Der Oberste Gerichtshof hob das Urteil eines Schöffengerichts, mit dem der Angeklagte mehrerer Verbrechen der Schlepperei schuldig erkannt worden war, in Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde auf und sprach den Angeklagten frei. In der Begründung seiner Rechtsmeinung verweist der OGH darauf, dass der Gesetzgeber im Jahr 2009 bei der Definition von Schlepperei „die ‚bloße‘ Förderung der rechtswidrigen …
Ausländer, die abgeschoben wurden und danach wieder illegal einreisen, können mit Haft bestraft werden.
Solche Sanktionen dienten einer EU-weiten „gemeinsamen Einwanderungspolitik, die die Verhütung und verstärkte Bekämpfung illegaler Einwanderung gewährleisten“ solle, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem heute in Luxemburg verkündeten Urteil entschied.
Die EU-Agentur „Frontex“ arbeitet derzeit gemeinsam mit anderen EU-Institutionen an der Entwicklung einer neuen Technologie für die Registrierung von Migranten und Flüchtlingen, teilte „Frontex“-Chef Fabrice Leggeri mit.
Das neue System solle kompatibel sein mit den Systemen in den EU-Staaten.
Eine geordnete Registrierung an den europäischen Außengrenzen sei schließlich auch die notwendige Basis, um künftig die Flüchtlinge im Falle einer Einigung auf EU-Quoten systematisch auf die Mitgliedstaaten verteilen zu können. „Meine Vision ist, dass Frontex künftig ein ganzes Registrierungspaket anbieten kann – die Technologie, die nötigen Geräte und auch diejenigen, die die Geräte bedienen“, so Leggeri weiter.
Um zu verhindern, dass in der EU noch mehr Zäune gebaut werden, müsse die Union einen Schritt in Richtung Vergemeinschaftung machen, meint Menschenrechtsexperte Manfred Nowak in einem Interview im Standard.
Nur durch Verlagerung der Asylverfahren in die Herkunfts- oder ersten Zufluchtsländer könne „den Schleppern substanziell das Wasser abgegraben werden“, so Nowak weiter.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die Abschiebung einer Asylwerberin nach Ungarn gestoppt.
Der Grund: Ungarn ist für Flüchtlinge derzeit nicht mehr sicher. Das Innenministerium prüft die möglichen Auswirkungen der Entscheidung.
Konkret bekämpfte eine alleinstehende Asylwerberin aus Afghanistan mit mehreren minderjährigen Kindern ihre Rücküberstellung nach Ungarn. Sie hatte in dem Land Asyl beantragt, war aber im Oktober 2014 nach Österreich weitergereist. Auf Basis der Dublin-III-Verordnung wäre Ungarn für die Frau zuständig, und das Bundesverwaltungsgericht hat diese Entscheidung im Mai dieses Jahres auch bestätigt. Dabei habe man sich jedoch auf die Situation aus dem Sommer 2014 gestützt.
Derzeit stauen sich in Deutschland 238.000 unerledigte Asylanträge beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Der Bearbeitungsstau ist allein im ersten Halbjahr 2015 um 40 Prozent gestiegen – und es werden von Monat zu Monat mehr. Dieser Trend setzt sich seit 2008 fort: In den letzten sieben Jahren ist die Zahl der unerledigte Asylanträge um das 13-fache gestiegen.
In einem Gutachten beschäftig sich Prof. Dr. Dietrich Thränhardt (Universität Münster), Politikwissenschaftler, Mitglied im deutschen „Rat für Migration“ (RfM) und Herausgeber der „Studien zu Migration und Minderheiten“ mit der Frage, warum das deutsche Asylsystem zu einem Bearbeitungsstau führt.
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