Richter diskutierten Entwicklung der Menschenrechte

ejtnSeminarAm 8. und 9. Juli 2014 fand am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte-EGMR in Straßburg das „EJTN-ECtHR Seminar on Human Rights for EU Judicial Trainers“ statt. Unter den 43 Richtern aus ganz Europa, befand sich auch ein Richter des Verwaltungsgerichts Wien.

von Erich Frank

Ziel der Veranstaltung war es über die Entwicklung der Menschenrechte in einem Europa in der Krise zu diskutieren. Die ehemalige Vizepräsidentin des EGMR Francoise Tulkens stellte die Frage in den Raum, ob es sich dabei um ein vergehendes Wertesystem handelt. An die Vorträge schloss sich dann die Diskussion über den Stellenwert der Europäischen Menschenrechtskonvention in einem Europa des Umbruchs an.

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EU-Kommission forciert richterliche Aus- und Weiterbildung im Unionsrecht

dg JustizDie richterliche Aus- und Weiterbildung in Europa stand im Mittelpunkt einer am 26. und 27.Juni 2014 in Brüssel organisierten Tagung der DG Justiz.

Vertreten waren nicht nur die nationalen Richterakademien und Schulungseinrichtungen, sondern auch verschiedene Europäischer Netzwerke, die in diesem Bereich tätig sind. Für die Europäische Vereinigung der Verwaltungsrichter (VEV) nahm Präsidentin Edith Zeller an der Veranstaltung teil.

Die Generaldirektorin der DG Justiz, Mme Le Bail, wies in ihrer Rede mehrmals darauf hin, dass die Justiz und deren Funktionen in den nächsten 5 Jahren im Fokus der Europäischen Kommission stehen werde, da die nationale Justiz zur Durchsetzung des Unionsrechts in den Mitgliedstaaten von grundlegender Bedeutung sei. Aus diesem Grund werde den Kenntnisse des Unionsrechts und der umfassende Aus- und ebenso Weiterbildung der Richter im Unionsrechts größte Relevanz zugemessen. Die Kommission habe auch erkannt, dass für diese Fortbildung die Richterinnen und Richter ausreichend Zeit benötigen und die Aus- und Weiterbildung berufsorientiert erfolgen muss.

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Internationales Seminar zur richterlichen Urteilsbegründung in Manchester

VEVawj_logoAm 19. und 20. Juni 2014 veranstaltete die Europäische Verwaltungsrichtervereinigung (VEV) gemeinsam mit der „United Kingdom Association of Women Judges“ ein Seminar zum Thema: „Judgment Writing: Challenges and Comparisons in Contemporary Europe“.

Ziel der Veranstaltung war es, die Arbeits- und Herangehensweisen der Richter bei der Urteilsbegründung in den verschiedenen Rechtskulturen darzustellen. Veranstaltungsorte waren das „Immigration and Asylum Tribunal“ bzw das „Civil Justice Centre” in Manchester.

von Gudrun Müller

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Drachenbootrennen der Gerichtsbarkeit als gelungenes „Team-Building“

VRV-Sporting Team3Auch ein Gewittersturm konnte dem Ehrgeiz der Teilnehmer am diesjährigen Drachenbootrennen der Richtervereinigung (Sektion Wien) nichts anhaben.

Die 12 teilnehmenden Bootsbesatzungen zeigten sich vom Wetter völlig unbeeindruckt. Sobald es Blitz und Donner erlaubten, wurde das Rennen auf der Alten Donau fortgesetzt.

Erstmals schickten dieses Jahr drei Verwaltungsgerichte ihre Boote ins Rennen: Der Verwaltungsgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht und – als jüngstes Gericht – das Verwaltungsgericht Wien. Mit der Entscheidung hatten diese Boote letztlich nichts zu tun – das Boot des Verwaltungsgerichtshofes landete auf dem undankbaren vierten Platz – die Vorbereitung der Siegermannschaft des BM für Justiz („Zentralgestirn“) war offenkundig zu professionell für die anderen Teilnehmer.

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Maiforum 2014 (4)

„Der Sachverständigenbeweis im verwaltungsgerichtlichen Verfahren“ Zusammenfassung des Vortages von Gero Schmied (Verwaltungsgericht Wien) und der Diskussionen im Workshop durch Monika Merli (Verwaltungsgericht Steiermark) Als PDF…  

Maiforum 2014 (2)

„Das Diskriminierungsverbot im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und seine Umsetzung im Dienstrechtsverfahren“ Zusammenfassung des Vortrags von Heinrich Zens (Verwaltungsgerichtshof) und der Diskussionen im Workshop durch Christa Hanschitz (Verwaltungsgericht Kärnten). Als PDF …

Generalversammlung der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (VEV) in Helsinki

siteon0Die 15. Generalversammlung der Vereinigung fand dieses Jahr auf Einladung der finnischen RichterkollegInnen am 5. und 6. Juni in Helsinki statt.

Unter den Teilnehmern waren Richterinnen und Richter aus 14 Mitgliedsstaaten. Schwerpunkt der Diskussionen waren unter anderem die Anforderungen an die Arbeit der Vereinigung, welche sich aus der Justizagenda 2020 der EU-Kommission ergeben. Die Kommission hat durch diese Agenda die Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Richter im Wesentlichen beim Netzwerk für Richteraustausch (EJTN) und bei der Europäischen Rechtsakademie (ERA) in Trier gebündelt.

Aus diesem Grund wird es noch im Juni dieses Jahres Gespräche der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung mit EJTN über eine Zusammenarbeit im Rahmen einer Partnerschaftserklärung geben. Parallel dazu laufen die Arbeitsgruppen der Vereinigung trotz eingeschränkter finanzieller Mittel weiter, insbesondere die Arbeitsgruppe „Umweltrecht“ berichtet über hohe Teilnehmerzahlen an den Meetings.

Edith Zeller zur Präsidentin gewählt

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EuGH- Generalanwalt Jääskinen erläutert Verfahren zur Vorabanfrage

Im Anschluss an die Generalversammlung der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung in Helsinki fand eine Vortragsreihe hochrangiger Repräsentanten der Europäischen Gerichte statt, die sich mit Fragen der Kommunikation einerseits zwischen dem EuGH und den nationalen Gerichten und anderseits zwischen dem Gerichtshof der Europäischen Union und dem Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigte.

Niilo Jääskinen
Niilo Jääskinen

Von besonderem Interesse war der Vortrag von Niilo Jääskinen, einer der neun Generalanwälte des EuGH, der zuletzt ein Gutachten im Verfahren gegen Google („Recht auf Vergessenwerden“) erstattet hatte. Er referierte zum praktischen Ablauf von Vorabentscheidungsverfahren aus Sicht der Generalanwälte am EuGH. Jääskinen betonte die Bedeutung der nationalen Richter bei der Anwendung von Unionsrecht und wies darauf hin, dass die Sprache der Anfrage so gewählt werden sollte, dass sie auch für Nichtjuristen verständlich ist. Dies erleichtere ganz wesentlich die Übersetzung der Anfrage in alle anderen Sprachen. Die Bezugnahme auf Unionsrecht ist in der Anfrage klar darzustellen, die ausschließliche Bezugnahme auf die Grundrechtscharta ist nicht ausreichend.

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