Lockdown-Verordnung: Hauptausschuss gibt grünes Licht für angekündigte Lockerungen (4. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung)

Gastronomie darf in Vorarlberg wieder öffnen, Sport- und Freizeitaktivitäten mit kleinen Kinder- und Jugendgruppen möglich, Ausgangsbeschränkungen um 10 Tage verlängert

Der seit Dezember in Österreich geltende Lockdown wird ein weiteres Stück gelockert. Wie von der Regierung bereits angekündigt, darf ab Montag die Gastronomie in Vorarlberg unter bestimmten Auflagen wieder öffnen, auch kleinere Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen sind dort ab dem 15. März erlaubt. Bundesweit werden Freizeit- und Sportaktivitäten mit kleineren Kinder- und Jugendgruppen möglich. Auch Selbsthilfegruppen dürfen sich wieder treffen. Der entsprechende Verordnungsentwurf von Gesundheitsminister Rudolf Anschober wurde heute vom Hauptausschuss des Nationalrats mit den Stimmen der Koalitionsparteien genehmigt. Anschober selbst war krankheitsbedingt nicht bei den Beratungen anwesend, er wurde von Vizekanzler Werner Kogler vertreten.

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Hauptausschuss verlängert aktuelle Corona-Regeln bis Sonntag

Heute, am 9. März, wären die aktuellen Lockdown-Regelungen ausgelaufen, nun sollen sie zumindest für fünf weitere Tage, bis Sonntag 14.03.2021 gelten. Der Hauptausschuss des Nationalrats hat gestern, am 08.03.2021, eine entsprechende Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung genehmigt.

Demnach bleiben die geltenden Betretungsverbote und Ausgangsbeschränkungen vorerst bis inklusive Sonntag aufrecht. Nur bei den Besuchsregeln für Krankenhäuser kommt es bereits in dieser Woche zu Lockerungen. Zudem wird die Gültigkeitsdauer von negativen PCR-Tests ausgedehnt. Der Beschluss im Ausschuss fiel mit den Stimmen der Koalitionsparteien, die Opposition sieht die Verordnung nach wie vor kritisch.

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Corona-Krise: Umstrittener EU-Impfpass

Coronavirus

Der EU-Impfpass soll bei der Bewältigung der Corona-Pandemie helfen. Die Weltgesundheitsorganisation gibt dafür keine Empfehlung, ein Teil der EU-Staaten warnt davor, die Impfung mit der Freizügigkeit in Europa zu verknüpfen.

Die EU-Kommission will bald ihren Vorschlag für einen digitalen „Grünen Pass“ vorlegen, der Informationen über die CoV-Impfung, -Tests und Genesung von einer Covid-19-Erkrankung enthalten soll. Ziel ist es, einen sicheren Weg zur Aufhebung von Beschränkungen und zum Reisen in Europa zu finden.

Geimpfte und Genesene sollen mit einem Attest fälschungssicher ihre Immunisierung sowie Nichtgeimpfte negative Testergebnisse nachweisen können. Das könnte über ein einheitlich lesbares Dokument mit QR-Code geschehen, das man auf Papier oder auf dem Smartphone bei sich tragen könnte, ähnlich wie ein Zugsticket. Dazu müssen die nationalen Systeme der 27 EU-Staaten vergleichbar ausgestaltet beziehungsweise verknüpft werden.

Impfpflicht durch die Hintertür?

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Corona-Krise: Massive Kritik an geplanten Änderungen des Epidemiegesetzes und des COVID-19-Maßnahmengesetzes

Mit den in Begutachtung gegangenen Novellen des Epidemiegesetzes und des Covid-19-Maßnahmengesetzes (Begutachtungsende: 09.03.2021) hätte der Gesundheitsminister deutlich mehr Möglichkeiten zum Erlassen von Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie. Die Neuerungen wären weitreichend. Verfassungsjurist Funk spricht von einem „Hammer“.

Bisher waren die Maßnahmen des Gesundheitsministers nur gerechtfertigt, um „einen drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung oder ähnlich gelagerte Notsituationen zu verhindern“. Das wird nun erweitert. So muss künftig nur „eine nicht mehr kontrollierbare Verbreitung“ vorliegen – also etwa das Contact-Tracing zusammenbrechen. Die Auslastung der Krankenhäuser bzw. der Intensivstationen würde somit keine Rolle mehr spielen.

Zusammenkunft von vier Personen könnte bereits als Veranstaltung gelten  

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Aktuelle Lockdown-Regelungen bleiben im wesentlichen vorerst bis 9. März erhalten

Der Hauptausschuss des Nationalrats stimmte gestern mit ÖVP-Grünen-Mehrheit einer entsprechenden Änderung der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung zu. Demnach bleiben die geltenden Betretungsverbote und Ausgangsbeschränkungen den ÖsterreicherInnen für weitere zehn Tage erhalten.

Lediglich bei den Besuchsregeln in Alten- und Pflegeheimen kommt es zu Lockerungen: ab Sonntag dürfen HeimbewohnerInnen zwei Besuche pro Woche mit jeweils zwei Personen empfangen. Das gilt auch für Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Zudem werden LogopädInnen und deren PatientInnen von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen. Neue Auflagen gibt es dagegen für ErbringerInnen mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleistungen: Sie benötigen künftig einen maximal sieben Tage alten negativen Corona-Test und müssen zusätzlich eine FFP2-Maske oder eine höherwertige Maske tragen.

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Not und Gebot: Grundrechte in Quarantäne

Die Staaten greifen im Kampf gegen Corona zu Maßnahmen, die sonst nur im Krieg denkbar wären. Den Protest dagegen zu verachten ist falsch. (Gastkommentar des ehemaligen Richters und Staatsanwalts und langjährigen Journalisten der „Süddeutschen Zeitung“, Heribert Prantl, im „Standard“).

Unmut muss ein Ventil haben: zu demonstrieren ist ein solches

Nicht die Freiheit muss sich rechtfertigen, sondern ihre Beschränkung und Begrenzung: So lernen es die Juristen schon im Anfängerseminar. In der Corona-Zeit begann dieser Satz zu wackeln und zu bröckeln; er wurde von der Politik umgedreht. Daher war und ist der Lehrsatz von der Verhältnismäßigkeit der Mittel noch nie so wichtig wie in der Corona-Krise. Er ist kein Wischiwaschi-Satz. Es ist ein Satz mit Substanz, ein Kernsatz des Rechts. Und „Maß halten“ – das ist kein Wort zum Schmunzeln, sondern ein Wort, das die Grundrechte vor übermäßigen Eingriffen schützen soll; es ist ein rechtsstaatlicher Überspannungsschutz.

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Corona-Krise: Europäische Lösung für Sonderrechte von geimpften Personen gesucht

Je mehr Personen gegen Corona geimpft wurden desto stärker wird die Diskussionen über Sonderrechte für diese Bevölkerungsgruppe.

Geht es nach dem Impfplan der Bundesregierung sollen bis Ende März etwa eine Million Menschen in Österreich durch eine Corona-Impfung immunisiert sein. Die Diskussion, ob für diese Bevölkerungsgruppe eine Rücknahme der Corona-bedingten Einschränkungen geboten ist, beschäftigt ganz Europa.

Staaten schaffen Fakten

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Corona–Maßnahmen als Herausforderungen für den Rechtsstaat (2)

Hinnerk Wißmann, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Münster, bezweifelt in seinem Beitrag auf Verfassungsblog.de die Angemessenheit und Evidenzbasiertheit der Grundrechtseinschränkungen durch die von der deutschen Bundesregierung ergriffenen Corona-Maßnahmen.

Die Infektionsschutzpolitik könne sich nicht dem Hinweis auf die notwendige „Vorsorge“ von einem verbindlichen Tatsachenbezug verabschieden, um in den Bereich der dauernden Modellierung von Wirklichkeit zu wechseln. Und dem entsprechend reiche es auch nicht aus, die Frage nach der Geeignetheit der brachialen Maßnahmen über Wochen und Monate angesichts bescheidener Erfolge mit der Feststellung abzuwehren, ohne genau diese Maßnahmen stünde man jedenfalls schlechter da. Das sei in einem ganz schlichten Sinn nicht zu widerlegen, verwechsle aber letztlich die Welt mit einem Labor.

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Corona–Maßnahmen als Herausforderungen für den Rechtsstaat (1)

Die Vorgangsweise der Sicherheitsbehörden, Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen zu untersagen, nimmt Alexander Somek, Professor für Rechtsphilosophie an der Universität Wien in einem Gastbeitrag in der “Presse” zum Anlass, die Verhältnismäßigkeit dieser Verbote zu hinterfragen. 

Somek bezweifelt, dass es ausreicht, die aktuellen Demonstrationsverbote mit dem Schutz der Gesundheit zu begründen. Der sog. Rationalitätstest als elementares Prüfverfahren im öffentlichen Recht verlange bei Grundrechtseingriffen einen engen Mittel-Zweck-Zusammenhang. Sei dieser nicht gegeben, fiele der Zweckverfolgung zu viel Freiheit zum Opfer.

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Corona-Krise: Verschärfung der Einreiseverordnung, Teile Tirols werden zum Epidemiegebiet

Aufgrund des vermehrten Auftretens von Virusmutationen wird die Einreise nach Österreich durch eine Änderung der COVID-19-Einreiseverordnung weiter verschärft.

Nunmehr muss bereits bei der Einreise nach Österreich ein ärztliches Zeugnis bzw. ein Testergebnis vorliegen. Zusätzlich ist die Quarantäne nach den bisherigen Vorgaben anzutreten. Kann das ärztliche Zeugnis bzw. das Testergebnis nicht vorgewiesen werden, ist unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach der Einreise, eine Testung auf das Vorliegen von SARS-CoV-2 nachzuholen. Zu beachten ist, dass der Test binnen 24 Stunden nicht die quarantänebeendende Testung frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise ersetzen kann. „Selbsttests“ dürfen dafür nicht herangezogen werden.

Nordtirol wird Epidemiegebiet

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