Rechtlich ist das Automatenspiel seit der Novellierung des Glücksspielgesetzes Sache des Bundes.
Die bisherigen Genehmigungen für die Geräte, die bald illegal sein sollen, basieren aber noch auf Landesgesetzen. Für die Konzessionsinhaber stellt sich daher die Frage, was mit den aufrechten Konzessionen geschieht, da im Bundesglücksspielgesetz lediglich von einer „Übergangszeit“ bis Ende 2014 beziehungsweise Ende 2015 (je nach Automatenzahl) die Rede ist.
Juristen drohen Systemverständnis zu verlieren, warnt Ex-VwGH-Präsident Jabloner.