
Strafverfügungen: Das neue Modell des Mandatsverfahrens ohne Prozess kommt nicht an.
Ricardo Peyerl (Kurier)
Das so genannte Mandatsverfahren wurde vom Justizministerium gegen heftigen Widerstand von Richter und Rechtsanwälten durchgesetzt. Das Modell beschneide die Rechte von Beschuldigten und unterbinde den persönlichen Eindruck, den sich die Richter von diesen machen.
Das Mandatsverfahren ist „eine Totgeburt“, wie es Richterpräsident Werner Zinkl ausdrückt. Bis Oktober wurden von der Anklagebehörde 433 Anträge auf Erledigung ohne Verhandlung eingebracht. 52 Mal folgten die Richter dem Antrag und erließen ein Strafmandat, statt sich das Käppi aufzusetzen und mündlich ein Urteil auszusprechen.