Der unkomplizierte Richter

presse-logoRichter müssen sagen können, was sie sagen wollen. Das klingt einfacher, als es ist. Über einen anspruchsvollen Beruf zwischen Überheblichkeit und Empathie.

Von IRMGARD GRISS  (DiePresse.com)

Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.“ Wer kennt ihn nicht, diesen Spruch, der bei mehr oder weniger passenden Gelegenheiten gerne zitiert wird. Für Gerichte und damit für Richter ist er nicht gerade schmeichelhaft. Denn er lässt anklingen, dass Richter willkürlich entscheiden und man ihnen ausgeliefert ist. Gleichzeitig drückt er ein Unbehagen an dem Machtgefälle aus, das mancher spüren mag, wenn er als Partei oder auch nur als Zeuge vor Gericht erscheinen muss.

Was macht einen guten Richter aus?

Warum ist das so? Warum sagen manche, sie wollten mit dem Gericht nichts zu tun haben, am besten „gar nicht anstreifen“?

 

Eine einfache Erklärung ist, dass es Angenehmeres gibt, als vor Gericht als Beklagter oder gar Angeklagter auftreten zu müssen. Bei manchen könnten aber auch der Ton und das Benehmen eine Rolle spielen, von denen die Atmosphäre in manchen Gerichtssälen geprägt wird.

Im Englischen gibt es einen eigenen Ausdruck dafür: judgitis. Damit ist die Überheblichkeit von Richtern gemeint, ihre Neigung, Prozessparteien und Parteienvertreter die Macht spüren zu lassen, die mit dem Amt zwangsläufig verbunden ist. Dass es bei uns keinen eigenen Ausdruck dafür gibt, denn furor talaricus trifft das nicht ganz, heißt nicht, dass auch das Verhalten unbekannt wäre, das damit beschrieben wird.

Wie sollen nun aber Richter ihr Amt ausüben? Welche Eigenschaften braucht man, um eine gute Richterin, ein guter Richter zu sein?

Es ist schwierig herauszufinden, ob künftige Richter über die wirklich wichtigen Eigenschaften verfügen. Denn auch der, der prüft, muss einen Sinn dafür haben und von ihrer Bedeutung überzeugt sein.

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Irmgard Griss: ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofs und Vorsitzende der Hypo-Untersuchungskommission

 

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