Das Verwaltungsgericht Wien kommt nicht zur Ruhe.
Erst vor wenigen Wochen hatte der Wiener Landtag eine Novelle zum Organisationsgesetz des VwG-Wien verabschiedet, um das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof vom 10.12.2013, G 46/2013-21, umzusetzen. Der Gerichtshof hatte die Vorgangsweise des Landes Wien, bei der Erlassung der Geschäftsverteilung den politisch bestellen Amtsmitgliedern (Präsident/Vizepräsident) ein deutliches Übergewicht zuzubilligen, als verfassungswidrig erachtet.
Nachdem nun entsprechend den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes ein drittes Wahlmitglied in den Ausschuss gewählt wurde, greift das Land Wien durch eine weitere Gesetzesnovelle neuerlich tief in die innere Verwaltung des VGW ein.