Verfassungsrichter Hörtenhuber an der Verwaltungsakademie Hon. Prof. Dr. Helmut Hörtenhuber, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, wird am 20. Jänner 2016 von 16.00 bis gegen 18.00 Uhr über rezente Judikatur der Verwaltungsgerichtsbarkeit aus der Sicht des Verfassungsgerichtshofes referieren. Veranstaltungsort ist der Kongresssaal im Amtsgebäude Ballhausplatz 2. Die Anmeldung – sie wäre bis 12. Jänner 2016 erwünscht – kann …
Ziel dieses seit 2009/2010 laufenden Projekts ist die Ausarbeitung eines Entwurfs zum EU-Verwaltungsverfahrensrecht und die Formulierung entsprechender Regeln für eine Kodifikation.
Am 5. Und 6.11.2015 fand am Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg eine von EASO veranstaltete Konferenz aus aktuellem Anlass zu relevanten Asylthemen statt.
Im Rahmen dieser Konferenz wurde auch die Vereinigung Europäischer Verwaltungsrichter durch deren Präsidentin Edith Zeller, Richterin am Verwaltungsgericht Wien, vorgestellt.
Die VEV hat mit EASO Kooperationen nicht nur zu bestimmten konkreten asylrechtlichen Projekten, sondern auch im Rahmen des von der EASO ins Leben gerufenen Netzwerkes der Gerichte und Tribunale der EU, wo auch VEV in diesem Rahmen vertreten und aktiv daran beteiligt ist, sowie eine laufende Kooperation in der Arbeitsgruppe Asylrecht der VEV, an welcher auch EASO-Vertreter teilnehmen.
Zwei Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit haben gezeigt, dass die Verwaltungsbehörden seit Einführung der Verwaltungsgerichte den Verfahrens- und Begründungsaufwand ihrer Entscheidungen immer mehr verringern.
Das stellte der Präsident der Verwaltungsrichtervereinigung, Siegfried Königshofer, bei der Veranstaltung des Juristenverbandes „Rechtsschutz durch das Verwaltungsgericht Wien“, fest.
Bescheidbegründungen erschöpfen sich oft in Textbausteinen, in Verhandlungen vor den Verwaltungsgerichten wird die Parteistellung von den belangten Behörden kaum wahrgenommen, so Königshofer weiter. Und es handle sich dabei keineswegs um ein „Wiener Phänomen“: Vielmehr sei diese Entwicklung bei fast allen Bundes- und Landesbehörden zu beobachten, wie der Präsident des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland Manfred Grauszer bestätigte. Ein Grund für diese Entwicklung dürfte darin liegen, dass bei den Verwaltungsbehörden die Personalressourcen immer weiter gekürzt werden.
Das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte lädt zu einem Trainingsseminar im Rahmen des europäischen Forschungsprojekts ‚Human Rights in Business‘, das von der Europäischen Kommission (DG Justice) dem BMASK und der Arbeiterkammer Wien kofinanziert wird.
Das Seminar findet am Mittwoch, dem 16. Dezember 2015 von 09:00 bis 17:30 Uhr im Haus der Europäischen Union in Wien statt.
Im Europasaal der Edmundsburg fand kürzlich die Bundesländertagung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) statt.
Die seit 2007 alle zwei Jahre abgehaltene Tagung dient sowohl der fachlichen aber auch kollegial-geselligen Begegnung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VfGH. Aktuelle und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter auch die LVwG-Präsidenten Johannes Fischer und Armin Ragossnig sowie Richter und Richterinnen der Verwaltungsgerichte, nutzten die Tagung als Forum für einen regen Austausch zu den einzelnen Vortragsthemen, die sich mit verschiedenen Aspekten der Verwaltungsorganisation befassten.
Neben den einleitenden Worten von VfGH-Präsident Gerhart Holzinger sprachen auch Verfassungsrichter Georg Lienbacher, der als Hausherr fungierende Vizerektor der Universität Salzburg, Rudolf Feik, und die Präsidentin des Salzburger Landtags, Brigitta Pallauf.
Der wissenschaftliche Diskurs stand in diesem Jahr unter dem Thema „Verwaltung für die Bürger“.
Diese Anmeldung betrifft den Austausch von zwei Wochen bzw. langdauernde Hospitationen bei EGMR, EuGH und EuroJust.
Die große Neuerung besteht in der alleinigen Möglichkeit der Online-Anmeldung bis 30. November 2015. Danach wird das Online Formular nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die Zuteilung an die Gastgerichte soll bereits mit 8. Jänner abgeschlossen sein.
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