Asylgesetz: Höchstgerichte brauchen mehr Geld

presse-logoDurch die geplante Asylgesetznovelle – mit „Asyl auf Zeit“ und Verschärfungen beim Familiennachzug – rechnet der Verwaltungsgerichtshof mit sehr viel mehr Arbeit.

Dafür würden für zwei Richter und vier wissenschaftliche Mitarbeiter mehr gebraucht. Auch die Verfassungsrichter sehen sich durch die zahlreichen Asylverfahren stark belastet. Die Verlängerung der Verfahrensdauer um einen Tag koste bei 1500 anhängigen Verfahren 28.000 Euro pro Tag.

Beim Verwaltungsgerichtshof gab es im Vorjahr rund 1000 Asylverfahren, für heuer wird mit bis zu 1.500 gerechnet. Aktuell sind im dort 15 Richter (von 53) im Asylbereich tätig, bereinigt um sonstige Zuständigkeiten kommt man auf zehn „Asyl“-Vollzeitkräfte. Für die Novelle müsste also um mindestens ein Fünftel aufgestockt werden – nur für die „Asyl auf Zeit“-Bestimmung.

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Richter machte Gattin und Tochter zu Sachwaltern – Disziplinarvergehen und Amtsmissbrauch zugleich

presse-logoEr habe dem Ansehen der Justiz, insbesondere der Richterschaft, in der Öffentlichkeit starken Schaden zugefügt, an Gesetzestreue und Objektivität der Richterschaft seien erhebliche Zweifel entstanden.

So begründet das Oberlandesgericht Innsbruck (Ds 14/14) die Verurteilung eines oberösterreichischen Richters zu einer Disziplinarstrafe von drei Monatsbezügen. Das Disziplinarvergehen, das dem Mann auch eine bedingte Haftstrafe (drei Monate) und eine Geldstrafe von 6120 Euro wegen Amtsmissbrauchs eintrug: Er bestellte seine Frau und seine Tochter zu Sachwaltern, obwohl er von Entscheidungen über diese Angehörigen gesetzlich ausgeschlossen ist.

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Verwaltungsgericht Wien: Anträge der Westbahn zurückgewiesen

vgw WienIm Streit der Westbahn mit dem Verkehrsverbund Ostregion und der ÖBB fiel heute eine erste Entscheidung.

In dem von der Westbahn angestrengten Verfahren gelangte der zuständige Senat des Verwaltungsgerichtes Wien zum Ergebnis, dass betreffend von der ÖBB erbrachter Schienenverkehrsdienstleistungen für Wien und NÖ kein geeigneter Anfechtungsgegenstand vorlag. Bloß kostenneutrale Umschichtungen im Rahmen einer Vertragsabwicklung auf Basis bestehender Vertragsbestimmungen begründen nämlich keine weiteren vergaberechtlichen Verpflichtungen.

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UVP-Verfahren: Neue Rechte für betroffene Öffentlichkeit nur vor Gericht

presse-logoGroße Aufregung um ein Urteil des EuGH im Industrie- und Umweltsektor: Die Entscheidung in der Rs C-137/14, Kommission/Deutschland, vom 15. Oktober hat auffällig rasch für einen verblüffend anfechtbaren Kommentar gesorgt.

Im Rechtspanorama vom 19. Oktober vertreten Sander/Reichel die Auffassung, dass die sogenannte Präklusion nunmehr weggefallen sei und daher jedermann ab sofort zu jedem Zeitpunkt in Behördenverfahren rechtswirksam einschreiten könne. Nichts dergleichen kann diesem Urteil entnommen werden.

Verwaltungsgerichte verlieren

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EuGH: Keine Bindung an höchstgerichtliche Entscheidungen, wenn diese dem Unionsrecht widersprechen

1214769_ebZwischen dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich und dem Verwaltungsgerichtshof bestehen Auffassungsunterschiede über die Reichweite eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Vereinbarkeit der Bedarfsprüfung des Apothekenrechts mit der Niederlassungsfreiheit.

Im Urteil C-367/12 (Sokoll-Seebacher) hatte der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die im österreichischen Apothekengesetz für die Bedarfsprüfung vorgesehene starre Zahl des Versorgungspotentials von 5.500 Personen der Niederlassungsfreiheit entgegensteht, da es diese den zuständigen Behörden nicht erlaubt, örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen und damit von der starren Zahl abzuweichen.

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Debatte über „Einschränkung der Bürgerrechte“

presse-logoNicht ganz unerwartet ist nach den Anschlägen in Paris die Debatte über den Entwurf für das neue Staatsschutzgesetz neu aufgeflammt.

Während die ÖVP auf eine Finalisierung drängte, wurde seitens der SPÖ der Entwurf als „schlecht“ und der Zusammenhang mit den Attentaten als „unsauber“ kritisiert. Das Gesetz soll Mitte 2016 in Kraft treten.

Die derzeit vorliegende Regierungsvorlage wird von den österreichischen Anwälten und Richtern strikt abgelehnt.

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Informationsfreiheit statt Amtsgeheimnis: Neuer Entwurf ausgesendet

StandardDer Verfassungsausschuss des Nationalrats hat auf Initiative der Koalitionsparteien einhellig beschlossen, einen von SPÖ und ÖVP vorgelegten Entwurf für ein Ausführungsgesetz, das so genannte „Informationsfreiheitsgesetz“, in Begutachtung zu schicken, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Bis 17. Dezember können Anmerkungen gemacht werden.

Nach Ansicht des „Forums Informationsfreiheit“ geht der Entwurf für die Lockerung des Amtsgeheimnisses nicht weit genug bzw. überhaupt in die falsche Richtung. Im Kern betrifft die Kritik die vorgesehenen Gründe für eine Geheimhaltung: Diese seien „zu breit formuliert“. Staatlichen Stellen würden schlicht zu viele Vorwände geliefert, Informationen erst nicht preiszugeben. So kann etwa die Verhinderung einer „unbeeinträchtigten Vorbereitung einer Entscheidung“ gelten gemacht werden oder auch das „wirtschaftliche und finanzielle Interesse“ des Staates. Zudem werde den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, zusätzliche Geheimhaltungsgründe „zu erfinden“.

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Umweltrecht: Mehr Rechte für Projektgegner in Umweltverfahren

Europäischer_Gerichtshof_Emblem.svgEin Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt das österreichische Verfahrensrecht auf den Kopf

Mit einer aufsehenerregenden Entscheidung (15. 10. 2015, C-137/14) hat der Europäische Gerichtshof neue Regeln für die Genehmigung von Großprojekten geschaffen. Projektgegner werden künftig bis zum Schluss mitreden können, selbst wenn sie gesetzliche Einspruchsfristen versäumt haben.

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Richter sollen Flüchtlinge unterrichten

Schwerpunkt Migration
Schwerpunkt Migration

Mit zunehmenden Flüchtlingszahlen wächst auch die Sorge, ob die Werte und Grundregeln unseres Rechtsstaats von den Menschen, die zu uns kommen, beachtet werden.

Das sagt Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU).  Deshalb werde das Land ab dem kommenden Jahr unter dem Motto „Fit für den Rechtsstaat – Fit für Hessen“ landesweit sogenannte Rechtsstaatsklassen für registrierte Asylsuchende anbieten, für die eine Bleibeperspektive bestehe. Richter und Staatsanwälte sollen dafür gewonnen werden, die Werte des Rechtsstaates den Flüchtlingen ehrenamtlich zu vermitteln.

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