Im kommenden Jahr dürfte die Digitalisierung vieler Lebensbereiche immer mehr Gestalt annehmen. Hier ein Überblick über bereits beschlossene Maßnahmen und deren Umsetzung auf nationaler und europäischer Ebene – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Autobahnvignetten werden digital
Die digitale Vignette kann per App oder über die Website der ASFINAG gekauft werden und ist an das Kennzeichen gebunden. Um zukünftig Mautpreller zu erwischen, wird dazu die automatische Vignettenkontrolle der ASFINAG aufgerüstet.
Bisher erfassten Überkopfkameras die Vignette automatisch. Wurde diese nicht erkannt, folgte die Aufforderung zum Zahlen einer Ersatzmaut. Zu den Überkopfkameras kommen jetzt automatische Kennzeichenscanner hinzu. Diese erfassen das Kennzeichen und gleichen in der Datenbank ab, ob eine digitale Vignette dafür angemeldet wurde.
Neu ist eine Online-Vignettenevidenz der Asfinag, wo jeder durch Eingabe eines Kennzeichens kostenlos abfragen kann, ob ein Fahrzeug ein digitales Pickerl hat. Damit werden auch Umregistrierungen auf neue Kennzeichen massiv erleichtert.
Unfallmeldesystem E-Call
Emergency Call, kurz eCall, heißt das neue Unfallmeldesystem, mit dem ab März 2018 alle neugebauten Pkws und Lkws (mit bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht) ausgerüstet sein müssen.
Im Anlassfall war der Antrag der Beschwerdeführerin – einer nigerianischen Staatsbürgerin, deren Kind österreichische Staatsbürgerin ist – auf Zuerkennung der Mindestsicherung vom Magistrat der Stadt Wien abgewiesen worden. Das Verwaltungsgericht Wien hat die Abweisung des Antrages im Wesentlichen mit der Begründung bestätigt, dass es sich beim Aufenthaltstitel der Beschwerdeführerin („Familienangehöriger“ gemäß § 47 NAG) um keinen der in § 5 Abs. 2 Z 3 und 4 WMG taxativ aufgezählten Aufenthaltstitel handelt, sodass eine Zuerkennung rechtlich unzulässig ist.

Mit der Justizreform erhält der Justizminister in Polen das Recht, jederzeit die Präsidenten der polnischen Gerichte sowie die Mitglieder des Obersten Gerichtshofs zu entlassen. Außerdem stellen die Gesetze das Gremium von Richtern, das bisher unabhängig über die Ernennung und Beförderung von Richtern entscheidet, unter den direkten Einfluss der Mehrheitspartei im Parlament. Schließlich erhält der Justizminister die Möglichkeit, in bestimmten Fällen rechtskräftige Gerichtsurteile, die bis zu 20 Jahre zurückliegen, durch eine außerordentliche Klage vor dem Obersten Gericht anfechten zu können.