Ermittlungen gegen Verwaltungsrichter: Mayer von strafrechtlichem Vorwurf überrascht

Klimaschutz ist wichtiger als wirtschaftliche Interesse: Mit dieser Begründung haben drei Richter des Bundesverwaltungsgerichts im Februar den Bau einer dritten Piste am Wiener Flughafen untersagt. Mit dieser Entscheidung haben sich die Drei mächtige Feinde gemacht und sich – wie es aussieht – gewaltige Schwierigkeiten eingehandelt. Umweltschutz vor Arbeitsplätzen und vor Profit, Vertreter von Politik und …

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Rechtspanorama am Juridicum / Dritte Piste: „Keine Anmaßung des Gerichts“

Das Bundesverwaltungsgericht war berechtigt, in der Causa Schwechat eine inhaltliche Entscheidung zu treffen, sagen Experten. Das heiße aber noch nicht, dass das Verbot des Flughafenausbaus auch richtig war. Die Debatte, ob sich Gerichte zu stark in die Politik einmischen, erhielt durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) neue Nahrung. Das Gericht untersagte eine dritte Piste am …

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EuGH-Generalanwältin: Verwaltungsgericht kann auch Ankläger sein

Aber nur unter besten Umständen – nicht Aufgabe der Richter, Glücksspielmonopol zu rechtfertigen.

Das Glücksspielgesetz (GSpG) beschäftigt wieder einmal den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Am Donnerstag hat sich die EuGH-Generalanwältin zu Verwaltungsstrafverfahren gegen Automatenbetreiber geäußert. Es kann unter Umständen zulässig sein, dass die Verwaltungsgerichte Richter und Kläger in einem sind. Aber es ist nicht ihre Aufgabe, das Glücksspielmonopol zu rechtfertigen. Das müsse der Staat tun.

Der EuGH folgt dem Generalanwalt oder der Generalanwältin in vier von fünf Fällen. Die sogenannten Schlussanträge sind nur Empfehlungen.

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Asylverfahren in Köln: „Für Sie alles Gute“

Richter Raphael Murmann-Suchan

Mit der Zahl der Flüchtlinge ist auch die Zahl ihrer Klagen gegen Asylbescheide stark gestiegen. Wie läuft es ab, wenn vor Gericht zwei Welten aufeinanderprallen? Ein Termin in Köln.

Von Julia Jüttner,

Murmann-Suchans Kammer am Kölner Verwaltungsgericht ist zuständig für Asylsuchende aus Pakistan und Syrien. In seinem Büro im zweiten Stock stapeln sich seit Ende 2015 die Akten: die gelben Mappen für Asylrecht, die roten für Eilverfahren. Er empfindet Mitgefühl für die Asylsuchenden, über deren Klagen er jeden Mittwoch urteilt. Aber: Wie viel Mitleid hat das Recht? „Keines“, sagt Murmann-Suchan.

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Rechtspanorama am Juridicum: Richter als Politiker?

(c) Erwin Scheriau/APA
(c) Erwin Scheriau/APA

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die dritte Piste am Flughafen Wien aus Umweltschutzgründen nicht gebaut werden darf, hat die Frage aufgeworfen, ob das Gericht Recht angewendet oder sich in die Politik eingemischt hat. Wie politisch dürfen oder müssen Gerichte entscheiden?

Montag, 13. März 2017, 18 Uhr
Dachgeschoß im Juridicum,
Schottenbastei 10-16, 1010 Wien

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„Greco“ fordert für Verwaltungsrichter einheitliches Dienstrecht und verbindliche Besetzungsvorschläge

greco-logoDer Europarat hat in einer Presseaussendung zum „Greco“- Bericht über die Korruptionsprävention bei österreichischen Richtern und Staatsanwälten Stellung genommen.

Für die Verwaltungsgerichte wird eine strengere Formalisierung des Aufnahmeverfahrens und eine stärkere Einbindung der Personalsenate – auch in die Auswahl von Präsidenten und Vizepräsidenten – empfohlen. Die Besetzungsvorschläge sollten für das fällende Exekutivgremium bindend sein.

In dem Bericht, der jetzt in vollem Umfang auch in deutscher Sprache verfügbar ist, wird zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Verwaltungsgerichte folgendes festgestellt:

„Die Komplexität des für die Verwaltungsgerichte geltenden legislativen Aufbaus, der eine Kombination  aus  allgemeinen  Gesetzen  und  gerichtsspezifischen  Gesetzen aufweist,   macht es  sogar   für   österreichische Behörden   schwierig,   einen systematischen  Gesamtüberblick  zu geben.

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Bundesverwaltungsgericht: Zwischen Politik und Entscheidungsmacht?

justici17187-3Abgesehen von den tendenziösen und diffamierenden Ausuferungen in der Berichterstattung über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur 3. Landepiste rückt ein Aspekt der Entscheidung immer mehr in den Mittelpunkt der Diskussion: Was dürfen Verwaltungsgerichte und was müssen sie tun?

Eine in allen EU-Mitgliedsländern aktuelle Systemfrage. Haben die Verwaltungsgerichte die Kompetenz zur inhaltlichen Entscheidung einer Rechtssache oder steht die Kontrolle  verwaltungsbehördlichen Handelns im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit?

Oberste Maxime: Raschheit der Verfahren

Seit Einrichtung der Verwaltungsgerichte im Jahr 2014 hat sich in Österreich nach der Judikatur der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts – aus Überlegungen zur Effektivität des Rechtsschutzes heraus – ein prinzipieller Vorrang der meritorischen Entscheidungspflicht der Verwaltungsgerichte durchgesetzt. Der rasche Abschluss der Verwaltungsverfahren ist zur obersten Maxime geworden.

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VfGH Judikatur / Meldung eines verantwortlichen Beauftragten § 9 Abs. 2 VStG

vfghlogoZur Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs. 2 VStG für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften reicht die entsprechende Meldung an das „zuständige“ Arbeitsinspektorat aus, d.h. an das Arbeitsinspektorat, das gem. § 15 ArbIG für die Betriebsstätte oder für die Arbeitsstelle des Unternehmens örtlich zuständig ist.

Die Bestellung nach § 9 Abs. 2 VStG soll nämlich bloß für die Behörden nachvollziehbar und manipulationssicher erfolgen, was durch die (eine) Verständigung gewährleistet ist. Die Bestellung ist damit für jedes andere Arbeitsinspektorat und für jede Strafbehörde im Nachhinein jederzeit leicht feststellbar und nachvollziehbar.

Selbst wenn daher – wie hier – ein Reinigungsunternehmen wegen Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften bei Durchführung von Reinigungsarbeiten zum Abschluss einer Baustelle vom Arbeitsinspektorat für Bauarbeiten angezeigt wird, sind nicht die handelsrechtlichen Geschäftsführer des Unternehmens zu bestrafen, wenn das Reinigungsunternehmen seinem örtlich zuständigen Arbeitsinspektorat ordnungsgemäß die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gemeldet hat.

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„GRECO“ – Bericht über Korruptionsprävention an österreichischen Gerichten veröffentlicht

greco-logoIm April 2016 hatte im Auftrag der  Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) eine internationalen Expertenrunde alle Repräsentanten der österreichischen Rechtsprechungsorgane – darunter auch richterliche Standesvertreter – befragt, inwieweit die vom Europarat verabschiedeten Rechtsinstrumente zur Korruptionsprävention umgesetzt wurden. (Siehe dazu:  Greco“ überprüft Korruptionsprävention an österreichischen Gerichten)

Wenig überraschend wurde in dem jetzt veröffentlichten Bericht der sogenannten „ 4. Evaluierungsrunde“ festgestellt, dass bei den seit 1.1.2014 bestehenden Verwaltungsgerichten (in den Ländern) keines der vorgeschlagenen Instrumente Anwendung findet. Es fehlen sowohl Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung über mögliche Einfallstore für Korruption als auch  Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen zur Korruptionsprävention. Diese Mangel betrifft richterliches und nichtrichterliches Personal gleichermaßen.

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Bundesverwaltungsgericht: Drei von vier Verfahren betreffen Asyl

bvwg_logo.png BundesverwaltungsgerichtDer Anstieg im Bereich Fremdenwesen und Asyl sei „überdimensional hoch“, sagt BVwG-Präsident Harald Perl. Um dem Herr zu werden, müssten die derzeit 80 befristeten Planstellen verlängert werden, fordert er.

Das vor drei Jahren eingerichtete Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ist mit immer mehr Asyl-Entscheidungen befasst. Drei von vier aller neu anhängigen Beschwerdeverfahren stammten aktuell aus diesem Bereich, sagte Präsident Harald Perl am Dienstag. Dieser Anstieg sei „überdimensional hoch“, aber keine Überraschung. Denn die große Zahl von Asylanträgen erreiche nun mit einer Verzögerung die Gerichtsbarkeit. Konkret gehe es um die Frage des Flüchtlingsschutzes, also etwa die Zuständigkeit sowie die Rechtmäßigkeit der Schubhaft. Für Perl ist es verständlich, wenn Flüchtlinge, die unter schwierigsten Umständen nach Österreich gekommen sind, alle Instanzen ausschöpfen.

Von 28.500 Verfahren betrafen im vergangenen Jahr 18.400, also etwa zwei Drittel, das Fremdenwesen. Im kommenden Jahr rechnet das BVwG mit insgesamt 31.000 Beschwerden, wovon circa 20.000 den Bereich Asyl berühren dürften – das Verhältnis also zumindest gleich bleibe. Zur Bewältigung des Anstiegs wünscht sich Perl, dass jene bis Ende des Jahres befristen 80 Planstellen beim nicht-richterlichen Personal für die kommenden drei bis fünf Jahre verlängert werden.

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