Offene Kritik an der EU-Kommission: Die Juristen sehen weder Rechtsgrundlage noch Notwendigkeit für die Schiedsgerichte, die als Teil von TTIP eingeführt werden sollen.
Von Petra Pinzler/ DIE ZEIT
Der Deutsche Richterbund lehnt einen öffentlichen Investitionsschiedsgerichtshof ab. Sie sähen „weder eine Rechtsgrundlage noch eine Notwendigkeit für ein solches Gericht“, schreiben die Richter und kritisieren damit ganz offen die EU-Kommission. Die will einen solchen Gerichtshof (ICS) mit dem geplanten europäisch-amerikanischen Handelsabkommen TTIP einrichten, und so ausländischen Investoren besondere Klagemöglichkeiten gegen Staaten einräumen.





Bei Einrichtung der Verwaltungsgerichte hat der Gesetzgeber bewusst darauf verzichtet, für diese Gerichte ein eigenes Verfahrensrecht zu schaffen. Vielmehr wurde – mit wenigen Änderungen – das bisher für Behördenverfahren geltende Verfahrensrecht auch für das gerichtliche Verfahren als anwendbar erklärt.