Müssen Verwaltungsgerichte „von Amtswegen“ tätig werden?

Der Verwaltungsgerichtshof hegt Bedenken gegen näher bezeichnete Wortfolgen in § 22 AsylG 2005, welche vorsehen, dass das Bundesverwaltungsgericht in bestimmten Fällen amtswegig tätig werden muss.

Unter Hinweis auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 12. März 2015, G  151/2014  ua, ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes davon auszugehen, dass nach Art. 130  B­-VG den Verwaltungsgerichten nur  Zuständigkeiten  hinsichtlich  der  Entscheidung  über  „Beschwerden“  übertragen  werden  dürfen.

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Mindestsicherung: LVwG Oberösterreich zweifelt an der Verfassungskonformität der Deckelung

Vor  dem  Hintergrund  der  aktuellen  Rechtsprechung  des  Verfassungsgerichtshofs,  wonach  der Fokus in einem System der sozialen Sicherheit am individuellen Bedarf liegt, hegt das LVwG Oberösterreich Zweifel, dass die Leistungsdeckelung für  Haushaltgemeinschaften im oberösterreichischen Gesetz sachlich  gerechtfertigt  und damit verfassungskonform ist.

Auch wenn die Regelung für eine Obergrenze in Oberösterreich gegenüber dem niederösterreichischen Modell leicht anders aussehe (siehe dazu: Deckelung und Wartefrist bei niederösterreichischer Mindestsicherung sind verfassungswidrig), entschied sich das Landesverwaltungsgericht zu einer Anfechtung des Gesetzes beim VfGH.

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Flughafen Wien: Türkisches Bewilligungsverfahren als Vorbild ? (2)

Günther Ofner: In der Türkei wäre das nicht passiert!

Im Rahmen der, anlässlich des Genehmigungsverfahrens für die Dritte Piste gegen das Bundesverwaltungsgericht geführten Medienkampagne ließ Flughafenvorstand Günther Ofner in einem Interview  mit folgendem Statement aufhorchen:

„In Istanbul wird in Kürze der größte Flughafen der Welt vor unseren Toren eröffnet werden, mit sechs Start- und Landebahnen. Und der wurde in weniger als fünf Jahren genehmigt und errichtet.“

Dazu mehr …

Unter dem Titel: „Erdogans tödliches Prestigeprojekt“ berichtet heute spiegel.online über eben dieses Projekt:

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Verwaltungsgericht Wien: Belastungsgrenze überschritten

VwG Wien

Bereits seit Jahren richtet das Verwaltungsgericht Wien dringliche Appelle für mehr Personal an die Verantwortlichen in Verwaltung und Politik, da sich die ohnehin schon hohe Belastungssituation des Gerichtes laufend weiter verschärft. Im aktuellen Tätigkeitsbericht gibt das Gericht seiner Besorgnis Ausdruck, seine Handlungsfähigkeit zu verlieren.

Die neun schmalen Seiten des Berichtes machen deutlich, dass keine Verbesserung der Situation in Sicht ist, vielmehr müssen Mehrbelastungen durch Aufenthalts,- Staatsbürgerschafts- und Mindestsicherungsverfahren erwartet werden.

Als Folge der permanenten Überlastung können die gesetzlichen Entscheidungsfristen nicht mehr eingehalten werden. Dem Land Wien drohen daher Mehrkosten durch Fristsetzungsanträge bzw. können bei Verwaltungsstrafverfahren vermehrt Verjährungen eintreten.

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Familie K und der Verwaltungsgerichtshof

In einem „Image-Film“ auf seiner Homepage zeigt der Verwaltungsgerichtshof anhand des Schicksals der Familie K seine Sicht auf die Verwaltungsbehörden und die Verwaltungsgerichte Erster Instanz: Anmerkung der Redaktion: Im Jahr 2017  wurden beispielsweise von den 14.800 Beschlüssen und Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtes Wien 49, also ca 0,3%, vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben.

Judikatur VwGH / Rechtsprechung zum Diskriminierungsverbot wird präzisiert

Im Revisionsfall war über eine Lokalbetreiberin  mit Straferkenntnis der BH Gmunden eine Geldstrafe verhängt worden, weil diese zwei „Postings“ auf der öffentlich einsehbaren Facebook-Seite des von ihr betriebenen Lokals veröffentlicht hatte, in denen ausdrücklich die Rede davon war, dass das Lokal „wieder asylantenfrei“ sei. Laut VwGH stellt dies eine mittelbare Diskriminierung dar und ist verboten.

Der gegen dieses Straferkenntnis an der LVwG Oberösterreich erhobenen Beschwerde wurde Folge gegeben und das Straferkenntnis behoben. Das Gericht führt dazu aus, den „Postings“ sei zu entnehmen, dass eine für alle Gäste geltende Eintrittsgebühr in das in Rede stehende Lokal eingeführt wurde. Da diese Eintrittsgebühr nicht nur von Asylsuchenden,  sondern von sämtlichen Gästen eingehoben und  jeder zahlenden Person der Eintritt gewährt worden sei, sei im Hinblick auf diese Vorgehensweise eine unmittelbare Diskriminierung nicht erkennen.

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Asylverfahren in Deutschland: Fehlerhafte Behörden, überlastete Verwaltungsgerichte

Interview mit dem Vorsitzenden des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR), Robert Seegmüller, über mangelhafte Asylbescheide, irreführende Statistiken und überlastete Gerichte

Die deutschen Verwaltungsgerichte schieben derzeit einen Berg von 300.000 bis 400.000 Asylverfahren vor sich her. Mit der gegebenen Anzahl von Richtern können etwa 250.000 Fälle im Jahr abgeschlossen werden. Das heißt: Auch wenn ab sofort keine Klage mehr einginge, wären die Gerichte noch zwei Jahre voll ausgelastet. Zwar kann damit gerechnet werden, dass die Zahl neuer Klagen gegen Asylverfahren in den kommenden Jahren wieder rückläufig sein wird, weil auch die Zahl der ankommenden Flüchtlinge zurückgegangen ist.

Darüber hinaus ist aber damit zu rechnen, dass abgelehnte Asylbewerber versuchen, wenigstens eine Duldung zu bekommen oder einen Asylfolgeantrag stellen. Gelingt das ebenfalls nicht, kann das zu erneuten Klagen führen. Eine Lösung ist also noch nicht in Sicht, es wird nur nicht mehr schlimmer.

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Richter wollen mehr „Rechtsfrieden“

Die Einführung eines Vergleichs zwischen Behörde und Bürger könnte Verfahren vereinfachen.

Das könnte die verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Österreich ungemein vereinfachen und beschleunigen: Der Abgeordnete Alfred Noll von der Liste Pilz bringt einen Gesetzesentschließungsantrag im Parlament ein, mit dem auch vor den Verwaltungsgerichten eine Vergleichsmöglichkeit geschaffen werden soll.

In der Mitte treffen

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Fremdenrechts-Novelle: Bundesverwaltungsgericht droht weitere Mehrbelastung

Das vom Innenminister vorgelegte Fremdenrechtspaket verursacht den Behörden mehr Arbeit und mehr Kosten. Das ohnehin überlastete Bundesverwaltungsgericht erwartet einen starken Anstieg der Beschwerdeverfahren.

Das Innenministerium selbst rechne (laut Vorblatt) mit zwischen 5.000 und 15.000 oder noch mehr zusätzlichen Verfahren. Für das Bundesverwaltungsgericht würde das – niedrig geschätzt – zehn Prozent mehr neu anhängige Fälle bedeuten. Damit würde der „Rucksack“ vergrößert, warnt Präsident Harald Perl. Schon jetzt übersteigen die anhängigen Verfahren die Abschlüsse bei weitem: Aktuell verzeichne das BVwG (durch den Rückstandsabbau des Bundesamts für Asylwesen) 38.000 offene Verfahren, für heuer seien weitere 40.000 bis 42.000 zu erwarten – weit mehr als die 29.200 Verfahren, die das BVwG 2017 abschließen konnte.

Finanzierung nicht vorgesehen

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Bundesverwaltungsgericht: Ausschreibung vom Richterposten

Im Bereich des Bundesverwaltungsgerichts gelangen voraussichtlich 7 (allenfalls mehr) Planstellen von Richter/innen des Bundesverwaltungsgerichts zur Besetzung. Die gehörig belegten Bewerbungen sind unter Anschluss eines Lebenslaufs, der Nachweise der in der Ausschreibung genannten Erfordernisse und der Gründe, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die ausgeschriebene Funktion geeignet erscheinen lassen, bis zum 31. Mai 2018 (einlangend) …

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