Heute absolvieren schon mehr Frauen als Männer das Studium der Rechtswissenschaften.
An den Gerichten gibt es insgesamt mehr Richterinnen als Richter, wobei das Geschlechterverhältnis sich je nach Instanz stark unterscheidet. Zugleich sind in der Anwaltschaft nur knapp über 20 Prozent Frauen tätig. Warum ist das so, und lässt sich die Geschlechterdifferenz ausgleichen?
Montag, 9. Oktober 2017, 18 Uhr
Dachgeschoß im Juridicum,
Schottenbastei 10-16, 1010 Wien
Ab sofort kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger bei der Entstehung von Gesetzen einbringen: Auf der Homepage des Österreichischen Parlaments können Gesetzesentwürfe bewertet und Stellungnahmen dazu abgeben werden. Die Stellungnahmen können entweder direkt auf der Website über ein Formular eingebracht oder alternativ per E-Mail an die Adresse: begutachtung@parlament.gv.at geschickt werden. Zudem gibt es …
Am 3. Oktober um 21.00 Uhr startet Courtroom, eine neue Veranstaltungsreihe am Bezirksgericht Meidling, mit neuem Organisationsteam und in Kooperation mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Wien entwickelt. Der erste Abend gehört dem Projekt Teenah – eine junge Österreicherin baut mit ihrer Kooperationspartnerin eine Textilproduktion in Jordanien auf. Es handelt sich um ein Projekt vor Ort (in …
Die Ernennung neuer Verwaltungsrichterinnen und Richter der Bundes/Landesverwaltungsgerichte ist in der Verfassung nur hinsichtlich der Zuständigkeit und der formalen Ernennungsvoraussetzungen geregelt:
Bundesregierung bzw. Landesregierung haben Dreiervorschläge der Vollversammlung des Verwaltungsgerichtes oder eines aus ihrer Mitte zu wählenden Ausschusses einzuholen; Bewerber müssen das Studium der Rechtswissenschaften oder die rechts- und staatswissenschaftlichen Studien abgeschlossen haben und über eine fünfjährige juristische Berufserfahrung verfügen (Art 134 B-VG).
Während in den meisten EU-Staaten zumindest die Grundsätze des Auswahlverfahrens für Richterinnen und Richter gesetzlich geregelt sind (oft auch im Verfassungsrang), lässt die österreichische Verfassung den Rechtsträgern der Verwaltungsgerichte freie Hand. Ein Umstand, der – je nach Gericht – zu äußerst unterschiedlichen Modalitäten der Richterauswahl führt.
Im Zuge der sogenannten „Westlösung“ haben die Bundesländer Tirol und Vorarlberg Anfang dieses Jahres Kürzungen bei den Mindestsicherungssätzen für Kinder und eine Begrenzung der Wohnkosten beschlossen. Die entsprechende Verordnung ist in Vorarlberg am 1. Juli in Kraft getreten.
Laut dem Vorarlberger Landesvolksanwalt ist es mit den neuen Höchstgrenzen praktisch unmöglich geworden, eine Wohnung zu finden. Mindestsicherungsbezieher, deren Miete über der Höchstgrenze liegt, müssen die Differenz aus ihrem Lebensunterhalt bezahlen. Besonders bedenklich werde es, wenn die Staffelung von Lebensunterhalt und Wohnungsaufwendung zusammen eine Reduktion von über 20 Prozent ergäbe. Das Höchstgericht habe schon einmal entschieden, dass dies verfassungswidrig sein kann.
Das Symposion „Verwaltung und Verwaltungs-/Finanzgerichtsbarkeit“ wird vom Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht und vom Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der WU veranstaltet.
Wissenschaftliche Leitung:
Univ.-Prof. Dr. Michael Holoubek
Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht – WU Wien
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Lang
Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht – WU Wien
Betroffen davon seien rund 700.000 ID-Karten, wie das staatliche Amt für Informationsdienste mitteilte. Theoretisch erlaubt das Leck die Verwendung der elektronischen Identität „eID“, ohne im Besitz der dazugehörigen Karte zu sein. Auch die PIN-Abfrage lässt sich umgehen. Bislang gebe es aber keine Hinweise darauf, dass es zu einem Missbrauch oder zum Diebstahl irgendeiner digitalen Identität gekommen sei.
Eine Gerichtspräsidentin rüffelt einen Richter für sein gemächliches Arbeitstempo – er versteht das als Aufruf zu schludrigen Urteilen. Der Bundesgerichtshof hat einen heiklen Fall im Kollegenkreis zu entscheiden.
„Machen Sie mal schneller.“ Den Satz bekommen viele Arbeitnehmer zu hören. Und nicht selten lautet die Antwort: „Dann bin ich aber nicht so gründlich“. Führen Richter und ihre Vorgesetzten so ein Gespräch, ist der Streit allerdings politisch heikel. Richter in einer Demokratie sollen unabhängig entscheiden, und wenn sie zur Urteilsfindung einen Zeugen noch ein drittes Mal befragen wollen, dann dauert es eben länger.
Auf der anderen Seite: Praktisch alle Gerichte geben an, unter Überlastung zu leiden. Verfahren plätschern oft über Jahre dahin, für Außenstehende ist das oft nicht nachvollziehbar.
In diesem Spannungsfeld bewegt sich ein Verfahren, das sich nun auch schon wieder lange hinzieht, und in dem der klagende Richter nun auf einen Etappensieg hoffen kann. Der Bundesgerichtshof (BGH) fällte am Donnerstag zwar noch kein Urteil. Er ließ aber durchblicken, dass er an den Feststellungen der Vorinstanz zweifelt:
Ärzte, Gastronomen oder Hoteliers sind längst daran gewöhnt, das Feedback ihrer Kundschaft im Netz nachlesen zu können. In Deutschland will nun die Webseite „richterscore.de“ zum Bewertungsportal für die Justiz aufsteigen.
Dort wird Anwälten seit Mai 2016 die Möglichkeit gegeben, Richter zu beurteilen. Angeboten werden verschiedene Kategorien wie Raschheit der Verfahren, Objektivität, Rechtskenntnisse und Verhandlungsstil. Anwälte, die eine Bewertung abgegeben wollen, müssen sich mit Namen, E-Mail-Adresse und dem Zulassungsjahr registrieren lassen.
Während des G20-Gipfels in Hamburg war Journalisten wegen Sicherheitsbedenken kurzfristig die bereits erteilte Akkreditierung für die Berichterstattung entzogen worden. Jetzt hat das Bundeskriminalamt (BKA) in einigen Fällen Auskunft erteilt.
Die Sicherheitseinschätzungen der Behörden basierten auf teilweise falschen, unter Umständen sogar verfassungswidrigen Einträgen in Verbunddateien.
Diese Datenbanken beruhen auf Bestimmungen im sogenannten „BKA“ – Gesetz, die es der Behörde erlauben, Delikte auch ohne eine rechtskräftige Verurteilung zu speichern. Rechtliche Voraussetzung dafür ist eine sogenannte Negativprognose, bei der in jedem Einzelfall begründet werden müsse, warum von jemandem künftig Straftaten zu erwarten sei.
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