Noch 200 Tage – eine Bestandsaufnahme

In etwas mehr als einem halben Jahr werden die neuen Verwaltungsgerichte ihre Arbeit aufnehmen.

Nun haben alle Bundesländer den gesetzlichen Organisationsrahmen für „ihre“ Gerichte und die dienstrechtlichen Bestimmungen für „ihre“ Verwaltungsrichter beschlossen, das neue Verfahrensrecht ist kundgemacht und die Anpassung der Materiengesetze weitgehend über die Bühne.

Zeit für eine Bestandsaufnahme:

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Kärnten: Einsparungspotenzial beim Verwaltungsgericht

Der neue Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser will im Zusammenhang mit den Finanzen des Landes einiges anders machen als seine Vorgänger, wie er am Dienstag bei einem Hintergrundgespräch mit Journalisten in Wien betonte. Einsparungspotenzial ortet er u.A. beim neuen Landesverwaltungsgericht (ab 2014), wo man ohne zusätzliche Personalaufnahmen auskommen will, indem man intern ausschreibt. KleineZeitung.at …

Verwaltungsakademie des Bundes soll Fortbildung der VerwaltungsrichterInnen übernehmen

In Umsetzung der Entschließung des Nationalrates vom 15. Mai 2012 zur Herstellung eines einheitlichen Richterbildes und einer Einheitlichkeit des Organisations- und Dienstrechtes der Verwaltungsgerichte des Bundes und der Länder plant das Bundeskanzleramt Fortbildungsveranstaltungen für Verwaltungsrichter.

Es ist daran gedacht, an der Verwaltungsakademie des Bundes Fachtagungen zu relevanten Themen wie Richterbild, Unabhängigkeit, Gerichtsorganisation etc. abzuhalten. Aus dieser Serie von Fachtagungen soll ein „Curriculum“ für die Weiterbildung von VerwaltungsrichterInnen des Bundes und der Länder entwickelt werden. Diese Maßnahme wurde von Vertretern der Bundesregierung im Verfassungsausschuss am 4. Juni 2013 angekündigt.

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Niederösterreich: Richterposten für Landesverwaltungsgericht ausgeschrieben

Die Bewerbungsfrist endet am Montag, den 08. Juli 2013. Das Auswahlverfahren wird unter Mitwirkung einesPersonalberatungsunternehmen durchgeführt werden. Das Gehalt beträgt nach dem NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz mindestens € 5.332,50. Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten. Nähere Details finden sich hier….

Verwaltungsgerichtsbarkeit neu: Bestellungsvorgang in Tirol abgeschlossen

tirol-wappen-11Die Tiroler Landesregierung hat mit Wirkung zum 01.01.2014 nunmehr neben der Bestellung des Vorsitzenden und des Stellvertreters des UVS Tirol als Präsident und Vizepräsident des Landesverwaltungsgerichts Tirol (LVG Tirol) sowie der Bestellung sämtlicher aktiver Mitglieder des UVS Tirol zu Richtern des LVG Tirol auch die weiteren zusätzlichen Richter bestellt.

Bestellt wurden 14 neue Richterinnen und Richter, wobei 4 davon teilzeitbeschäftigt sind. Es wurden somit 12 neue Planstellen für den richterlichen Dienst vorgesehen.

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„Größter Gewinner der Reform ist, wer Rechtsschutz sucht“

Der Umbau des Instanzenzugs 2014 bringt Chancen, aber auch Herausforderungen.

 BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse)

presse-logoHaibach ob der Donau. Das Jahr 2014 bringt die größte Umstellung des Rechtsschutzes in der Verwaltung, seit es das Bundes-Verfassungsgesetz 1920 gibt: Elf neue Verwaltungsgerichte, zwei des Bundes und neun der Länder, übernehmen durchgängig in sämtlichen Angelegenheiten der Verwaltung – von Abgaben bis Zivildienst – die Funktion als zweite Instanz. Für Harald Perl, kommender Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts und damit bald des größten Gerichts Österreichs, steht bereits fest, wer am meisten Nutzen daraus ziehen wird: „Der größte Gewinner der Reform ist der Rechtsschutzsuchende“, sagte Perl am Wochenende am Rande der Tagung der Österreichischen Juristenkommission (ÖJK) in Haibach ob der Donau zur „Presse“. Perl: „Wer nicht einverstanden ist mit einer verwaltungsbehördlichen Entscheidung, kann auf direktem Weg ein unabhängiges Gericht anrufen und hat keinen langen Instanzenzug in der Verwaltung.“

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VfGH hat vier Monate Zeit für Erstprüfung

Der Verfassungsausschuss dürfte die Gesetzesbeschwerde bereits am Dienstag beschließen.

presse-logoPeter Fichtenbauer (FPÖ), der bis zu seinem Amtsantritt als Volksanwalt im Juli ebenfalls als Vizeobmann im Ausschuss fungiert, erklärt den Verhandlungsstand: Jene Partei eines Verfahrens, die sich durch ein verfassungswidriges Gesetz verletzt sieht, muss das zugleich mit der Berufung an die zweite Instanz geltend machen. Über diesen Parteienantrag soll die Vorlage an den VfGH zwingend sein.

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Bürger gegen Amt: Richter haben letztes Wort

 Ein Richterspruch soll Streitfälle mit Behörden ab 2014 schneller und verlässlicher beenden.

Die seit Jahrzehnten größte Strukturreform der Verwaltung naht im Eiltempo: Ab Jänner 2014 wird die Verwaltungsgerichtsbarkeit umgekrempelt. Künftig werden Bescheide nicht mehr bei der jeweils zuständigen Behörde beeinsprucht, sondern bei einem Gericht.

Anlass genug, dass es bei der Frühjahrstagung der Juristenkommission, die am Donnerstag startete, ausschließlich um diese Reform geht.

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Karl sieht Verwaltungsgericht-Reform als Chance

Justizministerin Karl erwartet sich von der im Vorjahr beschlossenen Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit einen vielfältigen Zugewinn für Bürger und Unternehmen.

Bild: SN/APA (Hochmuth)
Bild: SN/APA (Hochmuth)

Bei der Frühjahrstagung der Österreichischen Juristenkommission stellte sie am Donnerstag die Vorteile einer unabhängigen Gerichtsbarkeit und die damit verbundenen Möglichkeiten zur Durchsetzung des Rechts in den Vordergrund. „Justizstaat: Chance oder Risiko“ lautet das Motto, unter dem die Juristen bis Samstag in Haibach ob der Donau die Auswirkungen der Anfang 2014 in Kraft tretenden Reform diskutieren. Für Karl ist das Urteil bereits gefallen, sie sieht den Ausbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit „nur als Chance“.

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