Die von den Regierungsparteien im parlamentarischen Gesundheitsausschuss beschlossenen Änderungen des Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetzes schaffen die rechtliche Grundlage für die Einführung des „Grünen Passes“, definieren die Veranstaltungsregel neu und enthalten erstmals eine rechtliche Besserstellung von geimpften Personen.
Die Einführung des Grünen Passes soll an den Vorschlag der EU-Kommission für einen europaweiten „grünen digitalen Nachweis“ angelehnt werden, der den freien Personenverkehr in Zeiten von Corona gewährleisten soll. Das Dokument soll ab Mitte April alle Corona-Testergebnisse enthalten, ab Juni sollen dann auch die Impfungen aufgenommen werden.
„Veranstaltungsregel“ neu definiert
Das „digitale grüne Zertifikat“ soll auch negative Corona-Tests und überstandene Covid-19-Erkrankungen nachweisen. Eine zentrale Datenbank ist nicht geplant.
Je mehr Personen gegen Corona geimpft wurden desto stärker wird die Diskussionen über Sonderrechte für diese Bevölkerungsgruppe.
Hinnerk Wißmann, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Münster, bezweifelt in seinem Beitrag auf Verfassungsblog.de die Angemessenheit und Evidenzbasiertheit der Grundrechtseinschränkungen durch die von der deutschen Bundesregierung ergriffenen Corona-Maßnahmen.