Hauptausschuss verlängert aktuelle Corona-Regeln bis Sonntag

Heute, am 9. März, wären die aktuellen Lockdown-Regelungen ausgelaufen, nun sollen sie zumindest für fünf weitere Tage, bis Sonntag 14.03.2021 gelten. Der Hauptausschuss des Nationalrats hat gestern, am 08.03.2021, eine entsprechende Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung genehmigt.

Demnach bleiben die geltenden Betretungsverbote und Ausgangsbeschränkungen vorerst bis inklusive Sonntag aufrecht. Nur bei den Besuchsregeln für Krankenhäuser kommt es bereits in dieser Woche zu Lockerungen. Zudem wird die Gültigkeitsdauer von negativen PCR-Tests ausgedehnt. Der Beschluss im Ausschuss fiel mit den Stimmen der Koalitionsparteien, die Opposition sieht die Verordnung nach wie vor kritisch.

Konkret dürfen PatientInnen in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und Kuranstalten ab Mittwoch eine Besucherin bzw. einen Besucher pro Tag empfangen. Derzeit ist nur ein Besuch pro Woche erlaubt. Die Ausnahmeregelung für Kinder – täglich zusätzlich maximal zwei Personen zur Begleitung bzw. zum Besuch – bleibt bestehen. Sowohl BesucherInnen als auch Begleitpersonen müssen einen negativen COVID-19-Test vorweisen und in der Regel auch eine FFP2-Maske tragen. Nur in wenigen Fällen – etwa bei Entbindungen und im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung – sind Ausnahmen von der Testpflicht festgeschrieben.

Als Testnachweis werden gemäß der von Gesundheitsminister Rudolf Anschober vorgelegten Verordnungsnovelle ein bestätigter negativer Antigen-Test bzw. ein negativer PCR-Test anerkannt, wobei Antigen-Tests maximal 48 Stunden und molekularbiologische Tests maximal 72 Stunden alt sein dürfen. Diese erweiterte Gültigkeitsregelung gilt künftig auch für den Besuch in Alten- und Pflegeheimen sowie für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen wie Friseurbesuche. Ersatzweise können weiterhin auch Genesungsbestätigungen nach einer überstandenen COVID-19-Erkrankung sowie positive Antikörper-Tests vorgelegt werden. Letztere dürfen allerdings nur noch maximal drei Monate – statt bisher sechs Monate – alt sein. Auch Absonderungsbescheide aufgrund einer amtlich festgestellten COVID-19-Infektion gelten künftig als Nachweis.

Zuwächse sowohl bei Spitalsaufenthalten als auch bei IntensivpatientInnen

Im Zuge der Debatte hielt Gesundheitsminister Rudolf Anschober fest, dass die Situation in Summe „deutlich besorgniserregender“ sei als bei der letzten Ausschusssitzung Ende Februar. Auch am Wochenende habe es zuletzt mehr als 2.000 Neuinfektionen pro Tag gegeben. Der negative Trend sei auch bereits in den Spitälern angekommen, sowohl bei der Zahl der Hospitalisierungen als auch bei den PatientInnen auf Intensivstationen habe es Zuwächse gegeben. Insgesamt beträgt das Plus auf den Intensivstationen ihm zufolge 14%, wobei dieser Prozentsatz in Ostösterreich deutlich höher liegt. Der Minister geht davon aus, dass dies mit dem Durchsetzen der britischen Virusvariante zu tun hat.

Situation in Vorarlberg stabil

Offen ließ Anschober, welche Lockerungsschritte es ab Montag, insbesondere in Vorarlberg, geben wird. Er könne „noch nichts im Detail darstellen, wir sind mitten im Arbeitsprozess“, sagte er. Tatsache sei aber, dass sich das Abkoppeln Vorarlbergs von der Bundesebene zuletzt sogar verstärkt habe. Die Situation sei dort „seit vier Wochen konstant und stabil“, er hoffe, dass das so bleibe.

Opposition sieht Verordnung kritisch

Weiterhin nichts abgewinnen kann die FPÖ der Verordnung. Neben allgemeiner Kritik vermisst Belakowitsch nach wie vor eine Lösung für schwangere Frauen in Bezug auf die Maskenpflicht. Sie habe zahlreiche Zuschriften von schwangeren Frauen erhalten, denen es höchst unangenehm sei, ihre Schwangerschaft nachweisen zu müssen, um von der FFP2-Maskenpflicht befreit zu werden, schilderte sie.

Auch SPÖ und NEOS stimmten erneut gegen die Verordnungsnovelle. Die Voraussetzung für Ausgangssperren seien weiterhin nicht gegeben, argumentierte Gerald Loacker (NEOS). Zudem wies er darauf hin, dass die in der Begründung genannten Prognosen pessimistischer seien als die realen Zahlen. So seien für heute 333 PatientInnen auf Intensivstationen prognostiziert worden, während es tatsächlich 317 seien. Ähnliches gelte für die 7-Tages-Inzidenz. „Vorsicht ist schon gut, wir dürfen uns aber nicht zu Tode fürchten“, meinte er. Hinterfragt wurden von Loacker überdies die divergierenden Entwicklungen in den einzelnen Bundesländern, die er nicht zuletzt auf Unterschiede in der Test- und Impfstrategie zurückführt.

Ausgangsbeschränkungen gelten weiter, Lokale und Theater bleiben geschlossen

Die Verlängerung der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung hat unter anderem zur Folge, dass die Gastronomie und die Hotellerie – mit den bisherigen Ausnahmen – vorerst weiter geschlossen bleiben. Auch der Besuch von Kultur- und Sportveranstaltungen ist nach wie vor untersagt. Geschäfte dürfen hingegen zwischen 06.00 Uhr und 19.00 Uhr öffnen, wobei grundsätzlich jeweils 20 Quadratmeter für KundInnen zur Verfügung stehen müssen und diese zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet sind. Ähnliche Regelungen gelten für Museen, Bibliotheken, Büchereien, Zoos und botanische Gärten. Für einen Friseurbesuch oder die Inanspruchnahme einer anderen körpernahen Dienstleistung wie Fußpflege benötigt man einen bestätigten negativen COVID-19-Test.

Im öffentlichen Raum und an anderen öffentlichen Orten ist grundsätzlich ein Mindestabstand zu haushaltsfremden Personen von zwei Metern einzuhalten. Für viele Bereiche wie etwa öffentliche Verkehrsmittel ist überdies eine FFP2-Maskenpflicht festgeschrieben. Zudem gelten zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr weiterhin Ausgangsbeschränkungen. In diesem Zeitraum darf die Wohnung nur aus bestimmten Gründen wie Arbeit, notwendige Einkäufe, Erholung und Treffen mit einzelnen engsten Angehörigen bzw. einzelnen wichtigen Bezugspersonen verlassen werden. Tagsüber sind auch Treffen von zwei unterschiedlichen Haushalten erlaubt.

Hier geht’s zur Parlamentskorrespondenz …

Hier geht’s zur 3. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vom 08.03.2021 …

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