Glückspielgesetz: Gültigkeit der aufrechten Konzessionen unklar

StandardRechtlich ist das Automatenspiel seit der Novellierung des Glücksspielgesetzes Sache des Bundes.

Die bisherigen Genehmigungen für die Geräte, die bald illegal sein sollen, basieren aber noch auf Landesgesetzen. Für die Konzessionsinhaber stellt sich daher die Frage, was mit den aufrechten Konzessionen geschieht, da im Bundesglücksspielgesetz lediglich von einer „Übergangszeit“ bis Ende 2014 beziehungsweise Ende 2015 (je nach Automatenzahl) die Rede ist.

In Wien wird nun daran gedacht, Feststellungsbescheide beim Magistrat der Stadt Wien zu beantragen. Damit soll klargestellt werden, ob die Landeskonzessionen nun per 2015 ungültig werden oder nicht. Nach dem Willen der Betreiber soll letztlich eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs Klarheit bringen.

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