Verwaltung: Neue Ära am Höchstgericht

Die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit führt den Verwaltungsgerichtshof ab Jahresbeginn auf seine Kernfunktion zurück.

 (Die Presse)

Bild: (c) APA/BUNDESHEER/PETER LECHNER (BUNDESHEER/PETER LECHNER)
Bild: (c) APA/BUNDESHEER/PETER LECHNER

Rudolf Thienel, der zum Jahreswechsel vom Vizepräsidenten zum Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) aufrückt, und seine neue Stellvertreterin Anna Sporrer übernehmen die Führung des Hauses in einer Schlüsselphase: Ab sofort soll sich der VwGH nämlich stärker auf seine Kernfunktion konzentrieren, als Höchstgericht wichtige Rechtsfragen zu klären.

In der neuen zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit ist ihm stets ein Gericht als erste Instanz vorgelagert, sei es das Verwaltungsgericht eines der Länder oder das Bundesvewaltungs- oder das Bundesfinanzgericht. Der Gerichtshof entscheidet dann über Revisionen gegen Entscheidungen dieser elf Gerichte. Voraussetzung: Die Revision muss von der ersten Instanz für zulässig erklärt worden sein, weil eine grundlegende Rechtsfrage zu klären ist oder der VwGH bisher uneinheitlich oder anders als das Verwaltungsgericht entschieden hat. Daneben gibt es noch die außerordentliche Revision.

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