Am 3. Oktober um 21.00 Uhr startet Courtroom, eine neue Veranstaltungsreihe am Bezirksgericht Meidling, mit neuem Organisationsteam und in Kooperation mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Wien entwickelt. Der erste Abend gehört dem Projekt Teenah – eine junge Österreicherin baut mit ihrer Kooperationspartnerin eine Textilproduktion in Jordanien auf. Es handelt sich um ein Projekt vor Ort (in …
Das Symposion „Verwaltung und Verwaltungs-/Finanzgerichtsbarkeit“ wird vom Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht und vom Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der WU veranstaltet.
Wissenschaftliche Leitung:
Univ.-Prof. Dr. Michael Holoubek
Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht – WU Wien
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Lang
Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht – WU Wien
Am 21. Juni 2017 fand zum 8. Mal unter lebhafter Beteiligung der legal community am Gelände des Polizeisportvereins das traditionelle Justiz-Drachenbootrennen der statt.
Heuer haben sich 17 Teams aus dem Justizbereich und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, enthusiastisch angefeuert von zahlreichen Fans, dem Kräftemessen an der Alten Donau gestellt.
Das Team „Das jüngste Gericht“ des Verwaltungsgerichtes Wien erreichte , trotz eines Sieges im dritten Lauf, letztlich nur Rang 15. Verdiente Sieger wurde das Team „PARship“ aus dem BMJ mit einer Laufzeit von 00:58,40.
In drei europäischen Staaten ist aktuell der Notstand („State of emergency“) verhängt: In der Ukraine, in der Türkei und in Frankreich. Damit gelten für rund 190 Millionen Menschen die Rechtsschutzgarantien der EMRK gemäß Art 15 der Konvention nur mehr eingeschränkt.
Wie Bernard Even in seinem Vortrag ausführte, hat Frankreich in den Jahren 2014 und 2015 – und somit bereits vor Verhängung des Notstandes – eine Vielzahl gesetzlicher Maßnahmen zur Terrorbekämpfung erlassen. Diese reichen von der Schaffung neuer Straftatbestände mit der Möglichkeit sog. „vorbeugender Inhaftierungen“, weitreichender Änderungen der Strafprozessordnung, über die Neuorganisation der Geheimdienste bis zu speziellen Ermittlungsmethoden und der Schaffung neuer polizeilicher Maßnahmen.
In Verlaufe der Tagung zeigte sich, dass die Problematik eines adäquaten Umgangs mit Geheimdokumenten am besten in der deutschen Verwaltungsprozessordnung gelöst wurde.
Dort ist in § 99 VwGO das sogenannte „in-camera“- Verfahren vorgesehen. Dabei wird von den Verfahrensgrundsätzen ausgegangen, dass Verwaltungsbehörden einerseits verpflichtet sind, Verwaltungsakten dem Gericht vollständig vorzulegen und anderseits die Verwaltungsbehörden die Beweislast dafür tragen, dass der bekämpfte Verwaltungsakt rechtskonform ist.
Dimitrios Gratsias, Richter am Gerichtshof der Europäischen Union (General Court) erläuterte in seinem Vortrag auf der Tagung am Bundesverwaltungsgericht, dass der General Court seit „9/11“ immer öfter mit Geheiminformationen beschäftigt ist, es aber dafür keine eigenen Verfahrensregeln gab, sodass das Gericht selbst gezwungen war, seine Verfahrensregeln den neuen Anforderungen anzupassen.
Das Problem bestehe darin, mit dem Spannungsverhältnis zwischen Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung von Dokumenten und der Effektivität des Rechtsschutzes in rechtsstaatlicher Weise umzugehen.
Probleme beim Zugang zu Informationen und der Verwertung von Informationen stellen sich für Verwaltungsgerichte meist in zwei Bereichen: Entweder in Form von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, die weder den übrigen Verfahrensparteien noch der Öffentlichkeit bekannt werden sollen oder in Form von Behördenakten und Dokumenten, die dem Gericht gar nicht oder nicht vollständig übermittelt werden oder die Aktenteile enthalten, die von der Akteneinsicht ausgenommen werden sollen.
Unter dem Titel: „Access to information held by puplic institutions and processing of secret information in administrative court procedure“ widmete sich eine zweitätige internationale Konferenz am deutschen Bundesverwaltungsgericht in Leipzig insbesondere der Frage des Umgangs mit vertraulichen bzw. geheimen Behördeninformationen. Veranstalter war die Europäische Vereinigung der Verwaltungsrichter (AEAJ).
Eröffnet wurde die Veranstaltung vom Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, Klaus Rennert, und der Präsidentin von AEAJ, Edith Zeller, die darauf hinwies, dass derzeit in Europa die nationalen Verwaltungen einerseits bestrebt sind, einen möglichst umfassenden Zugang zu Informationen über Bürgerinnen und Bürger zu erhalten, anderseits aber eine parlamentarische oder richterliche Kontrolle ihrer Tätigkeit möglichst einschränken wollen. Diese Entwicklung sei unter den Blickwinkel der Gewaltenteilung („checks and balances“) Anlass für Besorgnis.
Das Netzwerk der Präsidenten der Obersten Gerichtshöfe der Europäischen Union, dem auch die Präsidentin des deutschen Bundesgerichtshofs angehört, sorgt sich um die Unabhängigkeit der polnischen Gerichte.
Dies ergibt aus einer Stellungnahme des Netzwerks, wie der BGH in einer Presseaussendung mitteilte.
Die Richter verweisen darin detailliert auf die Eingriffe der polnischen Exekutive in die Justiz des Landes.
Strenge Regeln, auch wenn nicht Erdoğan, sondern ein OSZE-Vertreter dabei ist, Hürden für ein Lichtermeer, veraltete Sprache: Experten rügen beim Rechtspanorama am „Juridicum“ die Novelle. Erst kürzlich hat das Parlament eine Novelle des Versammlungsgesetzes beschlossen. Die Anzeigepflicht für Demonstrationen wird (ausgenommen: Spontanversammlungen) von 24 auf 48 Stunden ausgeweitet. Die Polizei hat einen Schutzbereich von bis zu …
Litigation PR, also die kommunikative Begleitung von rechtlichen Auseinandersetzungen, wird von RichterInnen ebenso wie von JournalistInnen vielfach kritisch gesehen:
Penetrante Berater versuchen mit fragwürdigen Methoden und jenseits moralischer Grenzen, eine Causa in den Medien in eine bestimmte Richtung zu drehen, also ihr einen „Spin“ zu geben, der dann vom Boulevard dankbar aufgenommen wird. Möge die Panel-Diskussion beim Maiforum 2017 zu einer gewissen Relativierung dieses Eindrucks beigetragen haben …
von Saskia Wallner
In der Tat ist es die Aufgabe von Litigation PR ExpertInnen, ihre Klienten kommunikativ sicher und möglichst unbeschadet durch ein Gerichtsverfahren zu navigieren. Und ja, im Idealfall gelingt es, die Deutungshoheit über die Causa zu gewinnen und die Reputation des Klienten zu schützen. Dass professionelle BeraterInnen sich dabei an den Ehrenkodex des Public Relations Verbands PRVA halten, versteht sich von selbst (siehe prva.at/ueber-uns/ethik). Eine enge Zusammenarbeit mit den RechtsanwältInnen ist in dieser Disziplin unerlässlich und hilft dabei, das Verfahren nicht nur vor Gericht, sondern auch im „court of public opinion“ (James F. Haggerty) zu gewinnen. Denn KommunikationsberaterInnen sind üblicherweise gut darin, Botschaften zu entwickeln und Geschichten zu erzählen, was Gerichtsakten in der Regel nicht tun … „The court papers don´t tell the story“ (abermals Haggerty).
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