Vorabentscheidung: Überlassung ungarischer Arbeitskräfte nach Österreich

Aussetzung des Beschwerdeverfahrens bis zur Erlassung einer Vorabentscheidung durch den EuGH, mit der die Fragen geklärt werden sollen, ob 1.) eine nationale Regelung, die für die Entsendung von Arbeitnehmern eines Mitgliedstaates eine Beschäftigungsbewilligung erfordert, mit Art. 49 u. Art. 50 EGV vereinbar bzw. 2.) Art. 24 der Beitrittsakte EU-Ungarn so zu verstehen ist, dass eine Überlassung ungar. Arbeitskräfte nach Österreich (und umgekehrt) nicht als Entsendung gilt und daher die entsprechenden nationalen Beschäftigungsbeschränkungen maßgeblich werden (Anlassfälle: C 307 bis 309/09 und C 241/10).

VwGH-E vom 16. September 2010, ZI. 2008/09/0130

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