Bundesverwaltungsgericht: Abgewiesener will bis zum Verwaltungsgerichtshof gehen
Gerald John, Der Standard
Hermann Luginger ist abgeblitzt. Der 53-Jährige war einer von jenen 500 Kandidaten, die sich um eine Stelle im neu gegründeten Verwaltungsgericht bewarben, schaffte es aber nicht in den Kreis der 80 Auserwählten. Gerecht sei es dabei nicht zugegangen, glaubt Luginger: „Es wurden nicht immer die Bewerber mit den besten fachlichen und sozialen Eignungen genommen.“
Als „Alibiveranstaltung“ hat Luginger, seit 2006 juristischer Mitarbeiter in der Linzer Außenstelle des Asylgerichtshofs, jenes Assessment-Center erlebt, das die erste Etappe des politisch umstrittenen Auswahlverfahrens war (DER STANDARD berichtete). Die bei solchen Veranstaltungen übliche „Postkorbübung“, bei der Arbeitsfähigkeit, Effizienz und Stressresistenz getestet werden sollen, sei nicht nur „völlig sinnlos“, weil irrelevant für die Aufgaben eines Richters gewesen, sagt der Beamte, sondern auch im Internet öffentlich abrufbar – die einen hätten geschummelt, die anderen die Übungen bereits gekannt.
Die Vorwürfe gegen die Regierung wegen der jüngsten Richterbestellungen sind nicht ganz fair. Aber sehr verständlich.
Gestern hat der Bundespräsident die umstrittene Bestellung der 80 neuen Richter für die ebenfalls neuen 11 Verwaltungsgerichte bestätigt. Doch die Kritik an der Bestellung reißt nicht ab. Einige der neuen Richter kommen direkt aus Ministerbüros von SPÖ und ÖVP. Die Vereinigung der bisherigen Verwaltungsrichter befürchtet, dass durch den Anschein der Parteilichkeit vermehrt Urteile angefochten werden können.
Regierung und Präsident Perl bestreiten „parteipolitische Einflussnahme“ auf das Verwaltungsgericht.
Laut „Presse“-Recherchen könnte bei der Auswahl der neuen Verwaltungsrichter Parteipolitik im Spiel gewesen sein.
Die Grünen wollen der „fachlichen und persönlichen Einigung“ der von der Bundesregierung vorgesehenen Richter nachgehen. Für die Auswahl der Richter durch die Landesregierungen ist eine vergleichbare Initiative nicht bekannt.