Tagung: „Terror – Ihr Urteil“ Dimensionen eines Medienereignisses

22.-23.11.2017 Dachgeschoß im Juridicum Schottenbastei 10-16 1010 Wien Am 17.10.2016 strahlten ARD, ORF und SRG gleichzeitig die Verfilmung von „Terror – Ihr Urteil“ nach dem Theaterstück Ferdinand von Schirachs aus. Das Stück und der darauf basierende Film inszeniert eine Gerichtsverhandlung: Ein Kampfpilot hat entgegen eines expliziten Befehls eine voll besetzte Verkehrsmaschine abgeschossen, um zu verhindern, …

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Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Ukraine: Der zähe Kampf gegen Korruption

Die neue gegründete ukrainische Verwaltungsrichter-Vereinigung hatte bereits vor einem Jahr eine Einladung zu einem Besuch ausgesprochen. Letzte Woche fand der dreitätige Studienaufenthalt von knapp 30 österreichischen Verwaltungsrichterinnen und Richtern in Kiew statt.

Zu einem durchaus heiklen Zeitpunkt. Denn die Justizreformen, die im Zuge der Annäherung der Ukraine an Europa von der EU gefordert wurden, sollen sobald wie möglich abgeschlossen werden.

Erklärtes Ziel ist die Bekämpfung der Korruption, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz zu erhöhen. Gleichzeitig sollen neue Verfahrensgesetze eine effizientere und raschere Führung von Verfahren ermöglichen. Beide Reformvorhaben waren Gegenstand der gemeinsamen Veranstaltungen, deren Durchführung von der österreichischen Botschafterin und der OSZE tatkräftig unterstützt wurden. In Fachvorträgen – von österreichischer Seite durch Senatspräsident des VwGH Martin Köhler – und eingehenden Diskussionen bestand die Möglichkeit zu einem fachlichen Austausch.

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Rechtspanorama am Juridicum: Wie weiblich sind die Rechtsberufe – und warum?

 Heute absolvieren schon mehr Frauen als Männer das Studium der Rechtswissenschaften.

An den Gerichten gibt es insgesamt mehr Richterinnen als Richter, wobei das Geschlechterverhältnis sich je nach Instanz stark unterscheidet. Zugleich sind in der Anwaltschaft nur knapp über 20 Prozent Frauen tätig. Warum ist das so, und lässt sich die Geschlechterdifferenz ausgleichen?

Montag, 9. Oktober 2017, 18 Uhr
Dachgeschoß im Juridicum,
Schottenbastei 10-16, 1010 Wien

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Courtroom- Nachtgespräch in Meidling

 Am 3. Oktober um 21.00 Uhr startet Courtroom, eine neue Veranstaltungsreihe am Bezirksgericht Meidling, mit neuem Organisationsteam und in Kooperation mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Wien entwickelt. Der erste Abend gehört dem Projekt Teenah – eine junge Österreicherin baut mit ihrer Kooperationspartnerin eine Textilproduktion in Jordanien auf. Es handelt sich um ein Projekt vor Ort (in …

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Symposion „Verwaltung und Verwaltungs-/Finanzgerichtsbarkeit“ 10. – 11. November 2017

Das Symposion „Verwaltung und Verwaltungs-/Finanzgerichtsbarkeit“ wird vom Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht und vom Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der WU veranstaltet.

Wissenschaftliche Leitung:
Univ.-Prof. Dr. Michael Holoubek
Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht – WU Wien

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Lang
Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht – WU Wien

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Justiz-Drachenbootrennen 2017

Am 21. Juni 2017 fand zum 8. Mal unter lebhafter Beteiligung der legal community am Gelände des Polizeisportvereins  das traditionelle Justiz-Drachenbootrennen der statt.

Heuer haben sich 17 Teams aus dem Justizbereich und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, enthusiastisch angefeuert von zahlreichen Fans, dem Kräftemessen an der Alten Donau gestellt.

Das Team „Das jüngste Gericht“ des Verwaltungsgerichtes Wien erreichte , trotz eines Sieges im dritten Lauf, letztlich nur Rang 15. Verdiente Sieger wurde das Team „PARship“ aus dem BMJ  mit einer Laufzeit von 00:58,40.

Fotos:

 

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Zugang zur Behördeninformationen (4): Rechtsschutz in Zeiten des Notstands

In drei europäischen Staaten ist aktuell der Notstand („State of emergency“) verhängt: In der Ukraine, in der Türkei und in Frankreich. Damit gelten für rund 190 Millionen Menschen die Rechtsschutzgarantien der EMRK gemäß Art 15 der Konvention nur mehr eingeschränkt.

Wie Bernard Even in seinem Vortrag ausführte, hat  Frankreich in den Jahren 2014 und 2015 – und somit bereits vor Verhängung des Notstandes – eine Vielzahl gesetzlicher Maßnahmen zur Terrorbekämpfung erlassen. Diese reichen von der Schaffung neuer Straftatbestände mit der Möglichkeit sog. „vorbeugender Inhaftierungen“, weitreichender Änderungen der Strafprozessordnung, über die Neuorganisation der Geheimdienste bis zu speziellen Ermittlungsmethoden und der Schaffung neuer polizeilicher Maßnahmen.

Notstandsgesetz nicht in Verfassungsrang

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Zugang zur Behördeninformationen (3): „Sui generis“ -Verfahren zur Überprüfung von vertraulichen Informationen

In Verlaufe der Tagung zeigte sich, dass die Problematik eines adäquaten Umgangs mit Geheimdokumenten am besten in der deutschen Verwaltungsprozessordnung  gelöst wurde.

Dort ist in § 99 VwGO das sogenannte „in-camera“- Verfahren  vorgesehen. Dabei wird von den Verfahrensgrundsätzen ausgegangen, dass Verwaltungsbehörden einerseits verpflichtet sind, Verwaltungsakten dem Gericht vollständig vorzulegen und anderseits die Verwaltungsbehörden die Beweislast dafür tragen, dass der bekämpfte Verwaltungsakt rechtskonform ist.

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Zugang zur Behördeninformationen (2): Wie umgehen mit vertraulichen/geheimen Informationen?

Dimitrios Gratsias,  Richter am Gerichtshof der Europäischen Union (General Court) erläuterte in seinem Vortrag auf der Tagung am Bundesverwaltungsgericht, dass der General Court seit „9/11“ immer öfter mit Geheiminformationen beschäftigt ist, es aber dafür keine eigenen Verfahrensregeln gab, sodass das Gericht selbst  gezwungen war, seine Verfahrensregeln den neuen Anforderungen anzupassen.

Das Problem bestehe darin, mit dem Spannungsverhältnis zwischen Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung von Dokumenten und der Effektivität des Rechtsschutzes in rechtsstaatlicher Weise umzugehen.

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Zugang zur Behördeninformationen (1): Internationale Tagung am deutschen Bundesverwaltungsgericht

Probleme beim Zugang zu Informationen und der Verwertung von Informationen stellen sich für Verwaltungsgerichte meist in zwei Bereichen:  Entweder in Form von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, die weder den übrigen Verfahrensparteien noch der Öffentlichkeit bekannt werden sollen oder in Form von Behördenakten und Dokumenten, die dem Gericht gar nicht oder nicht vollständig übermittelt werden oder die Aktenteile enthalten, die von der Akteneinsicht ausgenommen werden sollen.

Unter dem Titel: „Access to information held by puplic institutions and processing of secret information in administrative court procedure“ widmete sich eine zweitätige internationale Konferenz am deutschen Bundesverwaltungsgericht in Leipzig insbesondere der Frage des Umgangs mit vertraulichen bzw. geheimen Behördeninformationen. Veranstalter war die Europäische Vereinigung der Verwaltungsrichter (AEAJ).

Eröffnet wurde die Veranstaltung vom Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, Klaus Rennert, und der Präsidentin von AEAJ, Edith Zeller, die darauf hinwies, dass derzeit in Europa die nationalen Verwaltungen einerseits bestrebt sind, einen möglichst umfassenden Zugang zu Informationen über Bürgerinnen und Bürger zu erhalten, anderseits aber eine parlamentarische oder richterliche Kontrolle ihrer Tätigkeit möglichst einschränken wollen. Diese Entwicklung sei unter den Blickwinkel der Gewaltenteilung („checks and balances“) Anlass für Besorgnis.

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