelle zur Einrichtung neuer Verwaltungsgerichte eingetreten sind, anzupassen. Nach den Statuten können künftig alle Richter an den Verwaltungsgerichten erster Instanz Mitglieder werden, unabhängig davon, ob es sich um Bundesverwaltungs- oder Landesverwaltungsrichter handelt.