EuGH: Umweltschäden auch bei rechtmäßigem Betrieb einer Wasserkraftanlage

Der EuGH hatte zu entscheiden, ob die österreichischen Regelungen über Umweltschäden und die Umweltbeschwerde im Bundes-Umwelthaftungsgesetz (B-UHG) mit der EU-Richtlinie 2004/35/EG über die Umwelthaftung vereinbar sind.

Im Anlassfall hatte der Beschwerdeführer vorgebracht, durch den Betrieb einer Wasserkraftanlage komme es zu erheblichen Umweltbeeinträchtigungen, welche massiv die natürliche Reproduktion der Fische beeinträchtigten bzw. wiederholt zu Fischsterben über lange Fließstreckenbereiche führten.

Sein Rechtsmittel war vom Unabhängigen Verwaltungssenat Steiermark mit der Begründung abgewiesen worden,  dass der vom Beschwerdeführer behauptete Schaden durch eine wasserrechtliche Bewilligung gedeckt sei, sodass kein Umweltschaden im Sinne des § 4 Z. 1  lit. a B-UHG vorliege.

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EuGH bestätigt obligatorische Mediation

Eine zwingende Mediation in Verbraucherstreitigkeiten ist mit dem Unionsrecht vereinbar, letztlich bestimmen aber die Parteien den Ablauf des Mediationsverfahrens. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des EuGH (Urteil vom 14.06.17, C-75/16) zur Auslegung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten 2013/11/EU sowie der Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen 2008/52/EG hervor.

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Umweltschutz international: Gefährdete Flüsse erhalten Rechtspersönlichkeit

Ein einzigartiges Gesetz sichert in Neuseeland einem Wasserlauf Rechte zu – Rechtsbeistand inklusive

Ähnlich wie das österreichische kennt auch das neuseeländische Recht einen Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen. Natürliche Personen können nur Menschen sein. Juristische Personen dagegen sind beispielsweise Unternehmen oder Vereine. Und in Neuseeland gehört nun auch ein Fluss dazu.

Der Whanganui-Fluss  auf der Nordinsel Neuseelands wurde als weltweit erster Fluss zur Person erklärt und mit Rechten ausgestattet – ähnlich den Grundrechten der Menschen.

„Es mag manchem zunächst merkwürdig vorkommen, dass ein Naturgegenstand als juristische Person anerkannt wird“, erklärte Chris Finlayson, Verhandlungsführer der Regierung. „Aber es ist nicht merkwürdiger als der Status von Stiftungen, Unternehmen oder Aktiengesellschaften.“

Zur Vertretung seiner Rechte erhält der Fluss zwei gesetzliche Vertreter: einen von der neuseeländischen Regierung und einen von der indigenen Bevölkerung.

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G20-Gipfel Hamburg: Verwaltungsgericht im Brennpunkt des Geschehens

„Beschwerde des Anmelders zurückgewiesen“, „Eilantrag abgewiesen“, „Versammlung bleibt einstweilen verboten“, „Untersagung einstweilen außer Kraft gesetzt“: Schon im Vorfeld des G20-Treffens reihen sich auf dem „Justiz-Portal“ des Hamburger Verwaltungsgerichts die Entscheidungen aneinander.

Normalerweise haben die Richter wochenlang Zeit, um zu prüfen, ob Grundrechte eingeschränkt wurden; jetzt müssen sie oft innerhalb weniger Stunden urteilen. Das Verwaltungsgericht arbeitete „am Anschlag“, heißt es aus Justizkreisen. Wie soll es erst werden, wenn der Gipfel losgeht? Und: Was kommt auf die Strafgerichte zu, wenn die erwarteten Proteste zu Tumulten und Massenverhaftungen eskalieren?

Bei G20 muss alles ganz schnell gehen. Womöglich wird die Polizei Hunderte Menschen in Gewahrsam nehmen. Und dann muss ein Richter oder eine Richterin in jedem Einzelfall unverzüglich entscheiden, ob die festgenommene Person freigelassen wird oder in Untersuchungshaft muss. Zudem müssen die Richter auch anordnen, ob die Polizei Verdächtige, die noch nichts Strafbares getan haben, präventiv festhalten darf.

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Deutsches Bundesverfassungsgericht weist Antrag gegen Kopftuchverbot ab

Für Referendarinnen, die sich im juristischen Vorbereitungsdienst bei Gericht befinden, besteht das Kopftuchverbot (vorläufig) zu Recht 

Im deutschen Bundesland Hessen dürfen Rechtsreferendarinnen, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen, bei Verhandlungen im Gerichtssaal nicht auf der Richterbank sitzen, keine Sitzungsleitungen und Beweisaufnahmen durchführen, keine Sitzungsvertretungen für die Amtsanwaltschaft übernehmen und während der Verwaltungsstation keine Anhörungsausschusssitzung leiten.

Eine Rechtsreferendarin im Land Hessen, die als Ausdruck ihrer individuellen Glaubensüberzeugung in der Öffentlichkeit ein Kopftuch trägt, hatte beim Präsidenten des Landgerichts erfolglos Beschwerde gegen die ihr aufgrund des getragenen Kopftuchs auferlegten Beschränkungen eingelegt.

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Wiener Landtag diskutiert Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichts Wien 2016

In der Debatte zum Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes Wien meldeten sich im Wiener Landtag die Vertreter aller Parteien zu Wort. In den Redebeiträgen wurde eine eigene Budgethoheit und das Recht des Gerichtes, offene Richterplanstellen selbst ausschreiben zu können, ebenso diskutiert wie das Fehlen von Ausstattung, Personal und Geldmitteln, um anhängige  Verfahren effizient abzuschließen zu können. Dem Gericht sei zu danken, weil es seine offensichtlichen Probleme im vorliegenden Bericht klar beim Namen genannt habe.

Seitens der Regierungspartei (SP) wurde festgestellt, dass mit der Besetzung von derzeit vier vakanten Richterposten die Personalsituation deutlich verbessert werden könne. Auch für die Möglichkeit, Posten direkt vom Verwaltungsgericht ausschreiben zu lassen und nicht über die Magistratsdirektion, wurde Zustimmung signalisiert. Angeregt wurde, dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtes ein Rederecht im Landtag einzuräumen.

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3. Piste: Klimaschutz weginterpretiert?

FOTO: APA/HERBERT NEUBAUER

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes über das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts überraschte in mehrfacher Hinsicht: Da war einmal die äußerst kurze Verfahrensdauer von nicht einmal vier Monaten, dann die von vielen als „Lehrstunde“ empfundene Verkündung der Entscheidung und letztlich das Erkenntnis selbst. Die vom Verfassungsgerichtshof argumentierte grobe Verkennung der Rechtslage durch das Bundesverwaltungsgericht und die daraus folgende Verfassungswidrigkeit der Entscheidung hatten so wohl nur wenige erwartet.

In einem Beitrag im Bezahlteil der Tageszeitung die „Presse“ wird unter dem Titel“ VfGH interpretiert Klimaschutz entschlossen weg“ der Versuch unternommen, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes noch vor Zustellung der schriftlichen Ausfertigung zu analysieren. Besonders wird der Frage nachgegangen, ob Klimaschutz „ein sonstiges öffentliches Interesse“ im Sinne des Luftfahrgesetzes darstellt oder nicht. Eine Frage, die unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bejaht wird. Auch die Zulässigkeit der Heranziehung der Klimaschutzbestimmung in der Landesverfassung bzw. nicht unmittelbar anwendbarer völkerrechtlicher Verträge zur Rationalisierung der Interessensabwägungen wird bejaht.

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Justiz-Drachenbootrennen 2017

Am 21. Juni 2017 fand zum 8. Mal unter lebhafter Beteiligung der legal community am Gelände des Polizeisportvereins  das traditionelle Justiz-Drachenbootrennen der statt.

Heuer haben sich 17 Teams aus dem Justizbereich und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, enthusiastisch angefeuert von zahlreichen Fans, dem Kräftemessen an der Alten Donau gestellt.

Das Team „Das jüngste Gericht“ des Verwaltungsgerichtes Wien erreichte , trotz eines Sieges im dritten Lauf, letztlich nur Rang 15. Verdiente Sieger wurde das Team „PARship“ aus dem BMJ  mit einer Laufzeit von 00:58,40.

Fotos:

 

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3. Piste: Zurück zum Start

Der Verfassungsgerichtshof hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien aufgehoben. Er gab damit einer Beschwerde des Flughafens Wien und des Landes Niederösterreichs statt, die sich gegen das abschlägige Erkenntnis des BVwG gerichtet hat.

Verkennung der Rechtslage

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Arbeitsinspektorat wegen Hitze im Landesgericht

Temperaturen jenseits von 30 Grad in den Verhandlungssälen im Wiener Landesgericht für Strafsachen haben das Arbeitsinspektorat auf den Plan gerufen. Seit Jahren bemüht sich der Gerichtspräsident um klimatisierte Säle.

Am Mittwoch wurden in mehreren Verhandlungssälen Probemessungen vorgenommen. Dabei wurden Raumtemperaturen jenseits der 30 Grad nachgewiesen. Jahr für Jahr leiden Richter, Staatsanwälte, Schriftführer, Verteidiger und nicht zuletzt Angeklagte im Grauen Haus unter den hochsommerlichen Temperaturen.

Über 30 Grad hat es teilweise in den Verhandlungssälen

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