Misshandlungen: Polizisten vor Gericht

orf-atVier Polizisten müssen sich heute vor dem Wiener Verwaltungsgericht wegen Misshandlungsvorwürfen verantworten. Sie sollen 2012 einem 36-Jährigen mehrere Knochenbrüche zugefügt und ihn dann in eine Polizeizelle gesperrt haben.

Die Vorwürfe gegen die Polizisten wiegen schwer: Amtsmissbrauch, unterlassene Hilfeleistung, schwere Körperverletzung und Quälen eines Gefangenen. Der Anwalt des 36-jährigen Mannes spricht sogar von Folter. Auslöser war vor eineinhalb Jahren eine Verkehrskontrolle. Der Mann soll dabei keinen Führerschein vorgezeigt und einen Alko-Test verweigert haben. Daraufhin ist er über die Nacht im Kommissariat Brigittenau in eine Zelle gesperrt worden.

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Das Maiforum 2014

Maiforum2014-6Mit fast 140 Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichtern aus ganz Österreich zeigte sich das Maiforum 2014 am Bundesfinanzgericht in Wien ausgesprochen gut besucht.

Es waren – ausgenommen Vorarlberg und Oberösterreich – alle Verwaltungsgerichte repräsentiert. Damit wurde auch die Richtigkeit der Entscheidung bestätigt, diese Veranstaltungsreihe nunmehr als gemeinsame Veranstaltung des Dachverbandes der Verwaltungsrichterinnen und Richter weiterzuführen.

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Zuständigkeitsmix: Viel Arbeit fürs Verwaltungsgericht

BERGABE-DES-AMTSGEBUDES-FR-DAS-BUNDESVERWALTUNGSGERICHT-AUSSENANSICHT_1395253964414315Semmering-Basistunnel und dritte Piste auf dem Flughafen Wien sind längst nicht die einzigen Bauvorhaben, die derzeit wegen ausständiger Umweltverträglichkeitsprüfungen auf Eis liegen.

Selbst fast fertige Baustellen, wie die neue Angertalbrücke (siehe Artikel unten), hängen seit Jahren in der Warteschleife, auch wegen anderer ausständiger Bewilligungen.

Völlig offen ist auch noch, wie die neuen Verwaltungsgerichte die Flut der Fälle bewältigen werden.

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Ein Stück Machtverlust

Wiener zeitung LogoStadt Wien muss das neue Landesverwaltungsgerichtsgesetz sanieren. Nun soll es mehr gewählte Richter und weniger „Amtsmitglieder“ geben.

Von Ina Weber (Wiener Zeitung)

Die Bundeshauptstadt hat in der Causa Landesverwaltungsgerichtsgesetz im Gegensatz zu den anderen Bundesländern ihr eigenes Spiel gespielt und – ist damit ins offene Messer gelaufen. Wiens SPÖ und Grüne haben ein Gesetz beschlossen, das in einigen Punkten heikel und in einem Punkt besonders umstritten war. Die Opposition hat nun den Verfassungsgerichtshof angerufen und gewonnen. Das erst mit 1. Jänner 2014 in Kraft getretene neue Landesverwaltungsgerichtsgesetz muss daher saniert werden.

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Stürzenbecher: „Eher verwunderlich, dass nicht mehr aufgehoben worden ist“

StandardNach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs wird das Wiener Verwaltungsgerichtsgesetz repariert. VP und FP haben mögliche politische Einflussnahme vermutet und erfolgreich das Höchstgericht angerufen

David Krutzler (Der Standard)

Das Wiener Landesverwaltungsgerichtsgesetz musste repariert werden, nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Teile der Regelung als nicht verfassungskonform aufgehoben hatte. In der nächsten Landtagssitzung am 25. März soll der von Rot und Grün adaptierte Passus beschlossen werden, wie der stellvertretende SP-Klubvorsitzende Kurt Stürzenbecher am Dienstag vor Journalisten mitteilte.

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Tirol: SPÖ unterstützt Forderungsprogramm der Standesvertretungen

Der Dachverband der VerwaltungsrichterInnen (DVVR) hat In einem Schreiben an die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung und die Landesregierungen Maßnahmen zur Vereinheitlichung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Richterinnen und Richter vorgeschlagen. Zu den geforderten Maßnahmen zählt ein gemeinsames Institut für richterliche Aus- und Fortbildung (nach dem Vorbild der Schweiz) genauso wie ein gemeinsames „Dienstgericht“ für alle RichterInnen, …

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Uneinheitliche Vorgangsweise der Verwaltungsgerichte bei der Veröffentlichung von Entscheidungen

indexIn der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der „GRÜNEN“ zur Veröffentlichung der Entscheidungen der Verwaltungsgerichte stellte das BKA fest, die Bundesländer seien der Anregung des BKA, eine der Regelung des Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes (§ 20 BVwGG) entsprechende Regelung über die Entscheidungsveröffentlichung im RIS zu treffen, in keinem Fall vollinhaltlich nachgekommen.

Die Organisationsgesetze begründen entweder keine (Niederösterreich, Salzburg, Tirol) oder eine nur beschränkte Veröffentlichungspflicht (Burgenland und Steiermark, Kärnten, Oberösterreich, Vorarlberg). Im Fall Wiens besteht keine solche Beschränkung, allerdings sind die Entscheidungen ausdrücklich auf einer anderen Website zu veröffentlichen.

Zum Unabhängigen Finanzsenates bzw. zum Bundesfinanzgericht wird bemerkt, es sei die Entscheidung des UFS gewesen, seine Entscheidungen nicht im Rahmen des RIS, sondern auf der Plattform „Findok“ zu veröffentlichen, das treffe auch auf das Bundesfinanzgericht zu.

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Zu geringe Entlohnung der wissenschaftlichen Mitarbeiter des Asylgerichtshofes

Die personelle Unterdotierung des Unabhängigen Bundesasylsenates (UBAS) führte unter Innenminister Strasser vor rund 10 Jahren zu einem immer größer werdenden Rückstau offener Asylverfahren. Da das Innenministerium keine weiteren Richterplanposten bewilligen wollte, griff man auf das Modell der wissenschaftlichen Mitarbeiter, welches sich bereits beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof gewährt hatte, zurück. Allerdings wurde ein Großteil der dafür …

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Verwaltungsgericht Wien: Dienststellenversammlung fordert dringend Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Gerichts

IMG_3726In einer mit überwältigender Mehrheit beschlossenen Resolution an den Dienstgeber stellte die Dienststellenversammlung des Gerichtes fest, dass dieses weder personell noch mit Sachmitteln ausreichend ausgestattet ist.

Unter diesen Bedingungen könnten die in die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit gesetzten Erwartungen einer Beschleunigung der Verfahren und der Verbesserung des Rechtsschutzes im Verwaltungsbereich nicht erfüllt werden.

Konkret haben die Übernahme der Rückstände anderer Behörden, verkürzte Entscheidungsfristen und die neue Arbeitsaufgaben zu einem erhöhten Arbeitsaufwand geführt, der mit der gegebenen personellen und sachlichen Ausstattung nicht zu bewältigen ist. Die MitarbeiterInnen des Gerichtes sehen sich unter diesen Bedingungen nicht in der Lage, alle Verfahren fristgerecht zu entscheiden, wäre doch der enorme Arbeitsanfall schon unter optimalen Rahmenbedingungen kaum zu bewältigen.

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