Polen: Ex-Präsident des Verfassungsgerichts warnt

orf-atRecht und Gerechtigkeit (PiS) heißt die Partei, die jetzt in Polen das Sagen hat – doch für Aufsehen sorgt sie Kritikern zufolge mit dem Gegenteil.

Die Regierung von Ministerpräsidentin Beata Szydlo habe bereits zweimal gegen das Verfassungsrecht verstoßen, werfen ihr polnische Medien und hochrangige Juristen vor.

Unmittelbar nach ihrem Amtsantritt beschlossen die Nationalkonservativen nämlich gleich eine umstrittene Gesetzesänderung und begnadigten zudem ein prominentes Parteimitglied. „Bald leben wir in einem totalitären System“, warnte Andrzej Zoll, ehemaliger Präsident des polnischen Verfassungsgerichts, im Gespräch mit der Tageszeitung „Gazeta Wyborcza“.

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Menschenrechtsgericht: Schleierverbot im Krankenhaus

verschleiertDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage einer muslimischen Sozialarbeiterin abgewiesen, die in Frankreich nicht verschleiert in einem Krankenhaus arbeiten darf.

Das Tragen eines Schleiers durch eine Krankenhausangestellte könne das Recht der Patienten auf Gleichbehandlung verletzen, stellten die Straßburger Richter am Donnerstag fest.

Die heute 64 Jahre alte Frau war im Oktober 1999 von einem Krankenhaus in der Pariser Vorstadt Nanterre angestellt worden, wo sie am Empfang arbeitete. Ende 2000 wurde der Vertrag der Frau nicht verlängert, weil sie sich weigerte, ihren Schleier abzunehmen. Die Krankenhausleitung begründete diese Disziplinarmaßnahme damals mit den Beschwerden mehrerer Patienten.

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Paris setzt Menschenrechtskonvention teilweise aus

orf-atNach den Pariser Anschlägen mit 130 Toten hat Frankreich die Europäische Menschenrechtskonvention teilweise ausgesetzt.

Davon habe die Pariser Regierung den Generalsekretär des Europarats, Thorbjörn Jagland, in Kenntnis gesetzt, teilte ein Sprecher der paneuropäischen Staatenorganisation heute in Straßburg mit.

 Inhaftierung eines Verdächtigen ohne richterlichen Beschluss

Frankreich begründet die Maßnahme mit dem nach den Anschlägen vom 13. November ausgerufenen Ausnahmezustand, der mittlerweile auf drei Monate verlängert wurde. Dabei beruft sich die Pariser Linksregierung auf Artikel 15 der Konvention.

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Asylgesetz: Höchstgerichte brauchen mehr Geld

presse-logoDurch die geplante Asylgesetznovelle – mit „Asyl auf Zeit“ und Verschärfungen beim Familiennachzug – rechnet der Verwaltungsgerichtshof mit sehr viel mehr Arbeit.

Dafür würden für zwei Richter und vier wissenschaftliche Mitarbeiter mehr gebraucht. Auch die Verfassungsrichter sehen sich durch die zahlreichen Asylverfahren stark belastet. Die Verlängerung der Verfahrensdauer um einen Tag koste bei 1500 anhängigen Verfahren 28.000 Euro pro Tag.

Beim Verwaltungsgerichtshof gab es im Vorjahr rund 1000 Asylverfahren, für heuer wird mit bis zu 1.500 gerechnet. Aktuell sind im dort 15 Richter (von 53) im Asylbereich tätig, bereinigt um sonstige Zuständigkeiten kommt man auf zehn „Asyl“-Vollzeitkräfte. Für die Novelle müsste also um mindestens ein Fünftel aufgestockt werden – nur für die „Asyl auf Zeit“-Bestimmung.

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Richter machte Gattin und Tochter zu Sachwaltern – Disziplinarvergehen und Amtsmissbrauch zugleich

presse-logoEr habe dem Ansehen der Justiz, insbesondere der Richterschaft, in der Öffentlichkeit starken Schaden zugefügt, an Gesetzestreue und Objektivität der Richterschaft seien erhebliche Zweifel entstanden.

So begründet das Oberlandesgericht Innsbruck (Ds 14/14) die Verurteilung eines oberösterreichischen Richters zu einer Disziplinarstrafe von drei Monatsbezügen. Das Disziplinarvergehen, das dem Mann auch eine bedingte Haftstrafe (drei Monate) und eine Geldstrafe von 6120 Euro wegen Amtsmissbrauchs eintrug: Er bestellte seine Frau und seine Tochter zu Sachwaltern, obwohl er von Entscheidungen über diese Angehörigen gesetzlich ausgeschlossen ist.

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Verwaltungsgericht Wien: Anträge der Westbahn zurückgewiesen

vgw WienIm Streit der Westbahn mit dem Verkehrsverbund Ostregion und der ÖBB fiel heute eine erste Entscheidung.

In dem von der Westbahn angestrengten Verfahren gelangte der zuständige Senat des Verwaltungsgerichtes Wien zum Ergebnis, dass betreffend von der ÖBB erbrachter Schienenverkehrsdienstleistungen für Wien und NÖ kein geeigneter Anfechtungsgegenstand vorlag. Bloß kostenneutrale Umschichtungen im Rahmen einer Vertragsabwicklung auf Basis bestehender Vertragsbestimmungen begründen nämlich keine weiteren vergaberechtlichen Verpflichtungen.

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UVP-Verfahren: Neue Rechte für betroffene Öffentlichkeit nur vor Gericht

presse-logoGroße Aufregung um ein Urteil des EuGH im Industrie- und Umweltsektor: Die Entscheidung in der Rs C-137/14, Kommission/Deutschland, vom 15. Oktober hat auffällig rasch für einen verblüffend anfechtbaren Kommentar gesorgt.

Im Rechtspanorama vom 19. Oktober vertreten Sander/Reichel die Auffassung, dass die sogenannte Präklusion nunmehr weggefallen sei und daher jedermann ab sofort zu jedem Zeitpunkt in Behördenverfahren rechtswirksam einschreiten könne. Nichts dergleichen kann diesem Urteil entnommen werden.

Verwaltungsgerichte verlieren

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EuGH: Keine Bindung an höchstgerichtliche Entscheidungen, wenn diese dem Unionsrecht widersprechen

1214769_ebZwischen dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich und dem Verwaltungsgerichtshof bestehen Auffassungsunterschiede über die Reichweite eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Vereinbarkeit der Bedarfsprüfung des Apothekenrechts mit der Niederlassungsfreiheit.

Im Urteil C-367/12 (Sokoll-Seebacher) hatte der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die im österreichischen Apothekengesetz für die Bedarfsprüfung vorgesehene starre Zahl des Versorgungspotentials von 5.500 Personen der Niederlassungsfreiheit entgegensteht, da es diese den zuständigen Behörden nicht erlaubt, örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen und damit von der starren Zahl abzuweichen.

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Deutschland: Polizeieinsatz gegen „Stuttgart-21“- Demonstranten für rechtswidrig erklärt

Kammersitzung-VG-StuttgartDas Verwaltungsgericht Stuttgart hat heute Urteile verkündet, mit denen polizeiliche Maßnahmen gegen die „Stuttgart-21“- Demonstranten für rechtswidrig erklärt wurden.

Zur Begründung wurde ausgeführt, die Menschenansammlung im Stuttgarter Schlossgarten am 30.09.2010 sei eine verfassungsrechtlich geschützte Versammlung gewesen.

Solange eine Versammlung nicht auf der Grundlage des Versammlungsgesetzes aufgelöst werde, seien polizeiliche Maßnahmen zur Beendigung der Versammlung rechtswidrig.

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VwGH Judikatur/Verfahrensrecht: Verwaltungsgericht an rechtskräftige Strafverfügung gebunden

fachgruppe verfahrensrechtNach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Behörde an rechtskräftige Bestrafungen insofern gebunden, als damit die Tatsache der Handlungen oder Unterlassungen, derentwegen die Bestrafung erfolgte, feststeht. Von dieser Bindungswirkung sind auch Strafverfügungen erfasst (z.B. VwGH vom 17. Dezember 2007, Zl. 2007/03/0201).

Wie der Verwaltungsgerichtshof nun in einem Erkenntnis vom 24.09.2015, Ra 2015/02/0132, ausgesprochen hat, gilt das auch für die Bindung eines Verwaltungsgerichtes an eine rechtskräftige Strafverfügung einer Bezirkshauptmannschaft.

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