In der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist die Rechtslage eindeutig: Im Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof haben nur die Parteien des vorangegangenen Rechtsstreites Parteistellung, nicht aber jenes Gericht, dessen Entscheidung im Revisionsverfahren bekämpft wird.
So hat es der Gesetzgeber auch für das neue Revisionsverfahren bzw. Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen eines Verwaltungsgerichtes vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts vorgesehen.
Der Verfassungsgerichtshof hält allerdings die (nach der neuen Rechtslage) fehlende Parteistellung des Verwaltungsgerichtes im Beschwerdeverfahren vor dem VfGH für verfassungsrechtlich bedenklich.
Der Gerichtshof begründet seine Bedenken damit, dass Prüfungsgegenstand vor dem Verfassungsgerichtshof der angefochtene Akt des Verwaltungsgerichts ist. Es sei in diesem Kontext mit dem Rechtsschutzsystem der Bundesverfassung vermutlich nicht vereinbar, wenn der Gesetzgeber zwar die Parteien des Verfahrens vor der Unterinstanz, nicht aber das belangte Verwaltungsgericht selbst zur Partei des verfassungsgerichtlichen Verfahrens macht.
Eine Zeitspanne von hundert Tagen ist sicher zu kurz um seriös beurteilen zu können, wie gut die neuen Verwaltungsgerichte mit den geänderten organisatorischen und verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen zu Recht kommen, diverse “ Problemzonen“ zeichnen sich aber bereits ab.
Das Verwaltungsgericht Tirol hat massive Bedenken gegen die Bestimmung des
Der nur alle drei Jahr vergebene Innovationspreis für Verwaltung und Justiz (IPVJ) wird dieses Jahr an den neu geschaffenen Dachverband der Verwaltungsrichterinnen (DVVR) vergeben.
Der rasante gesellschaftliche und politische Wandel verlangt nach neuen Ideen und Konzepten. Auch in der Justiz. Die Vereinigung der JustizrichterInnen hat aus diesem Grund Ende März ein dreitägiges Seminar für „Vor-, Nach- und Querdenker“ veranstaltet, um sich neuen Themen zu stellen.
Mit den Stimmen der Landtagsparteien mit Ausnahme der FPÖ wurde heute eine Novelle zum Wiener Verwaltungsgerichtsgesetz beschlossen.
Vier Polizisten müssen sich heute vor dem Wiener Verwaltungsgericht wegen Misshandlungsvorwürfen verantworten. Sie sollen 2012 einem 36-Jährigen mehrere Knochenbrüche zugefügt und ihn dann in eine Polizeizelle gesperrt haben.