Die Europäische Kommission reagiert auf besorgniserregende Entwicklungen in einigen Mitgliedsstaaten und hat neue Vorschriften zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union beschlossen.
Die Vorschriften sehen ein Frühwarnsystem vor, welches bei Anzeichen systembedingter Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit in einem EU-Mitgliedstaat eingeleitet und dem Verfahren nach Artikel 7 EUV vorgeschaltet werden soll.