Staatssekretär Ostermayer: Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit bringt rasche und sachgerechte Entscheidungen

 Ostermayer2Staatssekretär eröffnete das Forum Verwaltungsgerichtsbarkeit in Wien 

„In 58 Tagen wird die größte Reform des Rechtsstaates der 2. Republik wirksam. Die vielen zersplitterten Verwaltungsgerichte, Sonderbehörden und Berufungsstellen werden vereinheitlicht und auf neun Landesgerichte plus zwei Bundesgerichte zusammengefasst“, sagte Staatssekretär Josef Ostermayer bei der Begrüßung zum Forum Verwaltungsgerichtsbarkeit, zu dem die Richterinnen und Richter der künftigen Gerichte geladen waren.

„Die Erwartungen der Bevölkerung, von Seiten der Unternehmen und auch der Politik sind groß, das Ziel ist hochgesteckt: Raschere Verfahren und sachgerechte Entscheidungen von hoher Qualität sollen höhere Akzeptanz bei den Verfahrensparteien bewirken und den Rechtsstaat damit insgesamt verbessern.“

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Cicero 2.0: Gerichtsprozesse im Auge der Öffentlichkeit

Durch die moderne Berichterstattung über Verfahren ergeben sich neue Herausforderungen für die Öffentlichkeitsarbeit.

von Patrick Minar  (Die Presse)

Durch die Unterstützung einer juristischen Strategie durch gezielt eingesetzte Medienarbeit wird dabei versucht, einerseits die Reputation der involvierten Personen zu schützen, andererseits Deutungshoheit über das Verfahren zu gewinnen und somit die juristische Auseinandersetzung zu beeinflussen.

Woche für Woche liest man aus geheimen Einvernahmeprotokollen, Beschlüssen zur Hausdurchsuchung oder anderen Akten in Medien. Jüngst konnte ein Beschuldigter im Telekom-Prozess seine Anklageschrift in einer Tageszeitung lesen, noch bevor sie ihm offiziell zugestellt war.

All das beeinflusst dramatisch Atmosphäre und Rahmenbedingungen, innerhalb derer dann später ein Prozess abläuft.

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Editorial ZUV 3/2013

zuv-deckblattLiebe Leserinnen und Leser,

die bevorstehende Umstrukturierung der österreichischen Verwaltung bringt mit sich, dass die Unabhängigen Verwaltungssenate ab 1. Jänner 2014 in den neuen Verwaltungsgerichten aufgehen. Die Verwaltungsrichtervereinigung wird künftig die Standesinteressen der bei den Verwaltungsgerichten der Länder tätigen Richter vertreten. Die UVS-Vereinigung als Herausgeberin der ZUV wird in dieser Form nicht mehr bestehen und die Zeitschrift 2014 daher nicht weitergeführt. Als „Nachfolgeprodukt“ wird vom Verlag Österreich ab nächstem Jahr „Die ZVG – Zeitschrift für Verwaltungsgerichtsbarkeit“ als neue juristische Fachzeitschrift erscheinen.

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Rechtspanorama am Juridicum – WAS MÜSSEN RICHTER HEUTE LEISTEN?

logo_smallZum Jahreswechsel treten elf neue Verwaltungsgerichte in Aktion. Welche Anforderungen müssen die dort entscheidenden Personen an der Schnittstelle zwischen Politik und Recht erfüllen, welche Erwartungen werden heute an die Richterinnen und Richter in der Zivil- und Strafjustiz gestellt?

Darüber diskutieren Betroffene aus allen Zweigen der Gerichtsbarkeit sowie Vertreter der Rechtsanwaltschaft und der Volksanwaltschaft.

Diskutierende

Brigitte Bierlein, Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs
Gertrude Brinek, Volksanwältin
Dieter Kolonovits, Verfassungsrechtler an der Uni Wien und Präsident des Verwaltungsgerichts Wien
Mia Wittmann-Tiwald, Fachgruppe Grundrechte der Richtervereinigung
Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags
 
Moderation: Benedikt Kommenda, „Die Presse“

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Verfassung: „Ein unbekanntes Wesen“ zum Nachlesen

Verfassungsgerichtshof-Präsident Holzinger und „Presse“-Redakteur Benedikt Kommenda stellten ihr neu aufgelegtes Handbuch über die Bundesverfassung vor.

(Die Presse)

„Die Verfassung ist so etwas wie ein unbekanntes Wesen“, etwas, was den Einzelnen nicht tangiert. Das sei, sagte Verfassungsgerichtshofs-Präsident Gerhart Holzinger am Mittwoch in Wien, eine ebenso weit verbreitete wie irrige Annahme. Denn tatsächlich gibt die Verfassung dem Einzelnen nicht nur die Möglichkeit, mit seiner Stimmabgabe bei Wahlen über die künftige Gestaltung der Politik mitzubestimmen; indem sie Grundrechte garantiert, sichert sie zudem Freiräume und Rechtsschutz auch gegenüber dem Staat.

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Landesverwaltungsgericht Kärnten: Von Ernennung der Präsidentengattin zur Richterin wird Abstand genommen

Zur aktuellen Diskussion rund um eine Bewerberin für eine Richterstelle im künftigen Landesverwaltungsgericht Kärnten erfolgte Mittwoch eine Klarstellung von Landesamtsdirektor Dieter Platzer. Bekanntlich handelt es sich bei der Bewerberin um die Ehefrau des derzeitigen Präsidenten des Unabhängigen Verwaltungssenates, der mit Wirkung 1.1.2014 zum Präsidenten des Landesverwaltungsgerichtes ernannt worden ist. Platzer verweist auf die Verwendungsbeschränkung des …

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Tierschützerprozess: UVS muss Rechtmäßigkeit verdeckter Ermittlungen überprüfen

Wie im Zuge des Tierschützerprozesses bekannt geworden war, hatte eine eingeschleuste Polizistin an Aktionen der Tierschützer teilgenommen und war sogar eine sexuelle Beziehung mit einem der Aktivisten eingegangen. Der solcherart Getäuschte und zwei weitere Tierschützer beschwerten sich beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien über die Methoden der verdeckten Ermittlerin. Das in der Menschenrechtskonvention garantierte Recht auf Privatleben …

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Ist die Verwaltung Österreichs aufgebläht?

öhlinger 23Anlässlich der Neuerscheinung des Buches „Österreich 2050“ denkt der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger über Verfassung, Verwaltung und den Begriff Staat in der Zukunft nach.

Österreich ist – wie die USA, Deutschland, die Schweiz und seit einigen Jahren auch Belgien – ein Bundesstaat, das heißt ein Staat, der sich aus Gliedstaaten zusammensetzt. Diese juristische Terminologie bringt klar zum Ausdruck, dass die Länder nicht einfach nur Verwaltungsbezirke sind. Sie sind in den ihnen von der Bundesverfassung zugewiesenen Bereichen autonom und haben in diesen Bereichen selbständige Gesetzgebungs- und Verwaltungsbefugnisse, in die der Bund nur durch Bundesverfassungsgesetze – und auch das nur in beschränktem Ausmaß – eingreifen könnte. Demgemäß besitzen die Länder eigene Parlamente – Landtag genannt – und eigene Regierungen, die dem Nationalrat und der Bundesregierung nicht untergeordnet sind. Auf der Bundesebene selbst formieren sie eine zweite Kammer des Parlaments, den Bundesrat.

Teurer Luxus?

Viele meinen, dass eine so aufwendige Organisation für einen Staat von der Größe Österreichs ein teurer Luxus ist, den man sich ersparen sollte. Sie vergleichen Österreich gerne mit dem etwa gleich großen Bayern, das zwar seinerseits Glied eines Bundesstaates ist, sich selbst aber zentralistisch verwaltet. Der Föderalismus ist – so die gängige Argumentation – teuer, er erfordert eine aufgeblähte Bürokratie, er ist mühsam und schuld daran, dass Reformen nicht weitergehen. Insbesondere die Landeshauptleutekonferenz, ein in der Verfassung gar nicht vorgesehenes Organ, hat sich als das eigentliche Machtzentrum der Republik etabliert, das zwar nicht selbst zu Reformen fähig ist, aber eine für die Bundesregierung oft kaum überwindbare Reformbremse bildet. In ihrem Schatten führen die Länder ein eigenständiges Dasein, das die Republik finanziert und das deren Steuerzahlern schon mehrfach teuer zu stehen gekommen ist. (Die Länder selbst heben von ihren Bürgern ja kaum Steuern ein.) Vor allem seit es mit dem EU-Beitritt eine weitere Ebene der Gesetzgebung gibt, ist Föderalismus unnötig kompliziert und überflüssig geworden.

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Das Milliardengrab der Landesfürstentümer

presse-logoEine vernünftige Föderalismusreform könnte Einsparungen im Multimilliardenbereich bringen – und damit Steuerdiskussionen für längere Zeit obsolet machen. Ein echter Jammer, dass daraus wohl wieder nichts wird.

Josef Urschitz / Die Presse

Große Reformansätze sind nicht zu erwarten“, schrieb „Die Presse“ gestern angesichts des Koalitions-Verhandlungsteams zum Thema Staatsreform. Das wird so sein, ist aber ein Jammer. Denn Experten schätzen das Einsparungspotenzial einer vernünftigen Föderalismusreform (die große Kostenauswirkungen etwa in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Förderwesen hätte) auf vier bis 16 Mrd. Euro jährlich. Wenn es vernünftig gemacht wird, dürfte das Potenzial eher nahe der höheren Ziffer liegen – und dann bräuchten wir wohl lange nicht mehr über neue und/oder höhere Steuern reden.

Im Konjunktiv steht dieser Satz deshalb, weil dieses mutwillig brachgelegte Potenzial in der derzeitigen Realverfassung nicht hebbar ist. Da stehen die gewachsenen, von den Ländern erbittert verteidigten Strukturen im Wege.

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EuGH: Fingerabdrücke in Reisepässen sind rechtmäßig, auch wenn damit ein Eingriff in das Privatleben und in personenbezogene Daten verbunden ist.

Herr S. hatte bei der Stadt Bochum die Erteilung eines Reisepasses beantragt, dabei jedoch die Erfassung seiner Fingerabdrücke verweigerte. Nachdem die Stadt seinen Antrag abgelehnt hatte, erhob er beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage mit dem Begehren, die Stadt zu verpflichten, ihm einen Pass zu erteilen, ohne Fingerabdrücke von ihm zu erfassen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen legte dem …

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