Die Türkei hat mit der Blockade des Video-Portals YouTube von Mai 2008 bis Oktober 2010 nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Meinungsfreiheit verletzt.
Die über zwei Jahre andauernde Blockade habe keine gesetzliche Grundlage gehabt, befanden die Richter am 01.12.2015 in Straßburg.
Deshalb habe die Türkei gegen die Informationsfreiheit verstoßen, so das Gericht. Es gab damit drei Juristen der Universitäten Izmir, Istanbul und Ankara Recht. Diese hatten geklagt, dass die Blockade ihr Recht eingeschränkt habe, Informationen zu empfangen und weiterzugeben. Gegen das Urteil kann Berufung beantragt werden, die allerdings abgelehnt werden kann.
Das hat jetzt in dritter Instanz der Verwaltungsgerichtshof entschieden (
Die Stadt Lüneburg hatte ein privates Grundstück für sechs Monate beschlagnahmt, um das bereits teilentkernte Gebäude auf eigene Kosten wieder herzurichten und dort bis zu 50 Flüchtlinge unterzubringen.
Viele ÖNORMEN wurden durch Gesetz oder Verordnung für verbindlich erklärt.
Ein Helm verletzt nicht das Grundrecht auf Religionsfreiheit, sagt das Verwaltungsgericht Freiburg

