Durch die geplante Asylgesetznovelle – mit „Asyl auf Zeit“ und Verschärfungen beim Familiennachzug – rechnet der Verwaltungsgerichtshof mit sehr viel mehr Arbeit.
Dafür würden für zwei Richter und vier wissenschaftliche Mitarbeiter mehr gebraucht. Auch die Verfassungsrichter sehen sich durch die zahlreichen Asylverfahren stark belastet. Die Verlängerung der Verfahrensdauer um einen Tag koste bei 1500 anhängigen Verfahren 28.000 Euro pro Tag.
Beim Verwaltungsgerichtshof gab es im Vorjahr rund 1000 Asylverfahren, für heuer wird mit bis zu 1.500 gerechnet. Aktuell sind im dort 15 Richter (von 53) im Asylbereich tätig, bereinigt um sonstige Zuständigkeiten kommt man auf zehn „Asyl“-Vollzeitkräfte. Für die Novelle müsste also um mindestens ein Fünftel aufgestockt werden – nur für die „Asyl auf Zeit“-Bestimmung.

Zwischen dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich und dem Verwaltungsgerichtshof bestehen Auffassungsunterschiede über die Reichweite eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Vereinbarkeit der Bedarfsprüfung des Apothekenrechts mit der Niederlassungsfreiheit.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt das österreichische Verfahrensrecht auf den Kopf