Verwaltungsrichter wehren sich „gegen anlassfallbezogene Änderungen“

Die Bundesländer lobbyieren bei der Regierung für weniger Macht der heimischen Gerichte in Sachen Umweltrecht. Der Dachverband der Verwaltungsrichter hält dagegen.

Der Dachverband der Verwaltungsrichter lehnt den Landeshauptleute-Vorstoß zur Entmachtung der Verwaltungsgerichte ab. Das sagte der Dachverbandssprecher Markus Thoma am Mittwoch. „Wegen einer einzelnen Entscheidung“ – nämlich des Neins des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) zur dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat – „wird eine ganze Reform infrage gestellt“, kritisierte Thoma.

Der Dachverbrand spricht sich laut Thoma „gegen anlassfallbezogene Änderungen“ aus. Er strich auch hervor, dass „die Entscheidungsbefugnisse der Verwaltungsgerichte Ergebnis einer umfassenden Reform im Jahr 2012 war“. Diese sei von den Ländern und allen Parteien im Nationalrat auch mitgetragen worden, erinnerte Thoma.

 

Landeshauptleute wollen Verwaltungsgerichte entmachten
Bild APA/ERWIN SCHERIAU

„Ping-Pong-Spiel“ verhindern

Dass man nun, wie es die Landeshauptleute gerne hätten, einzelne Bereiche wie eine Neuordnung des Umweltrechts im Umweltverträglichkeitsgesetz aus der Kontrolle der Gerichte herausnehme, sei „unionsrechtlich nicht möglich“, so der Verwaltungsgerichtshofs-Richter. Die Grundrechtecharta der EU sehe eine Kontrolle der Verwaltung durch effektiven Rechtsschutz vor. Auch für einzelne Änderungen müssten Punkte in der Bundesverfassung geändert werden.

Mit dem Reformkompromiss habe „Österreich zum europäischen Standard aufgeschlossen. Es ging um die Effektivität im Rechtsschutz.“ So werde ein „Ping-Pong-Spiel“ zwischen Involvierten verhindert, so der Sprechers der Verwaltungsrichterinnen und -richter, Thoma. Er war übrigens nicht in Entscheidungen zur dritten Piste involviert und wird dies auch bei der außerordentlichen Revision nicht sein, betonte er auf Nachfrage.

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