EuGH: Frankreich wegen systematischer Luftverschmutzung verurteilt

Über Jahre hat Frankreich die Grenzwerte für Stickstoffdioxide in der Luft überschritten – und wurde dafür jetzt verurteilt.

Frankreich hat jahrelang systematisch gegen EU-Vorgaben für saubere Luft verstoßen. Das urteilte jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH). Damit gibt das Gericht der EU-Kommission Recht, die wegen erhöhter NO2-Werte Klage gegen Frankreich erhoben hatte.

Dem Urteil nach habe Frankreich über Jahre keine wirksamen Maßnahmen umgesetzt, um die Grenzwerte für Stickstoffdioxid schnellstmöglich einzuhalten, befanden die Luxemburger Richter (Rechtssache C-636/18). Bei der Klage ging es um zwölf Ballungsgebiete, darunter auch die Städte Paris, Marseille und Straßburg.

Im Urteil heißt es wörtlich: „Der Zeitraum der Überschreitung, die zwölf französische Ballungsräume und Luftqualitätsgebiete betrifft, hätte so kurz wie möglich sein müssen.“

Auch Deutschland droht eine Verurteilung

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Standortentwicklungsgesetz: Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich

Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hatte bereits im Sommer 2018 in seiner Stellungnahme zum Ministerialentwurf eines Standort-Entwicklungsgesetzes auf gravierende rechtliche Mängel hingewiesen.

Nun hat die EU-Kommission wegen dieses Gesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Auch die EU-Behörde sieht Rechtsschutzdefizite und ortet „problematische Aspekte“ im Umweltrecht.

Die EU-Kommission kritisiert vor allem einen Hauptpunkt des Standortgesetzes, nämlich die erhöhte Genehmigungspflicht („Rechtsvermutung der Genehmigung“). Diese sieht vor, dass eine Behörde – bei besonderem öffentlichen Interesse, das von einem Beirat bestätigt wird – nach zwölf Monaten eine Entscheidung über ein Projekt fällen kann.

Dadurch sieht es die EU-Kommission nicht als gesichert an, dass alle Umweltauswirkungen berücksichtigt werden. Das sieht aber wiederum die EU-UVP-Richtlinie vor.

Mangelnder Rechtsschutz

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Klima – ein Fall fürs Gericht?

© adobe.stock/elcovalana

Nachdem Österreich die CO2-Emissionen überschritten hat, drohen Greenpeace und Ökobüro mit einer Klage

Österreich hat laut Klimaschutzbericht 2017 die EU-Höchstwerte an Treibhausgasemissionen (THG) um rund 2,1 Millionen Tonnen überschritten. Laut Klimaschutz- sowie Finanzausgleichsgesetz wären nach Bekanntwerden im Jänner binnen sechs Monaten Sofortmaßnahmen zu veranlassen gewesen, was laut Greenpeace und Ökobüro nicht geschehen sei. Dies wollen sie nun auf dem Rechtsweg einklagen.

Der Antrag wird an die Ressortchefs des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus, des Verkehrsministeriums, des Finanzministeriums, des Justizministeriums, des Wirtschaftsministeriums, des Sozialministeriums und an die Bundeskanzlerin ergehen, kündigten die Umweltschutzorganisationen an.

Die Sofortmaßnahmen seien ein rechtlich verankertes Notfallprogramm, um die Treibhausgase einzudämmen. Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich und die Gewerkschaft vida begrüßten die Klagsdrohung.

Die Kritik deckt sich nicht mit dem Gesetzestext“

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Umweltrecht: Nationalrat erklärt Klimanotstand

Der Nationalrat hat sich in seiner letzten Sitzung vor den Wahlen in einem Entschließungsantrag dazu bekannt, in Österreich einen „Climate Emergency“, also Klimanotstand, zu erklären und damit die Eindämmung der Klima- und Umweltkrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe höchster Priorität anzuerkennen.

Österreich ist nach Großbritannien, Irland und Frankreich nun der vierte Staat Europas, der Klima- und Umweltschutz zur Aufgabe höchster politischer Priorität macht.

Bekenntnis zum Klimanotstand

Abgelehnt wurde der Entschließungsantrag nur von der FPÖ. Deren Abgeordneter Walter Rauch sprach von einem Versuch „Klimahysterie abseits von jeglichen Realitäten“ zu erzeugen. Weltuntergangsszenarien würden niemandem weiterhelfen, ergänzte der Abgeordnete Harald Stefan.

NGOs begrüßen Signal und drängen auf Taten

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„Das Recht auf intakte Umwelt ist das Recht auf ein gutes Leben“

Umweltsünder sind meist die Reichen – aber es sind weltweit die Armen, die unter der Verschmutzung leiden. Eine Anwältin kämpft in Bangladesch für Umweltgerechtigkeit Die Folgen der Klimakatastrophe sind kaum wo so deutlich spürbar wie in Bangladesch. Die Anwältin Rizwana Hasan, 51, leitet dort den Verein der Umweltanwälte Bangladeschs, der Klagen im öffentlichen Interesse einreicht. …

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Wieso erfolgreiche Klimaklagen vereinzelt sind

In den Niederlanden haben eine Umweltschutzorganisation und Bürger die weltweit erste Klimaklage betrieben, die bereits in zwei Instanzen erfolgreich war. Dabei hat die besondere Lage des Landes eine Rolle gespielt.

Nun wird es also auch in Österreich eine Klimaklage geben: Greenpeace Österreich hat angekündigt, im Herbst eine solche gegen die österreichische Bundesregierung einbringen zu wollen.

Was genau wird nun unter „Klimaklagen“ verstanden? Üblicherweise werden damit Klagen von Individuen gegen Regierungen gemeint. Aktuell ist auch eine Klimaklage gegen Rat und Parlament der EU auf europaweit strengere Treibhausgasbeschränkungen eingebracht. Manchmal wird der Ausdruck auch auf Klagen gegen Unternehmen wie Öl- oder Energiekonzerne ausgeweitet.

Klagen gegen Regierungen bzw. die EU sollen Staaten dazu motivieren, ihre in völkerrechtlichen Verträgen, wie dem Kyoto-Protokoll oder dem Pariser Übereinkommen, vereinbarten Verpflichtungen zum Klimaschutz einzuhalten. Dies ist juristisch nicht einfach, da völkerrechtliche Verträge in der Regel keine subjektiven Rechte verleihen, also von Individuen nicht direkt eingeklagt werden können. Daher wird – formal betrachtet – bei Klimaklagen immer ein nationales Grund- oder Menschenrecht, wie das Recht auf Leben oder das Recht auf Eigentum, eingeklagt, dessen Schutzbereich nunmehr allerdings durch völkerrechtliche Klimaverträge näher definiert wird. So wird argumentiert, dass das Recht auf Leben von Staaten, welche nicht ausreichend gegen den Klimawandel agieren, nicht vollständig eingehalten wird. Durch diese Weiterinterpretation der nationalen Grundrechte durch internationales Klimaschutzrecht werden die Inhalte des Klimavölkerrechts vor nationalen Gerichten überprüfbar.

Höchstgericht noch am Wort

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Abgasskandal: Österreichs Behörde schaut bei Motor-Manipulationen weg

Foto: dpa/pleul

An den Zulassungsbehörden in Österreich gehen die Abgasmanipulationen bei Diesel-Pkws der Abgasklasse Euro 6 von VW, Audi und Porsche zwar nicht spurlos vorüber. Besonders viel Engagement legt man bei Aufklärung oder Verfolgung der Gesetzesübertretungen allerdings nicht an den Tag.

Auf Nachfrage des STANDARD verweist eine Sprecherin der zuständigen Behörde im Verkehrsministerium darauf, dass Rückrufe in der Verantwortung der Fahrzeughersteller liegen. Sie seien für Fahrzeugrückrufe zuständig.

Das trifft freilich nur teilweise zu. Denn die Strafbestimmungen des Kraftfahrgesetzes (§ 134 KFG) sehen bei Zuwiderhandeln gegen Verordnungen und Zulassungsbestimmungen Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro pro Fahrzeug vor. Das gilt auch für die „Einbringung von Fahrzeugen in das Bundesgebiet“, strafbar ist bereits der Versuch.

Milliardenstrafe – theoretisch

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Deutschland: Fahrverbote sollen mit Zwangshaft gegen Politiker durchgesetzt werden

Im Streit über Fahrverbote hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen Antrag auf Zwangshaft gegen Mitglieder der baden-württembergischen Landesregierung gestellt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte den Eingang des Antrags.

Gerichtsurteile nicht umgesetzt

Die Organisation fordert demnach bis zu sechs Monate Gefängnis für einzelne Politiker – sollte das vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom Juli 2017 nicht umgesetzt werden. Ihm zufolge muss der Stuttgarter Luftreinhalteplan auch Fahrverbotszonen für Euro-5-Diesel in der bereits existierenden Umweltzone enthalten. Bislang ist dies nicht vorgesehen.

Auch bayerischen Politikern droht Zwangshaft

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UVP-Verfahren: Land Wien verleiht Standortanwalt mehr Kompetenzen

Wiener Standortanwalt Alexander Biach

Mit der im November 2018 vom Nationalrat beschlossenen UVP-Novelle wurde „zur Wahrung öffentlicher Interessen“ das Institut eines „Standortanwalts“ vorgesehen. Zusätzlich zum Umweltanwalt.

Das Land Wien hat nun als erstes Bundesland mit Erlass dem Wiener Standortanwalt mehr Kompetenzen verliehen, als bundesgesetzlich verankert sind. Er soll künftig auch Infrastruktur-Vorhaben oder Stadterweiterungen betreuen.  Projekte privater Bauwerber (für die keine UVP nötig ist) sollen nicht in dessen Aufgabenbereich fallen.

Als Beispiele für Einsatzfelder wurden etwa der Ausbau des öffentlichen Verkehrs, Straßenbauprojekte, Flächenwidmungen oder städtische Großbauvorhaben genannt. So wird unter anderem auch die geplante Eventhalle in den Fokus des Standortanwalts rücken, wie es hieß. Er soll dabei die volkswirtschaftlichen Effekte des in St. Marx entstehenden Bauwerks berechnen und in die Diskussion einbringen.

WWF sieht „Angriff auf Umweltschutz“

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UN-Bericht: „Klima-Apartheid“ bedroht Menschenrechte

Die Folgen der Erderwärmung bedrohten die Menschenrechte – die Rechte auf Leben, Wasser, Ernährung und Unterkunft seien betroffen. Zu diesem Schluss gelangt Philip Alston, UN-Sonderberichterstatter für extreme Armut und Menschenrechte, in einem neuen Bericht, der dem UN-Menschenrechtsrat vorgelegt wurde.

„Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie viele bürgerliche und politische Rechte sind in Gefahr“, heißt es in dem Bericht von Alston. „Es bestehe das Risiko einer allgemeinen Unzufriedenheit, einer wachsenden Ungleichheit und der noch stärkeren Benachteiligung einiger Gruppen“. Diese Entwicklung könne nationalistische, fremdenfeindliche, rassistische und andere Reaktionen hervorrufen. „Die Wahrung eines ausgewogenen Ansatzes zur Durchsetzung bürgerlicher und politischer Rechte wird äußerst komplex sein.“

„Klima-Apartheid“ teilt Bevölkerung

Die Auswirkung der Klimakrise könne zu einer Teilung der Bevölkerung führen. „Wir riskieren ein Szenario der ‚Klima-Apartheid‘, in dem die Wohlhabenden dafür bezahlen, Überhitzung, Hunger und Konflikten zu entkommen und der Rest der Welt leidend zurückbleibt“, so Alston in einem Interview im englischen „Guardian“.

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